Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Die weite Fussballwelt ausserhalb des FCSG
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wallace
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Beitrag von wallace » 20.05.2006 21:57

ps ihr könnt euch im übrigen einfach mal ein paar blätter schnappen und durch die stadt gehen und leute ansprechen (solange ihr auf öffentlichem grund bleibt)

los alle zusammen ziehen wir an einem strick gegen polizeiwillkür gegen cüpli besäuffnisse an "fussballfesten" oder wollt ihr alle den fcsg von zuhause oder vom bullenposten aus supportern? wollt ihr lieber sportradio hören als am matsch der stimmung horchen, selbst miteinstimmen und der mannschaft beim kämpfen zusehen? wollt ihr, dass es noch weitere choreos gibt? noch weiter bewegung in der kurve? noch weitere neue Lieder? dann holt euch einen ordner blätter und geht auf PIRSCH

oder meldet euch bei knacki wo man sich zu melden hat wann wo was los ist etc. zu den 50 k unterschriften ists noch ein weiter weg, jedoch zusammen kriegen wir in hin, wenn jeder fan des fcsg 5 unterschriften holen würde wäre die sache schon vom tisch, wenn alle fans unterschreiben würden wäre es schon vom tisch. nächsten samstag möchte ich gerne 50 leute sehen die kommen und auch helfen


greez wallace
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Supporter04
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Beitrag von Supporter04 » 20.05.2006 22:43

Kann hier vielleicht jemand gute Argumente reinposten, mit denen man leute noch schnell rumkriegen kann? ;) Hatte heute irgendwie einen schwierigen Stand, und das bei eigentlich ziemlich jungen Leuten...

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Beitrag von 176-671 » 20.05.2006 22:50

Original geschrieben von Supporter04
Kann hier vielleicht jemand gute Argumente reinposten, mit denen man leute noch schnell rumkriegen kann? ;) Hatte heute irgendwie einen schwierigen Stand, und das bei eigentlich ziemlich jungen Leuten...


http://www.referendum-bwis.ch

ansonsten wäre es einfacher, wenn du konkret sagen könntest, worauf man mit argumenten antworten sollte.
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

glogge

Beitrag von glogge » 22.05.2006 18:51

hab von 25 leuz 25 unterschriften gekriegt, scho geil...

@knacki, soll ich dir die schicken oder was wie wo?

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Beitrag von 176-671 » 22.05.2006 18:51

Original geschrieben von glogge
hab von 25 leuz 25 unterschriften gekriegt, scho geil...

@knacki, soll ich dir die schicken oder was wie wo?


an mich oder an den dv
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Graf Choinjcki
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Beitrag von Graf Choinjcki » 22.05.2006 21:37

Original geschrieben von 176-671
Zum Kotzen ist nur, wie wenige Leute sich aus SG motivieren können, Unterschriften zu sammeln.


und das noch vor dem sonntag? 2 leute die sammeln, das kanns doch wirklich nicht sein.
Obiger Beitrag ist KEIN Aufruf zu Gewalt!
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Beitrag von 176-671 » 26.05.2006 09:18

Morgen wird wieder gesammelt. Wäre schön, wenn noch einige Helfer mehr erscheinen würden! Also, nehmt euch die Zeit! Meldet euch bei mir!
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Huwiler
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Beitrag von Huwiler » 26.05.2006 21:06

heute waren drei sammler in der marktgasse unterwegs, schön mit grünem ordner und einheitlich gekleidet. *szenenapplaus*

da hab ich doch gleich unterschrieben. :D


Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 29.05.2006 20:18

Die geplante Umsetzung des neuen Hooligangesetzes stösst bei den Kantonen auf Zustimmung. In der Vernehmlassung haben mehrere Stände bekräftigt, dass es zur Eindämmung der Hooligans mehr Repression brauche.

Die Verordnung, zu der sich die Kantone bis heute äussern konnten, legt unter anderem fest, wie die nationale Hooligan-Datenbank HOOGAN nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes funktionieren soll. Zudem wird definiert, was an und um Sportanlässe als gewalttätiges Verhalten gilt und somit Voraussetzung für Rayonverbote, Meldepflicht oder Polizeigewahrsam bildet.

