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von Raimundo » 26.05.2021 14:12
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor:
1. Schritt: Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600, wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben.
2. Schritt: Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen, bei 3000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske. Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.
3. Schritt: Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. Der dritte Schritt ist eng mit dem Eintritt in die Stabilisierungsphase verknüpft, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.
Ich arbeite in Basel. Die damit verbundenen Therapiekosten sind sehr hoch. Spenden werden gerne entgegengenommen.