Referendum BWIS (Hooligandatenbank)
Referendum BWIS (Hooligandatenbank)
Ein überparteiliches Referendumskommitee wird sich demnächst bilden. Bis zum 13. Juli müssen 50,000 Unterschriften gesammelt werden.
Ein Unterschriftenbogen (PDF) kann bei Rapidshare heruntergeladen werden.
Ein Unterschriftenbogen (PDF) kann bei Rapidshare heruntergeladen werden.
Zuletzt geändert von quirinho am 14.04.2006 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Original geschrieben von Lionel Hutz
aha... quelle? link funktioniert schonmal nicht.
Die Links findet ihr in einem anderen Thread
[/url] und auf free klicken....
FCZ Forum:
http://www.fczforum.ch/phpbb2x/referend ... 12619.html
GC Forum:
http://www.gczforum.ch/phpBB2/viewtopic.php?t=3467
FCB Forum:
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t=14290
Zuletzt geändert von quirinho am 14.04.2006 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
Original geschrieben von koller
heja, kannst du mehr infos dazu hier rein posten? ich fragte mich schon, wann wie referendum, da die zeit knapp wird. ich weiss aber, dass politische kreise dieses referendum unterstützen würden. also! danke!
Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 und es werden 50000 Unterschriften benötigt. mehr kann ich euch nicht mitteilen.
Original geschrieben von quirinho
Ablauf der Referendumsfrist: 13. Juli 2006 und es werden 50000 Unterschriften benötigt. mehr kann ich euch nicht mitteilen.
Die 50'000 werden dann wohl alle in der Datenbank landen!
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
hier die neusten informationen, diese sind auch hier zu finden
Ein Komitee aus verschiedenen Interessengruppen wird das Referendum gegen die Änderung BWIS (Hooligan-Datenbank) ergreifen. Um das Referendum breiter abzustützen, suchen wir noch Leute, welche im Komitee, bei der Organisation oder beim Unterschriftensammeln mithelfen.
Es ist vorgesehen, eine Homepage einzurichten, um alle nötigen Informationen zu verbreiten.
Interessierte melden sich bei referendum_BWIS@gmx.ch
Bitte leite diesen Aufruf an interessierte Leute weiter. Wir sind auf viele Mitwirkende angewiesen, um bis zum 13. Juli 2006 die geforderten 50,000 Unterschriften zu sammeln.
Mit dem Sammeln noch zuwarten, bis die offiziellen Instruktionen und Sammelbögen in Umlauf gebracht werden; dies wird noch diese Woche sein.
Wir zählen auf Euch!
i. A. Referendumskomitee
[url=http://www.referendum-bwis.ch/home.htm]Homepage BWIS[/url]
Alte Säcke Basel
Alte Säcke Basel
hier die neusten informationen, diese sind auch hier zu finden
Bisher haben sich Gruppen aus Zürich, Bern, Schaffhausen und St. Gallen gemeldet, welche aktiv (auch im Komitee) mitmachen wollen.
Eine Gruppe will am Cupfinal Unterschriften sammeln.
Aus Zürich ist nebst der Südkurve auch ein FDP-Mitglied bereit, mitzumachen.
Ich werde jetzt so schnell wie möglich alle kontaktieren, welche im Komitee mitmachen wollen.
Bitte diese Mitteilung auch in anderen Foren posten.
PS: Ich habe vorhin mit der Bundeskanzlei telefoniert; der Unterschriftenbogen braucht noch eine Ergänzung.
Die Listen (d/f/i) werden sicher vor Ostern als PDF bereitstehen (mit Laserdrucker ausdrucken!)
Zuletzt geändert von Dave am 11.04.2006 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.referendum-bwis.ch/home.htm]Homepage BWIS[/url]
Alte Säcke Basel
Alte Säcke Basel
-
- Wenigschreiber
- Beiträge: 7
- Registriert: 13.04.2006 00:56
Referendum BWIS (Hooligan-Datenbank)
Hallo zusammen
Ich hab den neuen Thread eröffnet, weils jetzt konkreter ist als bisher und weil meiner Meinung nach ein eigener Thread angebracht ist! Nun zum Wesentlichen:
Wie ihr ja mitgekriegt habt, hat sich andernorst schon eine Art Referendumskomitee gegründet. Die ganze Sache war allerdings etwas zu früh mit detaillierten Infos online. Im Momentan laufen die Kontakte zwischen verschiedenen Szenen auf Hochtouren. Ziel ist es, für jeden Verein eine Kontaktperson zu haben. In St. Gallen hat das jetzt, wie ihr an diesem Thread seht) bereits geklappt. Da sich das Ganze noch im Anfangsstadium befindet, sollte mit Unterschriften sammeln noch abgewartet werden, da auch die bisher aufgetauchten Unterschriftenbögen vielleicht nicht der gesetzlichen Norm entsprechen. Das konkrete Vorgehen wird derzeit ausgearbeitet.
