Auch von mir: Gratulation zu eurem richtigen Entscheid. Die Ausschaffungsinitiative tritt übrigens in Kraft sobald die Durchsetzungsinitiative abgelehnt ist.hinundweg hat geschrieben:Gratuliere zu eurem Entscheid. Und wie gesagt: Der kriminelle Ausländer, der auf dem Nachhauseweg Leute ausraubt, der wird in den allermeisten Fällen auch mit der Gesetzesänderung der Ausschaffungsinitiative ausgeschafft (die noch nicht in Kraft ist).Ben King hat geschrieben:Ich kann die Initiative auch nicht unterstützen. Aber jene, welche auf dem Nachhauseweg Leute ausrauben, sollen sich verpissen. Die muss man hart drannehmen.Grünling hat geschrieben:Hab jetzt doch Nein gestimmt, nach langem überlegen und der Konsultation von zwei sehr verwirrenden Arena Sendungen.
Finde zwar dass viele Ausländer die hier bleiben dürfen besser ausgeschafft werden, aber gäbe es wohl mit der Annahme dieser Initiative viele Ausschaffungen die hinten und vorne nicht gerecht oder verhältnismässig wären.
Und in Zürich, wo ich auch ab und zu hinmuss, pendelt man jetzt unter Hakenkreuzen, auch wenn die sagen wollen, Initiative nein. Manchmal glaube ich wirklich, dass wir völlig am verblöden sind. Wir sollten uns schämen und ich nehme mich dabei sicher nicht aus.
Durchsetzungsinitiative
Re: Durchsetzungsinitiative
Obiger Inhalt entspricht zu mindestens 1878% Zuschis stets legendärer Meinung.
Re: Durchsetzungsinitiative
Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Re: Durchsetzungsinitiative
Würde gemäss Initiativtext nicht ausgeschafft, da mehr als 10 Jahre dazwischen.Grünling hat geschrieben:Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Ob dieses Delikt bei gegebener Konstellation (keine 10 Jahre seit letzter Verurteilung) reichen würde weiss ich auf die Schnelle nicht. Ist aber Haarspalterei.admin.ch hat geschrieben:2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind
Die Initiative ist im Grundsatz falsch und verwerflich. Um das zu erkennen benötigt es auch keiner komischen - teilweise gar abstrusen - Fallbeispiele der Gegner. Und weil sie falsch & verwerflich ist wird das Teil am Sonntag auch versenkt - da habe ich null Bedenken. Ademässi
Re: Durchsetzungsinitiative
Ich mag den Namen! God shave the king! :-) Ging es uns beim Login nicht allen so? Und ging es unseren Eltern nicht auch so, als wir zur Welt kamen? Und geht es uns nicht auch so, wenn wir Kids kriegen? Man denkt nichts - genau gleich, wie beim Moment, wo "man" sie reinmacht... Da denkt man auch nichts... (böses)Ben King hat geschrieben:Ja, stimmt, aber zu viel der Ehre. Ich bin kein König umd möchte auch keiner sein. Mir ist dazumals bei der Registrierung im Forum einfach kein besserer Name eingefallen. Das ist alles.hinundweg hat geschrieben:Gratuliere zu eurem Entscheid. Und wie gesagt: Der kriminelle Ausländer, der auf dem Nachhauseweg Leute ausraubt, der wird in den allermeisten Fällen auch mit der Gesetzesänderung der Ausschaffungsinitiative ausgeschafft (die noch nicht in Kraft ist).Ben King hat geschrieben:Ich kann die Initiative auch nicht unterstützen. Aber jene, welche auf dem Nachhauseweg Leute ausrauben, sollen sich verpissen. Die muss man hart drannehmen.Grünling hat geschrieben:Hab jetzt doch Nein gestimmt, nach langem überlegen und der Konsultation von zwei sehr verwirrenden Arena Sendungen.
Finde zwar dass viele Ausländer die hier bleiben dürfen besser ausgeschafft werden, aber gäbe es wohl mit der Annahme dieser Initiative viele Ausschaffungen die hinten und vorne nicht gerecht oder verhältnismässig wären.
