Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Die weite Fussballwelt ausserhalb des FCSG
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wallace
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Beitrag von wallace » 26.06.2006 16:34

Original geschrieben von Alpenglühn
"Um 22.30 Uhr zettelten betrunkene Jugendliche, FC-St. Gallen Fans aus der Ostkurve vor dem Haupteingang des Olma-Areals mehrere Schlägereien an. Da die Stadtpolizei zwei Gruppen raufender Jugendlicher nicht beruhigen konnte, setzte sie zweimal Pfefferspray ein." (Quelle: top online)


Ist das wohl gute Werbung ?


ja und in zürich warens gcz fans oder fcz fans ;)

gute werbung ist dann, wenn alle aufhorchen. dies ist ne schlechte werbung, da ich es nirgends gelesen habe, nur hier.....
"Man sollte nicht den Respekt vor dem Gesetz pflegen, sondern vor der Gerechtigkeit."
"In einem Staat, der seine Bürger willkürlich einsperrt, ist es eine Ehre für einen Mann, im Gefängnis zu sitzen."

Alpenglühn
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Beitrag von Alpenglühn » 28.06.2006 08:02

Original geschrieben von wallace
ja und in zürich warens gcz fans oder fcz fans ;)

gute werbung ist dann, wenn alle aufhorchen. dies ist ne schlechte werbung, da ich es nirgends gelesen habe, nur hier.....



Tages-Anzeiger vom 28.06.2006

Den Fans fehlen Unterschriften

Das Referendum gegen das Hooligangesetz wird aller Voraussicht nach scheitern. Gut zwei Wochen vor Ablauf der Frist sind noch nicht einmal zwei Drittel der Unterschriften da.

Von Verena Vonarburg, Bern

Bisher haben die Fanklubs die Zahl ihrer Unterschriften im schwierigen Kampf gegen das Hooligangesetz zur Geheimsache erklärt. Nun - kurz vor Ablauf der Referendumsfrist vom 13. Juli - räumt Ruben Schönenberger, Sprecher des Referendumskomitees, auf Anfrage ein: «Wir stehen leider erst etwa bei 35 000 Unterschriften.»

50 000 wären nötig. Und weil nie alle Unterschriften gültig sind, müssten die Sammler 55 000 bis 60 000 einreichen, also noch mindestens 20 000 Unterschriften hinzubekommen. Doch davon können die Fanklubs von Fussball- und Eishockeyvereinen nur träumen. «Es muss noch ein Wunder geschehen», sagt Schönenberger, und er sagt es pessimistisch. Man hoffe immerhin, dass «noch einige Leute die Bogen einschicken, die sie daheim herumliegen haben».


Ob all die Vorfälle gut oder schlecht waren, wird sich ja dann nach dem 13. Juli weisen
:(

glogge

Beitrag von glogge » 28.06.2006 09:19

hab meine nun auch abgeschickt.

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 28.06.2006 10:52

Original geschrieben von Alpenglühn
Tages-Anzeiger vom 28.06.2006


der ganze artikel...

Den Fans fehlen Unterschriften

Das Referendum gegen das Hooligangesetz wird aller Voraussicht nach scheitern. Gut zwei Wochen vor Ablauf der Frist sind noch nicht einmal zwei Drittel der Unterschriften da.

Von Verena Vonarburg, Bern

Bisher haben die Fanklubs die Zahl ihrer Unterschriften im schwierigen Kampf gegen das Hooligangesetz zur Geheimsache erklärt. Nun - kurz vor Ablauf der Referendumsfrist vom 13. Juli - räumt Ruben Schönenberger, Sprecher des Referendumskomitees, auf Anfrage ein: «Wir stehen leider erst etwa bei 35 000 Unterschriften.»

50 000 wären nötig. Und weil nie alle Unterschriften gültig sind, müssten die Sammler 55 000 bis 60 000 einreichen, also noch mindestens 20 000 Unterschriften hinzubekommen. Doch davon können die Fanklubs von Fussball- und Eishockeyvereinen nur träumen. «Es muss noch ein Wunder geschehen», sagt Schönenberger, und er sagt es pessimistisch. Man hoffe immerhin, dass «noch einige Leute die Bogen einschicken, die sie daheim herumliegen haben».