Wer gerne mithelfen möchte (in welcher Art auch immer), soll sich bei mir melden, am besten über referendumsg@gmx.ch
Da der Aufwand enorm und die Zeit knapp ist, sind wir natürlich froh um jede Hilfe!
Ruben Schönenberger
DV1879
Ich hab den neuen Thread eröffnet, weils jetzt konkreter ist als bisher und weil meiner Meinung nach ein eigener Thread angebracht ist! Nun zum Wesentlichen:
Wie ihr ja mitgekriegt habt, hat sich andernorst schon eine Art Referendumskomitee gegründet. Die ganze Sache war allerdings etwas zu früh mit detaillierten Infos online. Im Momentan laufen die Kontakte zwischen verschiedenen Szenen auf Hochtouren. Ziel ist es, für jeden Verein eine Kontaktperson zu haben. In St. Gallen hat das jetzt, wie ihr an diesem Thread seht) bereits geklappt. Da sich das Ganze noch im Anfangsstadium befindet, sollte mit Unterschriften sammeln noch abgewartet werden, da auch die bisher aufgetauchten Unterschriftenbögen vielleicht nicht der gesetzlichen Norm entsprechen. Das konkrete Vorgehen wird derzeit ausgearbeitet.
Wer gerne mithelfen möchte (in welcher Art auch immer), soll sich bei mir melden, am besten über referendumsg@gmx.ch
Da der Aufwand enorm und die Zeit knapp ist, sind wir natürlich froh um jede Hilfe!
Ruben Schönenberger
DV1879
Zuletzt geändert von Referendum_SG am 13.04.2006 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
Referendum BWIS - jetzt!
-
- Wenigschreiber
- Beiträge: 7
- Registriert: 13.04.2006 00:56
-
- Wenigschreiber
- Beiträge: 7
- Registriert: 13.04.2006 00:56
Also, ich versuch mich kurz zu fassen und gut auszudrücken (ist schon etwas spät ). Genauere Infos folgen dann sicher noch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Revision des BWIS zielt leider nicht nur auf wirklich gewalttätige Personen ab. Als Hooligan im Sinne des Gesetzes wird auch betrachtet, wer pyrotechnische Materialen ins Stadion schmuggelt oder zündet. Man kann sich nun streiten, ob das richtig oder falsch ist. Tatsache ist aber, dass nach der Revision 12-Jährige, die Wunderkerzen ins Stadion mitnehmen wollten, in dieser Datenbank landen könnten! Des Weiteren wird die Entscheidungsmacht nicht bei einem Richter liegen, sondern bei diversen Organen in und um die Stadien. So kann z. B. der Sicherheitsdienst einen Eintrag in die Hooligan-Datenbank verlangen, genau so wie die Polizei etc. ohne dass dies geprüft wird! Wenn sich jemand davon befreien will, muss er seine Unschuld beweisen, was eigentlich einer Umkehrung der Norm "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten" gleich käme. Das Gesetz ist verfassungswidrig, was auch der zuständige Bundesrat Christoph Blocher schon mehr als nur indirekt zugegeben hat. Hinzu kommt, dass die Massnahmen völlig überrissen sind. Diese reichen von einfachen Rayonverboten über vorsorglicher Ingewahrsahmname oder stündlicher Meldung beim örtlichen Polizeirevier bis hin zu Ausreiseverboten. Da der Willkür ja wie oben beschrieben Tür und Tor geöffnet ist, kann dies also sehr üble Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland, wo mit der Datei Gewalttäter Sport eine ähnliche Datenbank existiert, gibt es etliche Fälle, wo unbescholtene Fussballfans in dieser Datei landeten ohne etwas gemacht zu haben, von diesem Eintrag nicht mal wussten und trotzdem wurde ihnen bei Urlaubsantritt die Ausreise verweigert.
Grundsätzlich kann gesagt werden: Es geht nicht darum, dass man Hooligans nicht von den Fussballstadien fernhalten soll, sondern darum, dass mit dem Wort "Hooligan" Polemik betrieben wird, um das Volk zu täuschen und etliche Grundrechte auszuhebeln.
Wenn du noch weitere Fragen hast, nur zu!