Und in Zürich, wo ich auch ab und zu hinmuss, pendelt man jetzt unter Hakenkreuzen, auch wenn die sagen wollen, Initiative nein. Manchmal glaube ich wirklich, dass wir völlig am verblöden sind. Wir sollten uns schämen und ich nehme mich dabei sicher nicht aus.
Re: Durchsetzungsinitiative
Den Vogt hat man nicht gebracht, weil er ja nicht zu 100% hinter der Initiative steht. Mit ihm hätte das SRF kein Spektakel erhalten, da er bezügl. der juristischen Dimension der Diskussion mit Jositsch einig ist. Gerade in deinem Secondo-Beispiel ist der Fall klar, Jositsch hatte Recht mit seiner Argumentation.Grünling hat geschrieben:Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Re: Durchsetzungsinitiative
hinundweg hat geschrieben:Den Vogt hat man nicht gebracht, weil er ja nicht zu 100% hinter der Initiative steht. Mit ihm hätte das SRF kein Spektakel erhalten, da er bezügl. der juristischen Dimension der Diskussion mit Jositsch einig ist. Gerade in deinem Secondo-Beispiel ist der Fall klar, Jositsch hatte Recht mit seiner Argumentation.Grünling hat geschrieben:Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Was ist mit meinem Beispiel klar? Wird er nun ausgeschaft oder nicht? Laut Lacoster wäre er ja nicht ausgeschafft worden.
Re: Durchsetzungsinitiative
Stimmt auch. Er wird nicht ausgeschafft. Die beiden Delikte liegen ja mehr wie 10 Jahre auseinander.Grünling hat geschrieben:hinundweg hat geschrieben:Den Vogt hat man nicht gebracht, weil er ja nicht zu 100% hinter der Initiative steht. Mit ihm hätte das SRF kein Spektakel erhalten, da er bezügl. der juristischen Dimension der Diskussion mit Jositsch einig ist. Gerade in deinem Secondo-Beispiel ist der Fall klar, Jositsch hatte Recht mit seiner Argumentation.Grünling hat geschrieben:Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Was ist mit meinem Beispiel klar? Wird er nun ausgeschaft oder nicht? Laut Lacoster wäre er ja nicht ausgeschafft worden.
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Re: Durchsetzungsinitiative
Wer mit 55 in der 30er Zone fährt, wird nicht ausgeschafft, auch nicht, wenn er weniger als 10 Jahre zuvor schon straffällig geworden war, denn die SVG-Delikte stehen nicht im Katalog. Anders sieht es aus, wenn er zuerst wegen irgendeines, (z.B. SVG-) Delikts zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde und dann innerhalb von 10 Jahren ein Delikt gemäss Ziff. 2 der DSI begeht. Gerade im SVG ist man schnell dabei mit so einer Vorstrafe.hinundweg hat geschrieben:Stimmt auch. Er wird nicht ausgeschafft. Die beiden Delikte liegen ja mehr wie 10 Jahre auseinander.Grünling hat geschrieben:hinundweg hat geschrieben:Den Vogt hat man nicht gebracht, weil er ja nicht zu 100% hinter der Initiative steht. Mit ihm hätte das SRF kein Spektakel erhalten, da er bezügl. der juristischen Dimension der Diskussion mit Jositsch einig ist. Gerade in deinem Secondo-Beispiel ist der Fall klar, Jositsch hatte Recht mit seiner Argumentation.Grünling hat geschrieben:Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Was ist mit meinem Beispiel klar? Wird er nun ausgeschaft oder nicht? Laut Lacoster wäre er ja nicht ausgeschafft worden.