Bei den Kantonen mit den meisten grossen Sportveranstaltungen stiess die Verordnung durchwegs auf Zustimmung. Eine nationale Datenbank sowie die kaskadenartigen Repressionsmassnahmen seien nötig, um wirksam gegen die gewalttätige Hooliganszene vorgehen zu können, schreibt etwa der Kanton Zürich. Einzelne Kantone bedauern aber, dass die Prävention in der Gesetzgebung keinen grösseren Stellenwert erhalten hat. Bern und Basel-Stadt etwa vermissen das Engagement des Bundes in der Fanarbeit. So würde es der Basler Regierungsrat begrüssen, wenn der Bund als Signal für Sportverbände und Vereine Fanprojekte fördern würde. Die Berner Regierung spricht sich dafür aus, die Vereine bezüglich Präventionsarbeit in die Pflicht zu nehmen.
Änderung bei Definition von Gewalt
Viele Verbesserungsvorschläge machen die Kantone bei der vorgeschlagenen Definition von gewalttätigem Verhalten. Der Kanton Genf etwa verlangt, dass auch Rassendiskriminierung als Gewaltakt eingestuft werden soll. Der Kanton St. Gallen möchte sicher stellen, dass die neuen Massnahmen auch gegen Personen angewendet werden, die vor oder nach einer Sportveranstaltung ausserhalb der Stadien gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Rauchpetarden mitführen. Der Kanton Zürich schliesslich möchte, dass auch Drohungen einzelner Fangruppen gegeneinander als Gewaltakte gelten. Zudem schlägt Zürich eine Vereinfachung der Voraussetzungen für Ausreisesperren vor: Die Behörden sollen schon bei der Beteiligung an einer einzelnen Gewalttätigkeit davon ausgehen dürfen, dass der oder die Betreffende sich auch im Ausland gewalttätig verhalten wird.

Die Verordnung wurde vom Bundesrat im vergangenen März zu den Kantonen in eine Konsultation geschickt, um noch vor einer allfälligen Volksabstimmung Transparenz zu schaffen. Sie basiert auf dem neuen Hooligangesetz, welches das Parlament in der Frühlingssession verabschiedet hat. Gegen das Gesetz haben aber verschiedene Fangruppen von Fussball- und Eishockeyclubs das Referendum lanciert, so dass vielleicht das Volk dereinst entscheiden wird, ob es wirklich in Kraft treten kann. (sbm/ap)
http://tagi.ch/dyn/news/schweiz/629592.html

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 31.05.2006 09:22

Basler Zeitung vom 30. Mai 2006

«Ich habe juristische und praktische Bedenken»

DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER

INTERVIEW:MARTIN FURRER

Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.

baz:Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?

Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.

Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?

Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.

Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?

Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.

Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?

Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.

Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?

Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.

Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.

Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.

Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.

Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.

Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?

Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.

Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.

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Beitrag von 176-671 » 01.06.2006 11:45

WIR BRAUCHEN NOCH HELFER FÜR DEN SAMSTAG!
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von 176-671 » 02.06.2006 16:54

Hat denn morgen wirklich niemand von euch Zeit? Wir brauchen Helfer, und zwar viele!!!
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von 176-671 » 06.06.2006 14:03

Und wieder mal die aktuellen Daten:

- Donnerstag am Stadtderby
- Freitag dezentral in der Stadt
- Samstag am SUFO (http://www.sufo.ch)

Natürlich brauchen wir wieder Helfer! Auf gehts!
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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wallace
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Beitrag von wallace » 06.06.2006 18:10

schreib doch gleich noch die zeiten hin, wann man wo sein muss, würde sicherlich helfen;)


die edith meint, bevor ich sowas schreib sollte ich die mails prüfen und selbst die zeiten reinschreiben:


- Donnerstag, 8. Juni (Stadtderby): Spielbeginn ist um 19:30 Uhr,
Treffpunkt wohl so ca. 1h früher
- Freitag, 9. Juni (Beginn WM): Um 18:00 Uhr geht das erste Spiel los.
Dieser Tag wurde zum nationalen Sammeltag ausgerufen. Ausserdem dürfte
wohl die ganze Schweiz interessiert sein an diesem Spiel. Sammelbeginn
idealerweise schon etwa 2h früher oder so wies halt geht wegen der
Arbeit.
- Samstag, 10. Juni (SUFO): Am Samstag findet das SUFO (Sozial- und
Umweltforum Ostschweiz) im Schulhaus Blumenau statt. Die genauen Zeiten
sind noch nicht bekannt. Ev. Bereits ab 09:00 Uhr, ev. Auch erst ab
12:00 Uhr.

