Original geschrieben von Surprise
Ich bin ja alles andere als ein SVP-Fan, aber hier haben sie sowas von Recht...
... und ist ein gutes beispiel dafür, das sture Parteiwähler einfach nur doof sind...
Original geschrieben von macau
Willkürliches Stadionverbot ohne Beweise reicht für HOOGAN-Eintrag
Was schon lange vor Inkratfttreten des Hooligan-Gesetzes befürchtet wurde, bestätigt sich: Aufgrund eines willkürlichen Stadionverbots ist man flugs in der Hooligan-Datenbank registriert. Wie schnell dieser Eintrag gelöscht wird, wenn das Stadionverbot nach kurzer Zeit widerrufen wird, wird gegenwärtig getestet.
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell31102007.htm
Ähnliche Probleme gibt es auch in St. Gallen: Obwohl Stafverfahren eingestellt wurden, werden Rayobverbote bicht aufgehoben.
Original geschrieben von macau
Dieser HOOGAN-Eintrag wurde geköscht:
Original geschrieben von Lionel Hutz
Teilst du meine Einschaetzung, dass wenn der Fan kein Foto vorlegen konnte, sozusagen seine Unschuld nicht selber beweisen konnte, er wohl nicht freigesprochen worden waere?
Dann sind wir naehmlich genau an dem Punkt wo die Unschuldsvermutung entgueltig ueber Bord geworfen wurde. So hat nun jeder Vergewaltiger vor Gericht mehr Rechte als ein Fussballfan!
haetten man in dem fall nicht auch den entsprechenden securitas persoenlich anzeigen koennen? etwas a la verleumdung, ueble nachrede oder so? dann muesste er ja dann seine behauptung beweisen...
Original geschrieben von macau
Konkordat gegen Hooligans
Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden
Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.
Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).
Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
Original geschrieben von Sankt Galler
Komm da nicht so draus, aber kann man dagegen nicht wieder ein Referendum ergreifen oder weiss ich was?
Original geschrieben von macau
Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann
Original geschrieben von macau
BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung durch das Bundesgericht
http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
Original geschrieben von voegi903
Und gibt es da schon irgend ein Formular wegen den Unterschriften fürs Referendum?
Original geschrieben von 176-671
scheint von keiner seite wirklich bestrebungen zu geben, das referendum zu ergreifen. die sp hat sich, trotz einiger weniger gegenstimmen, für den beitritt ausgesprochen...
Original geschrieben von macau
Heute ist das Geschäft im Amtsblatt publiziert worden:
http://www.sg.ch/home/publikationen___s ... 8_2008.pdf
Die Referendumsfrist läuft am 9. Juni ab, die Mitteilung der nutzlos verstrichenen Referendumsfrist (Erwahrung) kommt frühestens am 16. Juni, dann beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen. Eine Beschwerdeschrift sollte also bis Mitte Juli 2008 bereit sein, was durchaus machbar ist.
Original geschrieben von wallace
ein altes Thema, auf das ich durch Arbeiten im Fach Geschichte (;)) gekommen bin.
ist diese HOOGAN nicht auf nach der Eishockeywm begrenzt worden, oder habe ich das falsch in erinnerung?