Re: Durchsetzungsinitiative
Braveheart hat geschrieben:Wer mit 55 in der 30er Zone fährt, wird nicht ausgeschafft, auch nicht, wenn er weniger als 10 Jahre zuvor schon straffällig geworden war, denn die SVG-Delikte stehen nicht im Katalog. Anders sieht es aus, wenn er zuerst wegen irgendeines, (z.B. SVG-) Delikts zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde und dann innerhalb von 10 Jahren ein Delikt gemäss Ziff. 2 der DSI begeht. Gerade im SVG ist man schnell dabei mit so einer Vorstrafe.hinundweg hat geschrieben:Stimmt auch. Er wird nicht ausgeschafft. Die beiden Delikte liegen ja mehr wie 10 Jahre auseinander.Grünling hat geschrieben:hinundweg hat geschrieben:Den Vogt hat man nicht gebracht, weil er ja nicht zu 100% hinter der Initiative steht. Mit ihm hätte das SRF kein Spektakel erhalten, da er bezügl. der juristischen Dimension der Diskussion mit Jositsch einig ist. Gerade in deinem Secondo-Beispiel ist der Fall klar, Jositsch hatte Recht mit seiner Argumentation.Grünling hat geschrieben:Es stimmt mich einfach nachdenklich dass trotz vielen juristischen Unklarheiten die SVP nicht jemanden wie Hans-Ueli Vogt in die Arena gebracht hat. (resp. der Jurist selber wohl nicht zufrieden mit der Durchsetzungsinitiative ist)
Wird jetzt ein 50 Jähriger Italiener der hier seit 35 Jahren lebt ausgeschafft, weil er mit 16 mal scheisse gebaut hat und nun mit 50 ausversehen 55 km/h in der 30er Zone gefahren ist? Ich weiss es immer noch nicht, die SVP sagt nein, die anderen ja (siehe letzte Arena).
Keine Ahnung wer jetzt recht hat, aber hier würde es mMn an der SVP, dem Initiaten, liegen die Beweislage klar aufzudecken, und das haben sie irgendwie verpasst.
Was ist mit meinem Beispiel klar? Wird er nun ausgeschaft oder nicht? Laut Lacoster wäre er ja nicht ausgeschafft worden.
In der letzten Arena hat der Opa der da sprach es ja sehr gut auf den Punkt gebracht. Mit dem Strafenkatalog den es da gibt, kannst du auch ohne kriminelle Energie ausgeschafft werden. Dies ist aber auch bei der Ausschaffungsinitiative möglich. Es ist schlicht möglich das du unter dummen Umständen in leider gottes dubioser Reihenfolge erlebst/getan hast ausgeschafft wirst. Dabei muss aber bei der Ausschaffungsinitiative gegenüber der DSI um einiges mehr Pech dir passieren als bei letzterer.
Aber was viele immer vergessen. Du kannst nur ausgeschafft werden, wenn du aber VERURTEILT wirst. Viele bringen ja immer diese Beispiele mit dem Gartenzaun usw. Wenn du das Teil kaputt machst, eine nacht drüber schläfst und eine Woche später mit deinem "opfer" resp. Nachbarn eine Aussprache hälst und ihr euch einigt, das du den Schaden bezahlst und er keine Anzeige erstattet, ann wirst du auch nicht ausgeschafft weil wo kein Kläger ist kein Richter und wo kein Richter, ist kein Urteil.
Das vergessen viele zu erwähnen. Man muss verurteilt werden aber das wissen viele nicht. Viele lesen den Katalog und haben angst weil wirklich lapidalien drin stehen wie "Rechung nicht bezahlen" (oder so irgendwie) und haben Angst (aufgrund unwissenheit) das sie wegen so was lapidarem ausgeschafft werden aber bis es zu einer Verurteilung wegen einer Nicht bezahlten Rechnung kommt fliesst viel Wasser den Rhein herunter.
Re: Durchsetzungsinitiative
Korrekt, halt Antragsdelikte.Sportsfan hat geschrieben: Das vergessen viele zu erwähnen. Man muss verurteilt werden aber das wissen viele nicht. Viele lesen den Katalog und haben angst weil wirklich lapidalien drin stehen wie "Rechung nicht bezahlen" (oder so irgendwie) und haben Angst (aufgrund unwissenheit) das sie wegen so was lapidarem ausgeschafft werden aber bis es zu einer Verurteilung wegen einer Nicht bezahlten Rechnung kommt fliesst viel Wasser den Rhein herunter.
Da ist man dann aber auf den Goodwill des "Geschädigten" (bewusst in Anführungs- und Schlusszeichen) angewiesen. Das ist willkürlich und einem Rechtsstaat schlicht und einfach nicht würdig.