Das wären die nächsten Daten. Es folgen dann noch weitere, in der Regel
wird wohl noch den ganzen Juni lang zumindest immer Donnerstag und
Samstag gesammelt. Teilt mir doch bitte mit, an welchen Daten ihr ab
wann helfen könnt. Leitet das Mail bitte auch an eure Kollegen weiter
und überredet sie gleich mitzuhelfen. Wir sind wirklich auf Helfer
angewiesen!
Zuletzt geändert von wallace am 06.06.2006 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Insider » 09.06.2006 17:14

boah der bund hats auch noch gemerkt, gute sache:

Für Datenschützer ist Hooligan-Datenbank verfassungswidrig

Personendaten müssen geschützt werden
[Bild: Keystone]
Die geplante Hooligan-Datenbank ist nach Ansicht der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig. Sie forderten an ihrem Frühjahrsplenum in Delsberg, die Grundrechte auch an der EURO 08 zu gewährleisten.

[sda] - Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Datenbank sei gemäss Bundesverfassung eingeschränkt, sagte Markus Schefer, Professor an der Universität Basel, laut Communiqué vor den Datenschutzbeauftragten. Erlaubt sei dies nur, wenn es um Ereignisse ginge, die die Sicherheit des Bundes insgesamt gefährdeten oder untrennbar aussenpolitische Interessen berührten.

Die mit dem Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingeführte Hooligan-Datenbank sprenge aber diesen Rahmen. Auch sei sie nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche.

Die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei gesetzlich nur unzureichend geregelt. Problematisch sei auch die Weitergabe der Daten an Private. Die Zwecksetzung im BWIS sei zudem so weit gefasst, dass sich keine wirksame Schranke für die Verwendung der Daten ergebe.

Eine weiteres Fragezeichen setzen die Datenschützer hinter die Regelung der Aufbewahrungsdauer. Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte Schefer weiter.

Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten sei sich im Hinblick auf die EURO 08 bewusst, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig seien, heisst es weiter. Soweit diese in die Grundrechte eingriffen, müsse man sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten.

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Vlado
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Beitrag von Vlado » 09.06.2006 17:44

16:00 -- Tages-Anzeiger Online

Hooligan-Datenbank angeblich verfassungswidrig




Die Datenschutzbeauftragten der Schweiz sind der Ansicht, dass es für das geplante Hooligan-Gesetz keine ausreichende verfassungsmässige Grundlage gebe. Besondere Sicherheitsmassnahmen bei Grossanlässen seien angebracht, sie dürften aber keine Grundrechte verletzen.

Fussball und Gewalt

Die geplante Hooligan-Datenbank ist nach Ansicht der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten verfassungswidrig. Sie forderten an ihrem Frühjahrsplenum in Delsberg, die Grundrechte auch an der Euro 08 zu gewährleisten. Die Errichtung und der Betrieb einer solchen Datenbank sei gemäss Bundesverfassung eingeschränkt, sagte Markus Schefer, Professor an der Universität Basel, laut Communiqué vor den Datenschutzbeauftragten. Erlaubt sei dies nur, wenn es um Ereignisse ginge, die die Sicherheit des Bundes insgesamt gefährdeten oder untrennbar aussenpolitische Interessen berührten.

Die mit dem Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eingeführte Hooligan-Datenbank sprenge aber diesen Rahmen. Auch sei sie nur schwer mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, da private Informationen aufgenommen würden, ohne dass für deren Richtigkeit die nötige Gewähr herrsche. Die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei gesetzlich nur unzureichend geregelt. Problematisch sei auch die Weitergabe der Daten an Private. Die Zwecksetzung im BWIS sei zudem so weit gefasst, dass sich keine wirksame Schranke für die Verwendung der Daten ergebe.

Eine weiteres Fragezeichen setzen die Datenschützer hinter die Regelung der Aufbewahrungsdauer. Zentrale Fragen des Rechtsschutzes seien ebenfalls ungelöst. Auch für die im Gesetz vorgesehenen Rayonverbote, die Meldeauflagen und die Polizeigewahrsam bestünden keine verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte Schefer weiter.
Fussball setzt Recht ausser Kraft
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel, zog einen Vergleich mit der Fussball-WM in Deutschland. Er kam dabei zum Schluss, dass der Fussball das geltende Recht ausser Kraft setze. Bei einem solchen Grossereignis müssten zweifellos besondere Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dabei dürften aber nicht die bewährten rechtsstaatlichen Garantien über Bord geworfen werden. Die Fussball-WM habe ein sicherheitspolitisches Feuerwerk ausgelöst.

