Deutsches Strassenverkehrsgesetz
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Deutsches Strassenverkehrsgesetz
Kennt isch jemand mit dem deutschen Strassenverkehrsgesetz aus?
Frage: Darf ich mit einem alten Kleinbus Deutschland bereisen, welcher nur mit Sicherheitsgurten für den Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Also die hinteren Plätze verfügen über keine Angurtmöglichkeiten.
Frage: Darf ich mit einem alten Kleinbus Deutschland bereisen, welcher nur mit Sicherheitsgurten für den Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Also die hinteren Plätze verfügen über keine Angurtmöglichkeiten.
Re: Deutsches Strassenverkehrsgesetz
Original geschrieben von Espenpower
Kennt isch jemand mit dem deutschen Strassenverkehrsgesetz aus?
Frage: Darf ich mit einem alten Kleinbus Deutschland bereisen, welcher nur mit Sicherheitsgurten für den Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Also die hinteren Plätze verfügen über keine Angurtmöglichkeiten.
In der Schweiz gibts ja noch eine Schonfrist für die Umrüstung aller Busse etc. Ich denke nicht, dass Deutschland da schon weiter ist. Über Google findet sich auf die Schnelle auch nichts dergleichen, es wird immer auf die Schweiz verwiesen
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]
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Re: Deutsches Strassenverkehrsgesetz
Original geschrieben von Espenpower
Kennt isch jemand mit dem deutschen Strassenverkehrsgesetz aus?
Frage: Darf ich mit einem alten Kleinbus Deutschland bereisen, welcher nur mit Sicherheitsgurten für den Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Also die hinteren Plätze verfügen über keine Angurtmöglichkeiten.
ich würd mal sagen, wenn de Bus stanartmässig ohne Gurten ausgestattet ist (Aufgrund des Alters nehm ich mal an) ist es legal.
Ich könnts dir evt. auch genauer abklären falls niemand sicher bescheid weiss...
... Deutschland im Herbst ...
Adioz Onkelz ...
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fußballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei". Zitat Bernhard Heusler
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Re: Re: Deutsches Strassenverkehrsgesetz
Original geschrieben von 176-671
In der Schweiz gibts ja noch eine Schonfrist für die Umrüstung aller Busse etc. Ich denke nicht, dass Deutschland da schon weiter ist. Über Google findet sich auf die Schnelle auch nichts dergleichen, es wird immer auf die Schweiz verwiesen
Aber soweit ich weiss gilt das für Reisecars und nicht für PKW's...?
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Re: Deutsches Strassenverkehrsgesetz
Original geschrieben von Espenpower
Kennt isch jemand mit dem deutschen Strassenverkehrsgesetz aus?
Frage: Darf ich mit einem alten Kleinbus Deutschland bereisen, welcher nur mit Sicherheitsgurten für den Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Also die hinteren Plätze verfügen über keine Angurtmöglichkeiten.
du sicher nicht, denn:
mit deinem mofa-ausweis ist das fahren auch in deutschland nicht erlaubt
wohin geht es?
- Espenpower
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Der Fall ist klar:
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Ob Sicherheitsgurtevorgeschrieben sind, beurteilt sich hier nach Schweizer Recht, da das beschriebene Fahrzeug in der Schweiz zugelassen ist. Falls Sicherheitgurte bei diesem Fahrzeug, wovon ich ausgehe, nicht vorgeschrieben sind, so stellt dies auch in Deutschland kein Problem dar.
Eine Ausnahme gilt bei der Kindersicherung. Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte, gelten nach § 21 Abs. 1b StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Königer
Juristische Zentrale - RechtsService (JTS)
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. (089) 76 76 34 31, Fax (089) 76 76 25 99
stefan.koeniger@adac.de
http://www.adac.de
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Ob Sicherheitsgurtevorgeschrieben sind, beurteilt sich hier nach Schweizer Recht, da das beschriebene Fahrzeug in der Schweiz zugelassen ist. Falls Sicherheitgurte bei diesem Fahrzeug, wovon ich ausgehe, nicht vorgeschrieben sind, so stellt dies auch in Deutschland kein Problem dar.
Eine Ausnahme gilt bei der Kindersicherung. Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte, gelten nach § 21 Abs. 1b StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
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Original geschrieben von Espenpower
Der Fall ist klar:
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt werden. Ob Sicherheitsgurtevorgeschrieben sind, beurteilt sich hier nach Schweizer Recht, da das beschriebene Fahrzeug in der Schweiz zugelassen ist. Falls Sicherheitgurte bei diesem Fahrzeug, wovon ich ausgehe, nicht vorgeschrieben sind, so stellt dies auch in Deutschland kein Problem dar.
Eine Ausnahme gilt bei der Kindersicherung. Handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte, gelten nach § 21 Abs. 1b StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
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eben dachte ich mir
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Original geschrieben von Espenpower
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adac - hier werden sie geholfen:)
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wohin gehts denn mit dem bus ??
Zuletzt geändert von Reutlinger am 07.11.2006 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
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