Folgende zwei Möglichkeiten halte ich bei einer Annahme für realistisch.
Entweder werden Ausländer zu hart angefasst - Ausschaffung für Bagatelldelikte.
Oder, andere Möglichkeit, die Verfahren werden dann (weil die Richter wissen, dass eben eine Ausschaffung drohen würde) unter fadenscheinigen Gründen (mangelhafte Beweislast & so) eingestellt.
Beides ist nicht korrekt.
-
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Re: Durchsetzungsinitiative
Joho:
Der «Appenzeller Volksfreund» schreibt etwas vom Besten über die DSI und sorgt damit für einen Dorf-Knatsch http://wat.is/-6ggPc3AC
Der «Appenzeller Volksfreund» schreibt etwas vom Besten über die DSI und sorgt damit für einen Dorf-Knatsch http://wat.is/-6ggPc3AC
go hard, or go home!
Re: Durchsetzungsinitiative
Find ich irgendwo genial das ein erzkonservatives Blatt gegen die DSI schreibt und die SVP zukünftig den Chef-Redaktor nicht mehr an der Versammlung sehen möchte.appenzheller hat geschrieben:Joho:
Der «Appenzeller Volksfreund» schreibt etwas vom Besten über die DSI und sorgt damit für einen Dorf-Knatsch http://wat.is/-6ggPc3AC
Eigentlich kennt man solch ein Vorgehen von Leuten wie Putin oder andern Gefügen welche Zensur betreiben.
- Braveheart
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Re: Durchsetzungsinitiative
Das Szenario mit den Antragsdelikten ist wirklich unter aller Sau! Was auch gar nicht geht: Die Schwere der Tat spielt keine Rolle. Eine strafrechtliche Sanktion dieser Dimension muss sich eigentlich an der Tatschwere und dem Verschulden orientieren, nicht an einem Katalog.Lacoster hat geschrieben:Korrekt, halt Antragsdelikte.Sportsfan hat geschrieben: Das vergessen viele zu erwähnen. Man muss verurteilt werden aber das wissen viele nicht. Viele lesen den Katalog und haben angst weil wirklich lapidalien drin stehen wie "Rechung nicht bezahlen" (oder so irgendwie) und haben Angst (aufgrund unwissenheit) das sie wegen so was lapidarem ausgeschafft werden aber bis es zu einer Verurteilung wegen einer Nicht bezahlten Rechnung kommt fliesst viel Wasser den Rhein herunter.
Da ist man dann aber auf den Goodwill des "Geschädigten" (bewusst in Anführungs- und Schlusszeichen) angewiesen. Das ist willkürlich und einem Rechtsstaat schlicht und einfach nicht würdig.
Folgende zwei Möglichkeiten halte ich bei einer Annahme für realistisch.
Entweder werden Ausländer zu hart angefasst - Ausschaffung für Bagatelldelikte.
Oder, andere Möglichkeit, die Verfahren werden dann (weil die Richter wissen, dass eben eine Ausschaffung drohen würde) unter fadenscheinigen Gründen (mangelhafte Beweislast & so) eingestellt.
Beides ist nicht korrekt.
Hier mal die Liste der Delikte, die bei Vorbestraften zur Wegweisung führen:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
d. Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
e. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
f. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);
g. Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
i. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
k. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 20054;
l. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.
-
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Re: Durchsetzungsinitiative
mal schauen, wie lange Batuhan in St.Gallen spielen darf, falls die Initiative angenommen wird
addicted to...
Re: Durchsetzungsinitiative
Bis Sommer sollte er es wohl schaffen. Und den Europacup im Herbst wird er wohl auch noch überstehen, weil da die Urteile noch weitergezogen werden können und somit noch nicht rechtskräftig sind.karpatenmarado hat geschrieben:mal schauen, wie lange Batuhan in St.Gallen spielen darf, falls die Initiative angenommen wird
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Re: Durchsetzungsinitiative
http://www.watson.ch/Schweiz/Gesellscha ... al-alt-aus
bestes Beispiel wie man wieder mit 2 ellen misst.