Die Revision des BWIS zielt leider nicht nur auf wirklich gewalttätige Personen ab. Als Hooligan im Sinne des Gesetzes wird auch betrachtet, wer pyrotechnische Materialen ins Stadion schmuggelt oder zündet. Man kann sich nun streiten, ob das richtig oder falsch ist. Tatsache ist aber, dass nach der Revision 12-Jährige, die Wunderkerzen ins Stadion mitnehmen wollten, in dieser Datenbank landen könnten! Des Weiteren wird die Entscheidungsmacht nicht bei einem Richter liegen, sondern bei diversen Organen in und um die Stadien. So kann z. B. der Sicherheitsdienst einen Eintrag in die Hooligan-Datenbank verlangen, genau so wie die Polizei etc. ohne dass dies geprüft wird! Wenn sich jemand davon befreien will, muss er seine Unschuld beweisen, was eigentlich einer Umkehrung der Norm "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten" gleich käme. Das Gesetz ist verfassungswidrig, was auch der zuständige Bundesrat Christoph Blocher schon mehr als nur indirekt zugegeben hat. Hinzu kommt, dass die Massnahmen völlig überrissen sind. Diese reichen von einfachen Rayonverboten über vorsorglicher Ingewahrsahmname oder stündlicher Meldung beim örtlichen Polizeirevier bis hin zu Ausreiseverboten. Da der Willkür ja wie oben beschrieben Tür und Tor geöffnet ist, kann dies also sehr üble Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland, wo mit der Datei Gewalttäter Sport eine ähnliche Datenbank existiert, gibt es etliche Fälle, wo unbescholtene Fussballfans in dieser Datei landeten ohne etwas gemacht zu haben, von diesem Eintrag nicht mal wussten und trotzdem wurde ihnen bei Urlaubsantritt die Ausreise verweigert.
Grundsätzlich kann gesagt werden: Es geht nicht darum, dass man Hooligans nicht von den Fussballstadien fernhalten soll, sondern darum, dass mit dem Wort "Hooligan" Polemik betrieben wird, um das Volk zu täuschen und etliche Grundrechte auszuhebeln.
Wenn du noch weitere Fragen hast, nur zu!
Referendum BWIS - jetzt!
-
- Wenigschreiber
- Beiträge: 1
- Registriert: 13.04.2006 02:13
weitere erklärungen und argumente aus einem andern forum (nicht von mir!)
Eine kleine Zusammenstellung von Argumenten, welche nach politischer Ausrichtung der Ansprechpersonen sortiert ist. Die ersten sind vor allem für linke Wähler geeignet, anschliessend kommt die Mitte (mit Zwangsmassnahmen für 12-jährige lässt sich die Familienpartei CVP ansprechen) und die Rechte.
Demokratische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung werden über den Haufen geworfen. Ohne richterliche Verfügung können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die vorgesehene nachträgliche Überprüfung verkommt bei Stadionverboten zur Farce: Wenn gegen ein Rayonverbot rekurriert wird, wird nicht etwa überprüft, ob das Stadionverbot berechtigt ist, sondern lediglich, ob ein Stadionverbot vorliegt. Gegen ein privatrechtliches Stadionverbot gemäss Richtlinie SFL kann gar nicht rekurriert werden. Dieses Reglement wurde Anfang Jahr vom Ausschuss SFL verabschiedet, obwohl gemäss Statuten einzig die Generalversammlung zum Erlass von Reglementen zuständig ist.
Der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inkl. Foto der Betroffenen in grossem Stil an Private weitergegeben werden.
Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche wie der Teddybärdiebstahl von Schaffhausen gefährden die innere Sicherheit der Schweiz nicht und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Eine Befristung von Rayonverbot, Meldeauflage und Präventivhaft bis Ende 2009 ändert nichts daran, dass für diese Massnahmen gar keine verfassungsmässige Grundlage vorliegt. Sofern der Bund bis 2009 auf Verfassungsstufe zu ordnungspolizeilichen Massnahmen ermächtigt wird, wie dies einigen Parlamentariern vorschwebt, ist BWIS (Staatsschutz) trotzdem das falsche Gesetz, um diese Massnahmen zu regeln.
Ebenfalls verletzt wird das Gebot der Gleichbehandlung: Es gibt keine vergleichbaren Datenbanken für Mörder, Sexualverbrecher, Drogendealer, Autoraser etc., und derartige Datenbanken sind auch nicht geplant, obwohl dies alles schwerere Delikte sind als ein Teddybärdiebstahl.
Zwangsmassnahmen, welche im Staatsschutzgesetz BWIS geregelt werden, können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht in einem Staatsschutzgesetz.