Der Bärendienst der Hooligans

Das Referendumskomitee kämpft ohne professionelle Struktur und ohne Erfahrung mit Referenden. Umso schwerer wog der Entscheid der SP Anfang Mai, das Referendum gegen das im Volk populäre Gesetz nicht zu unterstützen. Die Grünen wiederum haben den Kampf dagegen zwar im Prinzip begrüsst, aber ebenso wenig aktiv geholfen.

Am meisten geschadet haben den Fanklubs allerdings die Hooligans selbst: Nach den Krawallen am Ende des dramatischen Meisterschaftsfinals FC Basel gegen FC Zürich vom 13. Mai gaben zahlreiche Sammler auf. Schönenberger bestätigt, viele hätten danach schlicht «keine Lust mehr zum Sammeln» verspürt. Oder wie der grüne Nationalrat Daniel Vischer, ein vehementer Kritiker des Gesetzes, sagt: «Die Ausschreitungen haben dem Komitee das Genick gebrochen.» Freuen wird das Sportminister Samuel Schmid. Er hatte die Krawalle für seine Zwecke benutzt: Als Werbung für das Gesetz; nun müsse es erst recht her.

Vischer dagegen bedauert, dass nach einem Scheitern des Referendums «ein wichtiger Diskurs über Grundrechte nicht stattfinden kann.» Das Gesetz steht auch in der Kritik der Datenschützer. Der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl bemängelt, es werde sehr schwierig für Betroffene, sich gegen Einträge in der Datenbank zu wehren. Man könne sich zum Beispiel nicht gegen ein Stadionverbot wehren. Denn niemand habe ein grundsätzliches Recht, ein Stadion betreten zu dürfen. Darüber, wer hineindarf, kann der private Stadionbetreiber entscheiden. «Also bleibe ich unter Umständen verzeichnet, weil irgendjemandem meine Nase nicht gefallen hat», sagt Baeriswyl. Der Eintrag in die Datenbank sei deshalb rechtsstaatlich problematisch, er hoffe, dass das später von Gerichten ein Stück weit korrigiert werde.

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Auch nach Ansicht des Basler Staatsrechtsprofessors Markus Schefer schafft die Datenbank eine Reihe rechtlicher Probleme: Dass man sich bei den Einträgen zum Beispiel weit gehend auf Angaben privater Organisatoren abstütze, die nicht überprüfbar seien. Und dass die Polizei die Daten wiederum an Private - an die Stadionbetreiber - weitergebe, «ohne wirksame Kontrolle, dass diese damit nichts Unrechtes anstellen». Ausserdem reiche schon die Gefahr, dass jemand Sachbeschädigungen begehen könnte, um ihn präventiv, vor Beginn eines Spiels, in Haft zu nehmen.

Auch die Möglichkeit der Polizei, Gewaltpropagandamaterial einzuziehen, ist nach Meinung Schefers zu unklar formuliert. Diese Bestimmung trage die Gefahr der Vorzensur in sich, denn die Polizei «könnte unter Umständen sämtliche Publikationen eines Fanklubs anschauen und einziehen».

Den Staatsrechtsprofessor stört vor allem auch Grundsätzliches: In weiten Teilen sei der Bund gar nicht berechtigt, ein solches Gesetz zu erlassen; das wäre an sich Sache der Kantone. Einige Bestimmungen gelten deswegen befristet bis Ende 2009. Doch der Bund will sie darüber hinaus behalten - und die Kantone unterstützen ihn dabei.

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Beitrag von wallace » 28.06.2006 13:09

:( aber nur weitersammeln am openair kommen tausende von leuten zusammen die noch nie was davon gehört haben.. und die mit bestimmtheit lockerer drauf sind:cool:


20 000 kein problem:)

auf in den evtl. grössten und letzten kampf der fans gegen den modernen Fussball
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Beitrag von imhof » 28.06.2006 13:17

Hm... woran liegts nun, dass man die Zahl nicht erreicht?

Vielleicht doch mangelndes Interesse der Allgemeinheit? Wäre es wirklich unumstösslich und klar ein allgemeines Bedürfnis oder Anliegen, dann wäre die Unterschriftensammlung wohl eher kein Problem, oder? Vielleicht war die Aufklärungsarbeit nicht optimal? Die ist sehr, sehr aufwendig... aber das A&O eines solchen Projekts.