Die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten sei sich im Hinblick auf die Euro 08 bewusst, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen notwendig seien, heisst es weiter. Soweit diese in die Grundrechte eingriffen, müsse man sich aber an die rechtsstaatlichen Grundsätze halten. Die Datenschutzbeauftragten hofften deshalb, dass bei der Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen verhältnismässig vorgegangen werde. Sie stellten sich den Behörden zur Verfügung, um die rechtmässige Ausgestaltung solcher Massnahmen zu unterstützen. (sbm/sda)
An den Landungsbrücken raus!

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 10.06.2006 14:32

http://www.telezueri.ch/index.php?id=32 ... 7cb0d0a64d',730,554

schöner bericht... (2. beitrag)

mikko

Beitrag von mikko » 12.06.2006 10:02

Vonwegen nur die Hooligans selbst wollen das Gesetz nicht...
Heute in der NZZ:

Unklar, problematisch, unverhältnismässig
Das Hooligan-Gesetz aus der Sicht eines Datenschützers

Um gewalttätigen Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen zu begegnen, soll das Gesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ergänzt werden. Der Präsident der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, Bruno Baeriswyl, nimmt hier kritisch zum «Hooligan- Gesetz» Stellung, gegen welches Fangruppen das Referendum ergriffen haben.


Frage: -Herr Baeriswyl, zum Nachweis gewalttätigen Verhaltens und damit zum Eintrag in die geplante Hooligan-Datenbank (Hoogan) sollen «glaubwürdige Aussagen» der Sportvereine genügen. Ist dies aus rechtsstaatlicher Sicht in Ordnung?

Mir scheint diese Bestimmung sehr problematisch zu sein. Denn nur ausnahmsweise dürfen Private eine staatliche Datenbank - und Hoogan ist eine solche - mit Daten füttern. Im Bereich des Staatsschutzes, in dem wir uns mit dem Hooligan- Gesetz nun bewegen, ist eine solche Ausnahme sehr bedenklich.

Zudem ist der Begriff «glaubwürdige Aussagen» äusserst unbestimmt. Klare Kriterien, an die sich die Sportvereine bei der Weitergabe von Daten halten müssen, fehlen. Zudem kann jeder private Sportverein ein Stadionverbot aussprechen, das ebenso zu einem Eintrag führt. Dies ist umso fragwürdiger, als die Folge eines Hoogan-Eintrags schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen mit sich bringen kann, wie Beschränkungen des Zutritts zu bestimmten Orten oder auch Ausreiseverbote.

Offene Formulierungen

Frage: Bereits 12-Jährige können in der Hooligan-Datenbank registriert werden. Und die Daten können bis zu 10 Jahren gespeichert werden. Somit verbleiben die Daten eines Betroffenen allenfalls bis zu seinem 22. Altersjahr in der Datenbank. Ist das verhältnismässig?

Nein, das ist es nicht. Man müsste, wie im Strafrecht üblich, eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen treffen.

Frage: Können Daten von Hoogan ohne weiteres an Sportvereine weitergegeben werden?

Die Regulierung der Weitergabe von Daten ist im Gesetzesentwurf ziemlich offen formuliert. Es heisst lediglich, dass die Daten an die Sicherheitsverantwortlichen der Vereine gehen sollen. Nicht klar ist aber, was diese mit den Daten machen dürfen. Obwohl es sich hier um besonders schützenswerte Daten handelt, soll dies lediglich später auf der Stufe eines Bearbeitungsreglements festgehalten werden.

Frage: Vor kurzem ist bekannt geworden, dass der Schweizerische Fussballverband Daten von Hooligans nach Deutschland geliefert hat, ohne dies dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anzuzeigen, wie dies das Gesetz vorschreibt.

Dass der Datenschutzbeauftragte nicht informiert worden ist, scheint mir weniger ein Problem zu sein, da dies primär ein formales Erfordernis ist. Viel gravierender ist es, dass die betroffenen Personen keine Kenntnis davon haben und für die Datenempfänger in Deutschland keine Auflagen bestehen, was sie mit den Daten tun dürfen. Damit ist die Weiterverwendung der Daten kaum eingeschränkt.

Personalisierung der EM-Tickets?

Frage: Genügten die bestehenden Gesetze, um dem Hooliganismus zu begegnen?

