Geltungsbereich Stadionverbot

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greenfatcap
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Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von greenfatcap » 12.11.2018 10:51

Weiss jemand von euch, bis in welche Liga der Schweiz ein Stadionverbot gilt?

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Julio Grande
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von Julio Grande » 12.11.2018 11:17

Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt
Das Schlimmste, was einem im Leben passieren kann, ist, in seiner Jugend eine Wette zu gewinnen.

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wallace
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von wallace » 12.11.2018 12:40

Julio Grande hat geschrieben:Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt
Stimmt in 99.9% aller Fälle gibt in St. Gallen aber 2 Fälle, bei dem die betroffene Person nur für Cup und Nati A und B ausgeschlossen wurde (somit durften diese in der Europaleague ins Stadion :beten: :bowl: )
"Man sollte nicht den Respekt vor dem Gesetz pflegen, sondern vor der Gerechtigkeit."
"In einem Staat, der seine Bürger willkürlich einsperrt, ist es eine Ehre für einen Mann, im Gefängnis zu sitzen."

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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von greenfatcap » 12.11.2018 12:56

also wäre man auch für spiele in der 2. Liga regional gesperrt? oder einfach nur Nati A und B

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wallace
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von wallace » 12.11.2018 12:59

greenfatcap hat geschrieben:also wäre man auch für spiele in der 2. Liga regional gesperrt? oder einfach nur Nati A und B
Wenn du ein hunz kommunes SV erhalten hast, bist du auch für die 2. Liga regional gesperrt. Falls du in einer solchen Mannschaft mitspielst, kannst du dich beim Aussteller des SV's melden.

Bei Fragen kannst du dich auch an Rechtshilfe[ät]dv1879.ch melden.
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von greenfatcap » 12.11.2018 13:26

dies ist bei mir genau der fall, soll ich mich nicht besser bei der fan arbeit melden (link unten) ?

https://fanarbeit-stgallen.ch/team/

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Julio Grande
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von Julio Grande » 12.11.2018 14:20

wallace hat geschrieben:
Julio Grande hat geschrieben:Der Person, gegen die ein Stadionverbot gemäss der Stadionverbotsrichtlinie SFV vom 01.07.2010 ausgesprochen
wurde, ist für eine bestimmte Dauer der Besuch sämtlicher durch den SFV, seine Abteilungen (SFL, 1. Liga, AL),
Regionalverbände und Klubs, sowie andere Veranstalter (Private) durchgeführten Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines nationalteams oder Klubs des SFV untersagt
Stimmt in 99.9% aller Fälle gibt in St. Gallen aber 2 Fälle, bei dem die betroffene Person nur für Cup und Nati A und B ausgeschlossen wurde (somit durften diese in der Europaleague ins Stadion :beten: :bowl: )
danke für die info
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Re: Geltungsbereich Stadionverbot

Beitrag von wallace » 13.11.2018 08:39

greenfatcap hat geschrieben:dies ist bei mir genau der fall, soll ich mich nicht besser bei der fan arbeit melden (link unten) ?

https://fanarbeit-stgallen.ch/team/
selbstverständlich kannst du dich auch gleich bei der Fanarbeit melden.

Diese bieten dir dann je nach Fall Hilfe an--> Bspw. Anhörungsrecht mit dem Verein (in SG ist der Sicherheitschef, die Fanarbeit, teilweise die Polizei und eben du (plus wenn du möchtest ein Rechtsvertreter (eher unnötig ausser in gewissen SVs))), oder Hilfe wegen den 2. Liga Matches. Bist du hingegen nur Besucher der Matches und arbeitest nicht im Verein mit, ist es sozusagen aussichtslos.
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