Frage an HR- Fachleute
Frage an HR- Fachleute
Hallo zusammen,
Ich überlege, mich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle zu bewerben. Jedoch hat mir mein aktueller AG eine Fortbildung bezahlt und mit mir eine Rückzahlungsvereinbarung für die entstandenen Kosten getroffen. Demnach habe ich mich verpflichtet, 2 Jahre nach Absolvierung der Fortbildung im Unternehmen zu verbleiben. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich monatlich bis zum Ablauf der 2 Jahre.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den oben beschriebenen Umstand im Bewerbungsanschreiben erwähnen soll. Meine Hoffnung ist, dass der potenzielle neue AG mich bei der Rückzahlung unterstützt bzw. ihn sogar übernimmt. In der Ausschreibung ist eine derartige Fortbildung gefordert, und passt sehr gut ins Stellenprofil. Einerseits möchte ich mir nicht bereits im Vorfeld meine Chance auf eine Einladung zum Gespräch kaputt machen, andererseits möchte ich auch nicht für überraschende Gesichter sorgen, wenn ich im Rahmen des Gesprächs um die Zahlung einer "Ablöse" bitte.
Da ich in dieser Hinsicht über keine Erfahrungen verfüge, würde mich sehr interessieren, wie solche Fälle in der Praxis ablaufen und was ich tun soll.
Vielen Dank im Voraus
Ich überlege, mich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle zu bewerben. Jedoch hat mir mein aktueller AG eine Fortbildung bezahlt und mit mir eine Rückzahlungsvereinbarung für die entstandenen Kosten getroffen. Demnach habe ich mich verpflichtet, 2 Jahre nach Absolvierung der Fortbildung im Unternehmen zu verbleiben. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich monatlich bis zum Ablauf der 2 Jahre.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den oben beschriebenen Umstand im Bewerbungsanschreiben erwähnen soll. Meine Hoffnung ist, dass der potenzielle neue AG mich bei der Rückzahlung unterstützt bzw. ihn sogar übernimmt. In der Ausschreibung ist eine derartige Fortbildung gefordert, und passt sehr gut ins Stellenprofil. Einerseits möchte ich mir nicht bereits im Vorfeld meine Chance auf eine Einladung zum Gespräch kaputt machen, andererseits möchte ich auch nicht für überraschende Gesichter sorgen, wenn ich im Rahmen des Gesprächs um die Zahlung einer "Ablöse" bitte.
Da ich in dieser Hinsicht über keine Erfahrungen verfüge, würde mich sehr interessieren, wie solche Fälle in der Praxis ablaufen und was ich tun soll.
Vielen Dank im Voraus
Re: Frage an HR- Fachleute
Bin zwar kein HR Fachmann, habe aber auch schon mitten in einer Weiterbildung inkl Verpflichtung den Arbeitgeber gewechselt. Auf dem Lebenslauf habe ich lediglich erwähnt, dass ich mich mitten in einer Weiterbildung befinde. Auf die Verpflichtung und allfällige Kosten kamen wir erst beim Gespräch, was in meinem Fall jetzt keine Probleme verursacht hat. Da die Weiterbildung dem Unternehmen zu gute kam, haben sie die Kosten 1 zu 1 vom alten Arbeitgeber übernommen und ich mich einfach beim neuen wieder verpflichtet. Da diese Fortbildung ja sogar gefordert wird bei deiner angestrebten Stelle, würde ich mir da keine Sorgen machen und das erst beim (hoffentlich stattfindenden) ersten Gespräch ansprechen.Raimundo hat geschrieben: ↑04.09.2020 12:54Hallo zusammen,
Ich überlege, mich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle zu bewerben. Jedoch hat mir mein aktueller AG eine Fortbildung bezahlt und mit mir eine Rückzahlungsvereinbarung für die entstandenen Kosten getroffen. Demnach habe ich mich verpflichtet, 2 Jahre nach Absolvierung der Fortbildung im Unternehmen zu verbleiben. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich monatlich bis zum Ablauf der 2 Jahre.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den oben beschriebenen Umstand im Bewerbungsanschreiben erwähnen soll. Meine Hoffnung ist, dass der potenzielle neue AG mich bei der Rückzahlung unterstützt bzw. ihn sogar übernimmt. In der Ausschreibung ist eine derartige Fortbildung gefordert, und passt sehr gut ins Stellenprofil. Einerseits möchte ich mir nicht bereits im Vorfeld meine Chance auf eine Einladung zum Gespräch kaputt machen, andererseits möchte ich auch nicht für überraschende Gesichter sorgen, wenn ich im Rahmen des Gesprächs um die Zahlung einer "Ablöse" bitte.
Da ich in dieser Hinsicht über keine Erfahrungen verfüge, würde mich sehr interessieren, wie solche Fälle in der Praxis ablaufen und was ich tun soll.