:(
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Beitrag von wallace » 28.06.2006 13:23

warum? wegen werbung durch grosse politiker für die Datenbank, zuwenig geld für das aufklären, zu wenig erfahrung der sammler--> motivation schnell am ende, zu wenige sammler etc etc
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silberfuchs

Beitrag von silberfuchs » 11.07.2006 15:12

Bern. SDA/baz. Das Referendum gegen das Hooliganismusgesetz scheitert voraussichtlich. Rund 40 000 der nötigen 50 000 Unterschriften seien bis jetzt beisammen, sagte der Sprecher des Referendumskomitees. Am Donnerstag läuft die Sammelfrist ab.

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Beitrag von Referendum_SG » 13.07.2006 10:02

Referendum gegen Änderung BWIS gescheitert

Das von Fangruppen vieler Fussball- und Eishockeyclubs sowie diverser Vertreter aus der Politik ergriffene Referendum gegen die Änderung BWIS ist gescheitert. In der vorgegebenen Frist, die heute abläuft, konnten nur gut 40'000 Unterschriften gesammelt werden. Das Referendumskomitee ist zwar enttäuscht, dass es nicht ganz gereicht hat, ist aber dennoch überzeugt, einen Achtungserfolg erreicht und ein Zeichen gesetzt zu haben. Erst durch das Referendum ergab sich überhaupt eine Diskussion über das Gesetz, das wir nach wie vor als rechtsstaatlich sehr bedenklich empfinden. Nicht zuletzt ist es auch durchaus bemerkenswert, wie die Fans über den eigenen Tellerrand hinausgeschaut haben und sich gesamtschweizerisch zu einem doch beachtlichen Komitee zusammengeschlossen haben. Ob, und wenn ja, wie sich das Komitee weiterhin für Belange der Fans engagieren wird, steht zurzeit noch offen. Die hängigen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, die die Swiss Football League ergreifen will, geben jedenfalls bereits wieder Anlass zur Diskussion.

Abschliessend möchte das Referendumskomitee einen Dank aussprechen, an alle die Personen, die aktiv mitgeholfen haben. Erst durch das hohe persönliche Engagement vieler Fans und Politiker war es überhaupt möglich, eine solch grosse Aktion durchzuführen. Natürlich danken wir auch allen, die das Referendum unterschrieben haben und so zu diesem Achtungserfolg beigetragen haben.

Ruben Schönenberger
Pressesprecher Referendumskomitee BWIS
079/689 08 19
referendumsg@gmx.ch
Referendum BWIS - jetzt!