Wenn die SVP etwas aus dem Zusammenhang reist, den Kontext verzerhrt, dann ist das legitim zur Sache (oft)
Wenn man das aber auf die SVP ansetzt dann geht das gar nicht.
aber egal
es ist zu gut
Btw. was haltet ihr von der Art wie der Typ da sitzt und mit den Schülern spricht. Für jemand der Jurist ist und in der Regierung sitzt ein No-GO
bestes Beispiel wie man wieder mit 2 ellen misst.
Wenn die SVP etwas aus dem Zusammenhang reist, den Kontext verzerhrt, dann ist das legitim zur Sache (oft)
Wenn man das aber auf die SVP ansetzt dann geht das gar nicht.
aber egal
es ist zu gut
Btw. was haltet ihr von der Art wie der Typ da sitzt und mit den Schülern spricht. Für jemand der Jurist ist und in der Regierung sitzt ein No-GO
Re: Durchsetzungsinitiative
Auch wenn ich schlussendlich Nein gesagt habe, was in den Medien teilweise abgeht finde ich ja mal richtig scheisse.
Neutrale Berichterstattung sieht anders aus.
Neutrale Berichterstattung sieht anders aus.
Re: Durchsetzungsinitiative
Genau! Bei der geschlossenen Phalanx der Gegner müsste eigentlich das Ergebnis mindestens 70% : 30% Nein lauten. Teilweise war es wirklich krass, wie sehr die Medien resp die Chefradaktionen Einfluss genommen haben.Grünling hat geschrieben:Auch wenn ich schlussendlich Nein gesagt habe, was in den Medien teilweise abgeht finde ich ja mal richtig scheisse.
Neutrale Berichterstattung sieht anders aus.
Auf der anderen Seite hat ja immer die SVP nach gewonnen Abstimmungen gesagt, dass ihre mit viel Geld befeuerten Kampagnen keinen grossen Einfluss auf die Abstimmung gehabt hätten, dass das Volk ja nicht käuflich oder dumm sei. Also ist heute auch ein für sie negatives Abstimmungsresultat zu akzeptieren, wie man es auch von der Gegenseite erwartet, wenn man gewinnt.
Aber dieses ewige Gejammere von links oder von rechts nach verlorenen Abstimmungen geht mir gewaltig auf den Senkel!
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Re: Durchsetzungsinitiative
Scheint so, als würde Amstutz mein Anliegen erhört haben.poohteen hat geschrieben:Aber dieses ewige Gejammere von links oder von rechts nach verlorenen Abstimmungen geht mir gewaltig auf den Senkel!
"Es gab eine gute Gegenkampagne, das muss man neidlos anerkennen": Adrian Amstutz zur #DSI im Interview mit Radio @srfnews
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Re: Durchsetzungsinitiative
poohteen hat geschrieben:Scheint so, als würde Amstutz mein Anliegen erhört haben.poohteen hat geschrieben:Aber dieses ewige Gejammere von links oder von rechts nach verlorenen Abstimmungen geht mir gewaltig auf den Senkel!
"Es gab eine gute Gegenkampagne, das muss man neidlos anerkennen": Adrian Amstutz zur #DSI im Interview mit Radio @srfnews
Reden wir vom gleichen Amstutz der schon wieder jammert, das die Härtefallklausel missbraucht wird obgleich jeder fall für die SVP ein Missbrauch darstellen wird.
- greenbanjo
- Vielschreiber
- Beiträge: 1300
- Registriert: 30.01.2012 20:40
Re: Durchsetzungsinitiative
Ja, sollte derselbe sein
Zuletzt geändert von greenbanjo am 28.02.2016 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg
Fc Sankt Gallen; Schweizer Meister 1904, 2000 und 20**
Fc Sankt Gallen; Schweizer Meister 1904, 2000 und 20**
Re: Durchsetzungsinitiative
Noch lange kein Grund ihn gleich ausschaffen zu wollengreenbanjo hat geschrieben:Nicht das Spiel von Angha.....
Wir leben in einem gefährlichen Zeitalter. Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat, sich selbst zu beherrschen.