Heute geht man von einem harten Kern von rund 400 Hooligans in der Schweiz aus. Es sollte doch möglich sein, diese zu identifizieren und sie dann strafrechtlich zu verfolgen und zu belangen. Will man weitere Massnahmen einführen, müsste man vorerst deren Effizienz prüfen. Wie können etwa das Rayonverbot rund um ein Stadion oder Ausreisebeschränkungen kontrolliert werden? Diese Frage ist bisher nicht genügend geklärt.

Frage: Für die WM in Deutschland wurden die Tickets personalisiert: Die Kaufinteressenten mussten sich vorgängig übers Internet identifizieren. Die Personendaten wurden dann in einer Datenbank und auf einem Chip des Tickets gespeichert. Werden Sie ein solches Verfahren gutheissen, falls es auch bei der Europameisterschaft 2008 in der Schweiz zur Anwendung kommen sollte?

Prüfen müsste man, welche Daten gespeichert werden sollen. Deutschland ist dabei sehr weit gegangen. Neben Namen und Wohnort wurden auch Pass- und Kreditkartennummer sowie die Fan-Zugehörigkeit und vieles mehr registriert. Hier sollte man restriktiver sein. Zudem muss man den Verwendungszweck definieren. In Deutschland werden die Daten auch für das Marketing genutzt. Das scheint mir fragwürdig. Vorstellen könnte man sich, dass solche Daten nur bei tatsächlichen Vorfällen für die Identifizierung von allfälligen Tätern verwendet werden dürften.

«Ich bin pessimistisch»

Frage: In Deutschland haben Fussballfans Ausreiseverbote erhalten, weil sie sich zufälligerweise in der Umgebung von Gewalttätigkeiten aufgehalten haben und somit in die Hooligan-Datenbank geraten sind. Für deutsche Datenschützer ist somit wahr geworden, was sie immer befürchtet hätten: Allein auf Verdacht und ohne Nachweis werde massiv in die persönliche Freiheit von Personen eingegriffen. Sind Sie, was die Entwicklung in der Schweiz im Hinblick auf die EM 2008 betrifft, ebenfalls so pessimistisch?

Bei uns besteht ein ähnliches Risiko, da wir sehr weitgehend formulierte Gesetze haben. Die Schranken für Eingriffe in die persönliche Freiheit sind nicht klar festgelegt. Somit kommt es darauf an, dass die Gesetze in der Praxis, also von der Polizei und anderen Sicherheitskräften, verhältnismässig umgesetzt werden. Unscharfe Bestimmungen sollten immer restriktiv ausgelegt werden. Allerdings zeigt mir die Erfahrung, und dies stimmt mich pessimistisch, dass schwache Grenzen im Bereich des Datenschutzes auch ausgenutzt werden. In der Regel greift die Praxis nicht korrigierend ein. Man muss dies aber fordern.

Interview: hof






«Ein Präjudiz für Verfassungsverletzungen»

hof. Kaum ein gutes Haar am Hooligan-Gesetz und der entsprechenden Verordnung lässt der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Am Frühjahrsplenum der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten bezeichnete Schefer am Freitag in Delsberg die Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit als ein «Präjudiz für Verfassungsverletzungen verschiedenster Art». Zwar habe das Parlament erkannt, dass der Bund gemäss Verfassung keine Kompetenz habe, diesen Bereich der inneren Sicherheit zu regeln. Indem die Politiker das Gesetz aber bis nach dem Ende der Europameisterschaften 2008 befristeten, glaubten sie, diesen Mangel behoben zu haben. Eine solche Befristung sei aber nicht ungefährlich, sagte Schefer: Dies könnte als Beispiel für andere Verfassungsverstösse Schule machen. Das Parlament weiche der Diskussion aus, die für eine Verfassungsänderung nötig wäre, obwohl es erkannt habe, dass die Rechtsgrundlage den neuen Bedürfnissen der Kompetenzverteilung im Bereich der inneren Sicherheit nicht mehr genüge.

Auch inhaltlich kritisierte Schefer das Hooligan- Gesetz. Dass Sportvereine, also Private, Daten an die Hooligan-Datenbank liefern könnten, sei «für einen Staatsrechtler alarmierend». Zudem seien Gesetz und Verordnung in vielen Bereichen sehr unbestimmt formuliert. Was genau mit den Daten getan werden dürfe, sei unklar. Es zeige sich bei dieser Gesetzgebung ein «Mangel an Sorgfalt und Präzision». Schefer erachtet es als durchaus nötig, Regeln gegen Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen zu schaffen. Doch sollte man diese nicht in einer «Hauruck- Übung» durchsetzen.