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 07.01.2007 18:51

Polizisten wollen Gewalttäter vor der Euro 08 davor warnen, Krawall zu machen

Vor der Euro 08 soll die Polizei Hooligans zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchen, um sie davon abzubringen, an Ausschreitungen teilzunehmen. Das schlägt der Sicherheitsstab der Fussball-EM vor.
Niels Anner
Die Sicherheitsverantwortlichen der Euro 08 prüfen neue Massnahmen, um Schweizer Hooligans ruhigzustellen. Die in der neuen Hooligan-Datenbank verzeichneten Personen sollen vor der EM davor gewarnt werden, am Rande der Spiele gewalttätig aufzutreten - und zwar, indem ihnen Polizisten zu Hause oder am Arbeitsplatz Besuche abstatten. «Damit könnte ihnen signalisiert werden, dass sie uns bekannt sind und sich hüten sollen, sich an irgendwelchen Auseinandersetzungen zu beteiligen», sagt Christoph Vögeli, Leiter der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus und Chef des Sicherheitsdienstes der Stadtpolizei Zürich.
In Deutschland habe sich vor der WM gezeigt, wie erfolgreich solche Besuche seien. «Diese Massnahme wäre auch in der Schweiz nützlich, auch wenn hier der Hooliganismus weniger ausgeprägt ist», sagt Vögeli. Es gehe darum, die Hooligans aus der Anonymität zu holen. Beschlossen werden müsse das Vorgehen vom Sicherheitsstab der Euro 08, dem Vertreter von Bund, Kantonen, den Austragungsorten und der Uefa angehören.
Auch der Leiter des Stabs, Euro-08- Sicherheitschef Martin Jäggi, ist überzeugt von der Wirksamkeit der Hausbesuche und empfiehlt den Polizeikorps, solche durchzuführen. «Aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland fasst man ins Auge, für die Euro 08 ebenfalls solche Massnahmen zu treffen», sagt er.
Die neue Hooligan-Datenbank, die seit Anfang Jahr aufgebaut wird und bis Ende 2007 voll in Betrieb sein soll, ermöglicht es der Polizei, die Namen und Adressen bekannter Hooligans zentral zu sammeln. Registriert werden Personen, die aufgrund von Gewalttätigkeit mit Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflagen oder Polizeigewahrsam bestraft wurden. Laut dem Bundesamt für Polizei beträgt die Zahl der potenziell gewaltbereiten Fans in der Schweiz 1500 bis 2000 Personen. 300 Personen werden zu den klassischen Hooligan-Gruppen gerechnet. Diese suchen aktiv die Auseinandersetzung mit anderen Schlägern, mit der Polizei, aber auch mit unbeteiligten, nur am Sport interessierten Fans.
In Deutschland gibt es die Hausbesuche, im Fachjargon Gefährdeansprache genannt, schon seit längerem, die Massnahme wurde aber vor der WM im Sommer intensiviert. Beamte der regionalen Polizeiwachen statteten sämtlichen der über 8400 Personen, die in der nationalen Datenbank «Gewalttäter Sport» verzeichnet sind, Besuche ab - mit grossem Erfolg. «Die Massnahme erwies sich als sehr effektiv», sagt Jürgen Göbel, Pressesprecher der Kölner Polizei, stellvertretend für viele seiner Kollegen - «insbesondere dann, wenn Ehefrauen, Eltern oder Arbeitgeber den Besuch miterlebten». Wenn die Hooligans zu Hause nicht anzutreffen waren, suchten die Polizeibeamten sie direkt am Arbeitsplatz auf.
Den Betroffenen wurde etwa erklärt: «Sie sind in der Datenbank verzeichnet, nachdem Sie vor drei Monaten in eine Schlägerei verwickelt waren. Wir kennen Sie und werden während der WM ein Auge auf Sie haben.» Weiter wurden den Hooligans die Konsequenzen erklärt, falls sie bei Krawallen gesehen werden sollten.
Die Personen seien aber nicht etwa ständig überwacht worden, sagt Göbel. Die Androhung habe vielmehr «einen psychologischen Aspekt» mit der Aussage «Wir erkennen und finden dich». Während der WM seien dann die bekannten Kölner Gewalttäter nicht aufgefallen. In ganz Deutschland ging die WM ohne grössere Ausschreitungen über die Bühne.
Die Warnungen der deutschen Polizei ergingen sogar über die Grenze hinaus. So wurden 37 Schweizer, die zu einem früheren Zeitpunkt nach Krawallen bei einem Spiel in Ulm registriert worden waren, per Brief davor gewarnt, an der WM negativ aufzufallen.
Im Hinblick auf die Euro 08 wird die internationale Zusammenarbeit wichtig werden, denn die grösste Gefahr dürfte laut Hooligan-Experte Vögeli nicht von Schweizern ausgehen. Und auch bezüglich Kooperation kann Deutschland zum Vorbild werden. Vor der WM wurden etwa in England 300 Hooligans die Pässe abgenommen, um sie an der Ausreise zu hindern.
Weiter begleiteten englische Polizeibeamte ihre Fans zu den WM-Spielen. Auch in der Schweiz und in Österreich sollen Hooligan-Spezialisten Fans aus ihren jeweiligen Ländern überwachen. Gewaltbereite Personen können dann, so die Hoffnung, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.

Quelle: NZZ am Sonntag

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Beitrag von 176-671 » 21.06.2007 15:15

[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von Sankt Galler » 28.06.2007 07:32

Die bis Ende 2009 geltenden Massnahmen des Hooligangesetzes sollen unbefristet weitergeführt werden. Dies fordern Sportverbände und Behörden.

Der Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zog nach dem Treffen ein positives Fazit der bislang geleisteten Arbeiten. Er begrüsste insbesondere die gemeinsame Erarbeitung des umfangreichen Massnahmenplans, der Prävention und Repression gleichermassen einschliesse und der nun sukzessive umgesetzt werden soll. «Wir sind noch nicht dort, wo wir letztlich hinmüssen», sagte Schmid. Marc-André Giger, CEO von Swiss Olympic, wies darauf hin, dass Sicherheit an Sportveranstaltungen alle angehe.