Das Gesetz ist nicht vollziehbar: Bei einer Meldeauflage müssen sich Betroffene auf einem Polizeiposten am Wohnort melden. Dies ist aber nur in grossen Städten möglich. In den meisten Gemeinden gibt es gar keinen Kantonspolizeiposten, und wenn, ist er abends und am Wochenende, wenn die Spiele stattfinden, geschlossen. Da bei Fussballspielen ein grosser Teil des Beamten rund um das Stadion im Einsatz ist, können auch nicht einfach Polizisten in jede Ortschaft geschickt werden, um die Meldeauflagen zu überprüfen. In der Vernehmlassung wurde dies einzig vom Kanton St. Gallen bemängelt, alle anderen Kantone und viele Kantonspolizeien lobten den Gesetzesentwurf aus Höchste und sahen keine Probleme beim Vollzug. Dies spricht nicht gerade für die Qualität dieser Stellungnahmen.
Diskriminierende und extreme Äusserungen, welche in der Regel nur zu Ehrverletzungsklagen (Privatklagen) führen, werden vom Staatsschutzgesetz erfasst. Dies ist weder verhältnismässig noch erforderlich. Rechtsparteien könnten illegal werden.
Das letzte Argument ist für SVP-Wähler gedacht. In diesem Zusammenhang bezeichnet man BWIS besser als "Maulkorbgesetz" statt als "Hooligangesetz".
Wer noch in einem anderen Fussballforum angemeldet ist, soll doch doe Sache bitte bekannt machen.
Eine kleine Zusammenstellung von Argumenten, welche nach politischer Ausrichtung der Ansprechpersonen sortiert ist. Die ersten sind vor allem für linke Wähler geeignet, anschliessend kommt die Mitte (mit Zwangsmassnahmen für 12-jährige lässt sich die Familienpartei CVP ansprechen) und die Rechte.
Demokratische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung werden über den Haufen geworfen. Ohne richterliche Verfügung können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die vorgesehene nachträgliche Überprüfung verkommt bei Stadionverboten zur Farce: Wenn gegen ein Rayonverbot rekurriert wird, wird nicht etwa überprüft, ob das Stadionverbot berechtigt ist, sondern lediglich, ob ein Stadionverbot vorliegt. Gegen ein privatrechtliches Stadionverbot gemäss Richtlinie SFL kann gar nicht rekurriert werden. Dieses Reglement wurde Anfang Jahr vom Ausschuss SFL verabschiedet, obwohl gemäss Statuten einzig die Generalversammlung zum Erlass von Reglementen zuständig ist.
Der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inkl. Foto der Betroffenen in grossem Stil an Private weitergegeben werden.
Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche wie der Teddybärdiebstahl von Schaffhausen gefährden die innere Sicherheit der Schweiz nicht und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Eine Befristung von Rayonverbot, Meldeauflage und Präventivhaft bis Ende 2009 ändert nichts daran, dass für diese Massnahmen gar keine verfassungsmässige Grundlage vorliegt. Sofern der Bund bis 2009 auf Verfassungsstufe zu ordnungspolizeilichen Massnahmen ermächtigt wird, wie dies einigen Parlamentariern vorschwebt, ist BWIS (Staatsschutz) trotzdem das falsche Gesetz, um diese Massnahmen zu regeln.
Ebenfalls verletzt wird das Gebot der Gleichbehandlung: Es gibt keine vergleichbaren Datenbanken für Mörder, Sexualverbrecher, Drogendealer, Autoraser etc., und derartige Datenbanken sind auch nicht geplant, obwohl dies alles schwerere Delikte sind als ein Teddybärdiebstahl.
Zwangsmassnahmen, welche im Staatsschutzgesetz BWIS geregelt werden, können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht in einem Staatsschutzgesetz.
Das Gesetz ist nicht vollziehbar: Bei einer Meldeauflage müssen sich Betroffene auf einem Polizeiposten am Wohnort melden. Dies ist aber nur in grossen Städten möglich. In den meisten Gemeinden gibt es gar keinen Kantonspolizeiposten, und wenn, ist er abends und am Wochenende, wenn die Spiele stattfinden, geschlossen. Da bei Fussballspielen ein grosser Teil des Beamten rund um das Stadion im Einsatz ist, können auch nicht einfach Polizisten in jede Ortschaft geschickt werden, um die Meldeauflagen zu überprüfen. In der Vernehmlassung wurde dies einzig vom Kanton St. Gallen bemängelt, alle anderen Kantone und viele Kantonspolizeien lobten den Gesetzesentwurf aus Höchste und sahen keine Probleme beim Vollzug. Dies spricht nicht gerade für die Qualität dieser Stellungnahmen.