Vielen Dank im Voraus
Pro Unwort des Jahres: Rekordmeister
LG Dave
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Re: Frage an HR- Fachleute
ich möchte es ja nicht verschweigen sondern nur wissen, wann und wie ich das erwähnen sollte. War noch nie in dieser Situation und der letzte Stellenwechsel ist auch schon 10 Jahre herLuigi hat geschrieben: ↑04.09.2020 13:49Im Leben zahlt es sich immer aus, ehrlich zu sein. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen - und dafür braucht man auch kein HR-Spezialist zu sein.Raimundo hat geschrieben: ↑04.09.2020 12:54Hallo zusammen,
Ich überlege, mich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle zu bewerben. Jedoch hat mir mein aktueller AG eine Fortbildung bezahlt und mit mir eine Rückzahlungsvereinbarung für die entstandenen Kosten getroffen. Demnach habe ich mich verpflichtet, 2 Jahre nach Absolvierung der Fortbildung im Unternehmen zu verbleiben. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich monatlich bis zum Ablauf der 2 Jahre.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den oben beschriebenen Umstand im Bewerbungsanschreiben erwähnen soll. Meine Hoffnung ist, dass der potenzielle neue AG mich bei der Rückzahlung unterstützt bzw. ihn sogar übernimmt. In der Ausschreibung ist eine derartige Fortbildung gefordert, und passt sehr gut ins Stellenprofil. Einerseits möchte ich mir nicht bereits im Vorfeld meine Chance auf eine Einladung zum Gespräch kaputt machen, andererseits möchte ich auch nicht für überraschende Gesichter sorgen, wenn ich im Rahmen des Gesprächs um die Zahlung einer "Ablöse" bitte.
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Ich arbeite in Basel. Die damit verbundenen Therapiekosten sind sehr hoch. Spenden werden gerne entgegengenommen.
Re: Frage an HR- Fachleute
Hast du dir schon mal das Profilbild resp. den Nick deines Adressaten angesehen.Luigi hat geschrieben: ↑04.09.2020 13:49Im Leben zahlt es sich immer aus, ehrlich zu sein. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen - und dafür braucht man auch kein HR-Spezialist zu sein.Raimundo hat geschrieben: ↑04.09.2020 12:54Hallo zusammen,
Ich überlege, mich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis auf eine neue Stelle zu bewerben. Jedoch hat mir mein aktueller AG eine Fortbildung bezahlt und mit mir eine Rückzahlungsvereinbarung für die entstandenen Kosten getroffen. Demnach habe ich mich verpflichtet, 2 Jahre nach Absolvierung der Fortbildung im Unternehmen zu verbleiben. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich monatlich bis zum Ablauf der 2 Jahre.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den oben beschriebenen Umstand im Bewerbungsanschreiben erwähnen soll. Meine Hoffnung ist, dass der potenzielle neue AG mich bei der Rückzahlung unterstützt bzw. ihn sogar übernimmt. In der Ausschreibung ist eine derartige Fortbildung gefordert, und passt sehr gut ins Stellenprofil. Einerseits möchte ich mir nicht bereits im Vorfeld meine Chance auf eine Einladung zum Gespräch kaputt machen, andererseits möchte ich auch nicht für überraschende Gesichter sorgen, wenn ich im Rahmen des Gesprächs um die Zahlung einer "Ablöse" bitte.
Da ich in dieser Hinsicht über keine Erfahrungen verfüge, würde mich sehr interessieren, wie solche Fälle in der Praxis ablaufen und was ich tun soll.
Vielen Dank im Voraus
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Re: Frage an HR- Fachleute
Moldovan ? Kennt doch heute niemand mehr
Ich arbeite in Basel. Die damit verbundenen Therapiekosten sind sehr hoch. Spenden werden gerne entgegengenommen.
Re: Frage an HR- Fachleute
War sogar hier im Forum ein Thema:
viewtopic.php?t=412
Ich würd die Weiterbildung in den Lebenslauf schreiben, aber die Rückzahlungsvereinbarung erst im Gespräch erwähnen...
Das hat ja nichts mit unehrlich zu tun, aber wirkt auch komisch, wenn in der Bewerbung sowas schon erwähnt wird - man schreibt seinen Wunschlohn ja auch nicht in die Bewerbung sondern verhandelt den ja erst vor Ort...
Warnung: Obiger Beitrag enthält u.U. Ironie und/oder Satire. Ironie/Satire steht unter Verdacht bei bestimmten Gefährdungsgruppen Krebs auszulösen. Vor allem, wenn es konsumiert wird, ohne erkannt zu werden!
Re: Frage an HR- Fachleute
Würde es machen wie Speed85 sagt. Wenn du schon formulierst, dass eine Übernahme der Weiterbildungskosten durch den neuen Arbeitnehmer nett wären, setzt du ihn von Anfang an unter Druck. Das Risiko aussortiert zu werden ist dann wohl einiges grösser bzw. einige könnten es sogar als unverschämt interpretieren. Hingegen am Vorstellungsgespräch kann man sicher auf dieses Thema zu sprechen kommen.
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- Vielschreiber
- Beiträge: 3328
- Registriert: 03.08.2018 13:27
Re: Frage an HR- Fachleute
War das nicht der Fussballer Moldovan... Zwei Mal hintereinander von diesem Typ profil Bild raimundo ohne zusammenhang zur Frage im Ch Fernsehen. Grösster Betrugsskandal ever
- Forza San Gallo
- Grillmeister
- Beiträge: 3981
- Registriert: 01.10.2004 18:48
Re: Frage an HR- Fachleute
Dito. Lass die Rückzahlung im Lebenslauf weg, spreche sie aber im Gespräch an. Vielleicht könnt ihr euch ja auch auf 50:50 einigen. Wenn er dich will, dann stimmt er der Rückzahlung zu!speed85 hat geschrieben: ↑04.09.2020 14:13War sogar hier im Forum ein Thema:
viewtopic.php?t=412
Ich würd die Weiterbildung in den Lebenslauf schreiben, aber die Rückzahlungsvereinbarung erst im Gespräch erwähnen...
Das hat ja nichts mit unehrlich zu tun, aber wirkt auch komisch, wenn in der Bewerbung sowas schon erwähnt wird - man schreibt seinen Wunschlohn ja auch nicht in die Bewerbung sondern verhandelt den ja erst vor Ort...
Eidg. Diplomierter Grillmeister und Festivalfanatiker