Das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS I), das so genannte Hooligangesetz, habe sich im Sportalltag eingespielt, stellten die Vertreter von Bund und Kantonen sowie der Sportverbände fest. Die Massnahmen wie Rayonverbot, Ausreisesperre, Meldepflicht und Polizeigewahrsam müssten nach Ablauf der Befristung Ende 2009 unverändert weitergeführt werden, und zwar mit einer klaren und dauerhaften Rechtsgrundlage.

Der zurzeit laufende Probebetrieb von HOOGAN, der zentralen Hooligandatenbank, stimme zuversichtlich. Ziel sei es, dass HOOGAN bis Ende Jahr 2007 mit allen Benutzern und Datensätzen in Betrieb ist. Die einheitliche Handhabung der Stadionverbote mit HOOGAN sowie die Sicherheitskonzepte für alle Fussball- und Hockeyclubs der Profiligen müssten weiter konkretisiert und standardisiert werden.

Gewalttätige Fans dürften nicht anonym bleiben, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Prüfung von biometrischen Gesichtserkennungsanlagen in Stadien sei ein wichtiger Schritt in diesem Bereich. Bei einem erfolgreichen Testlauf soll diese Massnahme umgesetzt werden. Die Datenanonymisierung sei eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle Durchsetzung der Stadionverbote. Gefordert wurde ausserdem Massnahmen gegen den Alkoholmissbrauch in den Stadien. Geprüft würden Massnahmen wie die konsequente Wegweisung stark Alkoholisierte sowie bei Hochrisikospielen die temporäre Beschränkung des Alkoholausschanks.

Das Treffen vom Mittwoch schloss an den letzten «Runden Tisch» vom vergangenen 29. Januar an, an dem die «Erklärung des Schweizer Sports zur Bekämpfung von Gewalt im und um den Sport» verabschiedet worden war. Die nächste periodische Überprüfung der Ergebnisse ist für Anfang Dezember 2007 geplant.

Quelle: AP
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Beitrag von 176-671 » 28.06.2007 10:54

Die neuen Massnahmen haben sich eingespielt, obwohl sie erst seit einigen Wochen wirklich ausgeführt werden? Versprochene Zusagen über Aufnahme in die HOOGAN ignoriert das DAP einfach und am runden Tisch sassen Leute, die von Fussball keine Ahnung haben (Swiss Olympic usw.) aber Fansicht wird ausgeladen. Halleluja
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Beitrag von Pumba » 28.06.2007 11:14

Ich spür' mehr und mehr eine Gleichgültigkeit in mir. Es bringts nicht, sich darüber aufzuregen, man sitzt sowieso an keinem Hebel. Durchlesen und so schon, aber ich geb ein riesen "pffft" drauf, was jetzt genau abgeht und ändert / gleich bleibt. Ich mach was ich für mich persönlich verantworten kann, egal obs nun erlaubt ist oder nicht.
so, musste auch mal raus... Scheiss uf da Gschmutz:mad:
Hakuna Matata!

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Beitrag von 176-671 » 25.07.2007 11:10

An alle mit Hoogan-Eintrag

Dies richtet sich an alle, die aufgrund eines Stadionverbotes einen Brief des DAP (Aufnahme in die Hooligan-Datenbank Hoogan) erhalten haben oder noch erhalten werden. Sollte wegen Euch nur ein SV, aber keine Anzeige vorliegen und solltet Ihr der Meinung sein, das SV sei zu Unrecht oder wegen einer Bagatelle (Bierbecher-Wurf, Kiffen, Fluchen etc.) ausgesprochen worden, meldet Euch. Die Polizei hat die Pflicht zu überprüfen, ob die Stadionverbote wegen GEWALTTÄTIGEN VERHALTENS ausgesprochen wurden, d.h. b genügend Gründe und Beweise für eine Aufnahme in die Datenbank vorliegen. Hat diese Überprüfung nicht stattgefunden, müsst Ihr Euch wehren.

Quelle: Fansicht.ch
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Greenie
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Beitrag von Greenie » 25.07.2007 11:56

Muss man das schriftlich machen? Oder reicht ein Telefon?