Albert Schweizer
Albert Schweizer
Re: Durchsetzungsinitiative
Für diejenigen, die noch immer nicht begriffen haben, dass die SVP mit der Angst der Leute punktet (resp. punkten wollte):
http://www.watson.ch/Schweiz/Abstimmung ... icht---%29
http://www.watson.ch/Schweiz/Abstimmung ... icht---%29
Re: Durchsetzungsinitiative
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/11039503
In Horrenbach-Buchen haben am Sonntag 90,2 Prozent der Urnengänger der Durchsetzungsinitiative zugestimmt. Gemäss aktuellster Statistik sind in der Gemeinde 3 von 250 Einwohnern ohne Schweizer Pass. Gibt es fast keine Ausländer, kann es auch kaum Ausländerkriminalität geben. Im Kantonshauptort Bern dagegen, wo jeder Vierte ein Ausländer ist, kam die Durchsetzungsinitiative auf gerade mal 17,4 Prozent Ja-Stimmen. Verrückte Durchsetzungswelt: Die Horrenbacher und viele andere Dörfler stimmten für die Lösung eines bei ihnen inexistenten Problems, das dort, wo es existieren müsste, nicht als Problem wahrgenommen wird.
---------------------------------------------------------
Das gleiche Spiel auch in Ostdeutschland. Der Freistaat Sachsen hat einen Ausländeranteil von lächerlichen 2.8% (Stand 2011). Trotzdem lebt dort wohl die ausländerfeindlichste Bevölkerung Mitteleuropas.
In Horrenbach-Buchen haben am Sonntag 90,2 Prozent der Urnengänger der Durchsetzungsinitiative zugestimmt. Gemäss aktuellster Statistik sind in der Gemeinde 3 von 250 Einwohnern ohne Schweizer Pass. Gibt es fast keine Ausländer, kann es auch kaum Ausländerkriminalität geben. Im Kantonshauptort Bern dagegen, wo jeder Vierte ein Ausländer ist, kam die Durchsetzungsinitiative auf gerade mal 17,4 Prozent Ja-Stimmen. Verrückte Durchsetzungswelt: Die Horrenbacher und viele andere Dörfler stimmten für die Lösung eines bei ihnen inexistenten Problems, das dort, wo es existieren müsste, nicht als Problem wahrgenommen wird.
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Das gleiche Spiel auch in Ostdeutschland. Der Freistaat Sachsen hat einen Ausländeranteil von lächerlichen 2.8% (Stand 2011). Trotzdem lebt dort wohl die ausländerfeindlichste Bevölkerung Mitteleuropas.
Obiger Inhalt entspricht zu mindestens 1878% Zuschis stets legendärer Meinung.
Re: Durchsetzungsinitiative
Ja sicher ist das so. Leuchtet ein...In Horrenbach und Sachsen konnten sie auch keine positiven Erfahrungen mit Ausländern sammeln, da es fast keine hat, in Bern hingegen schon. Verstehe dein grosses Staunen nicht. Wenn sie nur Blick oder Bild lesen, was erwartest duMythos hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/11039503
In Horrenbach-Buchen haben am Sonntag 90,2 Prozent der Urnengänger der Durchsetzungsinitiative zugestimmt. Gemäss aktuellster Statistik sind in der Gemeinde 3 von 250 Einwohnern ohne Schweizer Pass. Gibt es fast keine Ausländer, kann es auch kaum Ausländerkriminalität geben. Im Kantonshauptort Bern dagegen, wo jeder Vierte ein Ausländer ist, kam die Durchsetzungsinitiative auf gerade mal 17,4 Prozent Ja-Stimmen. Verrückte Durchsetzungswelt: Die Horrenbacher und viele andere Dörfler stimmten für die Lösung eines bei ihnen inexistenten Problems, das dort, wo es existieren müsste, nicht als Problem wahrgenommen wird.
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Das gleiche Spiel auch in Ostdeutschland. Der Freistaat Sachsen hat einen Ausländeranteil von lächerlichen 2.8% (Stand 2011). Trotzdem lebt dort wohl die ausländerfeindlichste Bevölkerung Mitteleuropas.
I spent a lot of my money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered. — George Best