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wallace
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Beitrag von wallace » 15.06.2006 23:09

heute ist der 15. Juni 2006

heute schluss, wenn das referendum nicht um einen monat verlängert wurde, danke euch allen die tatkräftig mitgeholfen haben.

grosses dankeschön an das referendumskomitee, welche zeit, geld und manch anderes für die fans geopfert haben. Obwohl die helfer aufs übelste beschimpft wurden, behielten sie die Ruhe. Ob die helfer nun beleidigt oder ihren ruf zur schnecke gemacht worden ist. Nie wurde das ziel aufgegeben, NIE, nichtmal nach irgendwelchen vorfällen, nur allein das verdient riesigen Respekt.

und jeder der auch schon unterschriften gesammelt hat, weiss wie hart diese arbeit ist.

:beten: ihr seit helden:beten:

egal ob es negativ ausfallen wird, nur schon das man was getan hat, zeigt wir fans lassen nicht alles auf uns sitzen.

und nun wird gehofft auf eine übergabe am 13. Juli 2006

ein nochmaliges danke schön
Zuletzt geändert von wallace am 15.06.2006 23:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von 176-671 » 15.06.2006 23:41

Kleine Korrektur: Das Referendum läuft weiter! Der 15. Juni wurde lediglich angegeben, weil man gedacht hat, dass wir soviel Zeit bräuchten um die Unterschriften beglaubigen zu lassen. Da dies aber nicht der Fall ist, wird weiter gesammelt! Es soll sich also jeder nochmal reinhängen und seinen Bekanntenkreis, seine Verwandschaft abgrasen
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Beitrag von 176-671 » 23.06.2006 15:50

Es geht so langsam an die Beglaubigung. Wer noch Unterschriftenlisten zu Hause hat, soll die so schnell wie möglich abgeben oder einschicken!

Es kann aber immer noch weiter gesammelt werden! Wenn ihr also WM schauen geht, nehmt einige Bögen mit!
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Alpenglühn
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Beitrag von Alpenglühn » 26.06.2006 07:56

"Um 22.30 Uhr zettelten betrunkene Jugendliche, FC-St. Gallen Fans aus der Ostkurve vor dem Haupteingang des Olma-Areals mehrere Schlägereien an. Da die Stadtpolizei zwei Gruppen raufender Jugendlicher nicht beruhigen konnte, setzte sie zweimal Pfefferspray ein." (Quelle: top online)


Ist das wohl gute Werbung ?

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Beitrag von GruenerSchatten » 26.06.2006 11:44

Original geschrieben von Alpenglühn
"Um 22.30 Uhr zettelten betrunkene Jugendliche, FC-St. Gallen Fans aus der Ostkurve vor dem Haupteingang des Olma-Areals mehrere Schlägereien an. Da die Stadtpolizei zwei Gruppen raufender Jugendlicher nicht beruhigen konnte, setzte sie zweimal Pfefferspray ein." (Quelle: top online)


Ist das wohl gute Werbung ?


das war denk der traditionelle saisoneröffnungs-fight der SBBA (=Sektor Blau Barmy Army) und der ISC (=Independent Service Crew). 2 hooligangruppen aus dem sektor blau. wobei die ISC sich erst vor 3 jahren von SBBA abgespaltet hatte, da die SBBA die anwendung von waffen nicht mehr tolerierte. um sich an diesen denkwürdigen tag zu erinnern finden jedes jahr diese kämpfe dort statt. das es dieses jahr halt grad ne wm und ein festareal bei der olma gibt ist ja nicht deren schuld, oder?

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Beitrag von poohteen » 26.06.2006 14:03

Original geschrieben von Alpenglühn
"Um 22.30 Uhr zettelten betrunkene Jugendliche, FC-St. Gallen Fans aus der Ostkurve vor dem Haupteingang des Olma-Areals mehrere Schlägereien an. Da die Stadtpolizei zwei Gruppen raufender Jugendlicher nicht beruhigen konnte, setzte sie zweimal Pfefferspray ein." (Quelle: top online)


Ist das wohl gute Werbung ?

Absolute Falschmeldung, die in die Irre führt in meinen Augen. Der Event dort heisst ja glaub's "Ostkurve", oder? Dürfte also nix mit der Ostkurve im Espenmoos zu tun haben, welche es unter dieser Bezeichnung ja eh nicht gibt, weil es ja Gegentribüne (Sektor Blau) und eben keine Kurve ist! :rolleyes:
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten

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