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Beitrag von 176-671 » 25.07.2007 12:28

Original geschrieben von Greenie
Muss man das schriftlich machen? Oder reicht ein Telefon?


für was? um dich zu beschweren? da wirds wohl schon schriftlich sein müssen. ansonsten mal schnell 'ne mail an fansicht.ch
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Greenie
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Beitrag von Greenie » 25.07.2007 12:48

Ok Danke!

Onkelz
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Beitrag von Onkelz » 25.07.2007 14:02

Gerade im RadioAktuell:

Neue Rayons in SG: Bahnhof, OLMA(wegen EM), AFG-Arena!
Nichts ist für die Ewigkeit!

Wieder E.I.N.S!

176-671
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Beitrag von 176-671 » 25.07.2007 14:43

Original geschrieben von Onkelz
Gerade im RadioAktuell:

Neue Rayons in SG: Bahnhof, OLMA(wegen EM), AFG-Arena!


das erstaunt mich gar nicht. nachdem die zürcher praktisch den ganzen kanton als rayon definiert haben, wars ja klar, dass in sg nachgezogen wird. naja, gegen die verordnung in zh hat das referendumskomitee mittlerweile beschwerde beim bundesgericht eingelegt. wenn die durchkommt, dann sind sowieso alle verordnungen vermutlich auch bald fällig
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

wbsg
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Beitrag von wbsg » 26.07.2007 09:35

Original geschrieben von Onkelz
Gerade im RadioAktuell:

Neue Rayons in SG: Bahnhof, OLMA(wegen EM), AFG-Arena!

Bannmeile wird ausgedehnt
Stadtpolizei schafft zusätzliche Sperrgebiete während der Spiele des FC St. Gallen
Die Stadtpolizei St. Gallen dehnt das für Hooligans gesperrte Gebiet während Heimspielen des FC St. Gallen aus. Die Verbotszonen sollen auch während der Euro 2008 gelten.

UMBERTO W. FERRARI

Über neun Personen wurde bis jetzt die Bannmeile rund um das Stadion Espenmoos verhängt. Nun wird der verbotene Bereich ausgedehnt. Ab sofort gilt auch das Gebiet rund um den St. Galler Hauptbahnhof als Sperrzone. Sobald in der AFG Arena gespielt wird, gilt eine Sperrzone auch um das neue Stadion im Westen der Stadt. Zudem wird während der Euro 2008 das Olma-Gelände als Sperrzone bezeichnet, weil dort das «Public Viewing» stattfinden wird, wie Stapo-Kommandant Pius Valier gestern Mittwoch vor den Medien erklärte. Auf dem Olma-Gelände werde das gleiche Sicherheitsregime wie bei Heimspielen des FCSG gelten.

Verbot ein Jahr wirksam
Personen, die mit einem Verbot belegt worden sind, dürfen vier Stunden vor, während und vier Stunden nach dem Spiel die betreffenden Zonen nicht betreten. Das Verbot gilt während eines Jahres. Verhängt werden die Verbote jeweils durch den Kommandanten der Stadtpolizei, mit Rekursmöglichkeit an den Stadtrat. Die mit einem Bann belegten Personen werden zudem in der Hooligan-Datenbank des Bundes gespeichert. Gesamtschweizerisch seien derzeit rund 110 Personen in dieser Datenbank registriert.

«Mustergültiges Fan-Konzept»
Valier lobte das bisherige Sicherheitskonzept des FCSG als «mustergültiges Fan-Konzept». Sein Einsatzleiter während der Spiele, Elmar Gschwend, bedauerte, dass wegen sehr wenigen Hooligans jeweils ein sehr grosses Polizeiaufgebot nötig sei.

«Weit über 99 Prozent unserer Fans sind super», sagte Patrick Köppel vom FC St. Gallen, der ebenfalls eine positive Bilanz der letzten Saison zog. Der Club arbeite intensiv mit den Fans zusammen, versuche auch Personen wieder zu integrieren, über die ein Stadionverbot erlassen worden sei. Eine dieser Personen durfte gestern beim Spiel gegen den FC Basel nach mehreren Monaten erstmals wieder ins Espenmoos, allerdings begleitet.

Hohe Sicherheitskosten
Derzeit verhandelt laut Valier die Stadt mit dem FCSG über die Kosten für die Sicherheit rund um das Stadion. Denkbar sei, so Valier, dass man sich am Beispiel von Luzern orientiere. Dort wird auf den Tickets nebst der Vergnügungssteuer ein Betrag von Fr. 2.50 als Sicherheitsgebühr erhoben. Damit liesse sich ein Teil der rund 750 000 Franken decken, die die Stadt für die Sicherheitsmassnahmen rund um die Spiele des FC St. Gallen zahlen müsse.

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Huwiler
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Beitrag von Huwiler » 26.07.2007 11:38

Original geschrieben von wbsg
...
Hohe Sicherheitskosten
Derzeit verhandelt laut Valier die Stadt mit dem FCSG über die Kosten für die Sicherheit rund um das Stadion. Denkbar sei, so Valier, dass man sich am Beispiel von Luzern orientiere. Dort wird auf den Tickets nebst der Vergnügungssteuer ein Betrag von Fr. 2.50 als Sicherheitsgebühr erhoben. Damit liesse sich ein Teil der rund 750 000 Franken decken, die die Stadt für die Sicherheitsmassnahmen rund um die Spiele des FC St. Gallen zahlen müsse.


huere jommeriverein! die würden gescheiter nach matchende ein paar tussis mit leuchpimmeln an die kreuzungen stellen, damit der verkehr sauber geregelt ist und man innert nützlicher frist wegkommt. aber beim einkassieren von 3 chf parkgebühr lümmeln sie zu zweit rum...

:mad:

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Beitrag von 176-671 » 15.08.2007 13:05

Beschwerde gegen BWIS-Verordnung Baselland teilweise gutgeheissen! Gut so!

Medienmitteilung:
Kantonsgericht BL hebt BWIS-Verordnung teilweise auf
Das Kantonsgericht Baselland hat die Beschwerde gegen die
BWIS-Verordnung teilweise gutgeheissen. Die "richterliche"
Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.
Um einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht zu prüfen, ist
die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten.
Die Überprüfung verwaltungsrechtlicher BWIS-Massnahmen durch
Richter der Strafrechtspflege ist in vielen Kantonen ein Problem,
so z. B. in Basel-Stadt und Zürich. Gegen die Verordnung des
Kantons Zürich ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig,
unter anderem wegen der Haftüberprüfung durch den Haftrichter.
In der Zwischenzeit bieten andere offene Probleme wie die
fehlende Publikation der Rayons, Massnahmen ohne Verordnung,
maximale Dauer des Rayonverbots von einem Jahr auch für
Bagatellfälle usw. viel Raum für weitere Beschwerden..
http://www.referendum-bwis.ch
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Lionel Hutz

Beitrag von Lionel Hutz » 15.08.2007 16:09

sehr interessant die neue homepage. v.a. der bereich "offene Probleme" http://www.referendum-bwis.ch/offene_probleme.htm

oder das hier...

Keine Verordnung zu BWIS in St. Gallen - trotzden bereits Rayonverbote

Die Stadtpolizei St. Gallen hat bereits 9 Rayonverbote ausgesprochen, obwohl es gar keine kantonale Verordnung gibt. Gemäss Art. 46 der st. gallischen Verfassung ist der Regierungsrat dafür verantwortlich, Zuständigkeiten fur neue Bundesgesetze festzulegen.

Dass ein Rayonverbot, welches durch eine nicht legitimierte Stelle verhängt wurde, kraftlos ist, werden die St. Galler spätestens dann merken, wenn ein Betroffener wegen der Nichteinhaltung eines Rayonverbots aufgrund Art. 292 StGB verurteilt werden soll. Ein Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit der Stadtpolizei wird jedem Richter reichen, einen entsprechenden Strafbefehl aufzuheben.

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uhrwerk
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Beitrag von uhrwerk » 15.08.2007 18:09

falls das so stimmen sollte wie es eben geschrieben wurde denke ich nach einigen abklärungen treffen sich alle rayonverbötler vor dem espenmoos zu einem grillplausch mit massenhaft bier und polizei aufgebot:D :beten: :ugly: :mrburns: :trink1:
niemand hat mich gefragt ob ich leben will, also lasst mich mein leben leben!!!!!!

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