Diskriminierende und extreme Äusserungen, welche in der Regel nur zu Ehrverletzungsklagen (Privatklagen) führen, werden vom Staatsschutzgesetz erfasst. Dies ist weder verhältnismässig noch erforderlich. Rechtsparteien könnten illegal werden.
Das letzte Argument ist für SVP-Wähler gedacht. In diesem Zusammenhang bezeichnet man BWIS besser als "Maulkorbgesetz" statt als "Hooligangesetz".
Wer noch in einem anderen Fussballforum angemeldet ist, soll doch doe Sache bitte bekannt machen.
here we go... gefunden auf WOZ-Homepage.
Grundrechte
Gegen Hooligans, auch in der Politik
Von Daniel R****
Das Hooligangesetz schafft elementare Grundrechte ab und kriminalisiert ganze Fankurven. Die Basler Muttenzerkurve meldet: «Wir lancieren das Referendum!»
«Ist es nicht gut, dass wir ein Gesetz bekommen, das uns vor Hooligans schützt?», fragt ein Bekannter.
Eine gute Frage. Die entscheidende vielleicht. Wer will nicht vor Hooligans geschützt werden? Deswegen hat Christoph Blocher dem Gesetz diesen Namen gegeben. Um mit einem solchen Papier, das elementare Grundrechte ausser Kraft setzt, durch die Räte zu kommen, braucht es starke Worte. «Hooligan» ist ein solches Wort.
Doch das so genannte Hooligangesetz sieht polizeiliche Zwangsmassnahmen für Menschen vor, die nichts verbrochen haben. Es verletzt elementare Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Überwachungsfreiheit oder das Recht, dass nur mit Zwangsmassnahmen belegt wird, wer auch etwas verbrochen hat. Wer gegen Gesetze verstösst, wird bestraft. Wer nicht gegen Gesetze verstösst, wird nicht bestraft. Das ist ein einfacher, aber essenzieller Grundsatz des Rechtsstaates.
Verfassungswidrig
Das Parlament erhofft sich durch das Hooligangesetz mehr Effizienz in der Hooliganismusbekämpfung. Blocher erwischte die Räte nackt: Die Zeit ist knapp! Die Europameisterschaft kommt! Die Hooligans stehen bereits an der Landesgrenze! Deswegen bleibe keine Zeit für Details. Ein solches Detail wäre gewesen: Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Das weiss auch der Justizminister: «Wenn wir die Euro nicht hätten, dann - ich gebe es zu - hätte ich gesagt: Wir machen es etwas anders, wir legen nämlich die Verfassungsmässigkeit eindeutig fest! Sie ist heute nicht gegeben, sie ist nicht eindeutig gegeben.» Für das Magazin «Facts» ist klar, dass nun die «harten Jungs» härter angefasst werden. Dass durch das Gesetz bereits Zwölfjährige von Zwangsmassnahmen betroffen sein können, wurde in den Räten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen.
Grundrechte ade: Das Hooligangesetz hebelt die Unschuldsvermutung aus. Wer im Verdacht steht, ein Hooligan oder ein aggressiver Fan zu sein, wird mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen sind: Aufnahme in die Hooligandatenbank. Es folgen Rayonverbote, Ausreisesperren, Meldeauflagen (tägliches oder stündliches Melden beim nächsten Polizeiposten), präventiver Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden. Schon Fünfzehnjährige können in Haft genommen werden. Die Zwangsmassnahmen richten sich nicht ausschliesslich gegen verurteilte StraftäterInnen. «Die Zwangsmassnahmen gegen möglicherweise Unschuldige waren ein Grund, warum die SP das Hooligangesetz einstimmig ablehnte», sagt SP-Generalsekretär Thomas Christen. Und weiter: «Es ist ein berechtigtes Anliegen, gegen Hooliganismus vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist der falsche Weg.»
Private als Richter
Wer fällt die Urteile? Ein Gericht? Nein. Die Mühlen der Justiz mahlen Christoph Blocher zu langsam. Es muss ruck, zuck gehen, auch wenn dabei die Rechte der Betroffenen auf der Strecke bleiben. «Der Nachweis für Sanktionen erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Die Exekutive wird zur Judikative. Securitas-Leute werden zu vom Staat legitimierten Richtern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der von Polizei oder Securitas beschuldigte Fan gilt als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Schuss ins Herz der Grundrechte: Wo die Unschuldsvermutung abgeschafft wird, stehen ganze Fankurven unter Generalverdacht. Wo die Willkür gesetzlich verankert ist, ist Willkür programmiert. Es wird ein Verdachtsklima geschaffen mit Halbschuldigen, Fastschuldigen, Wahrscheinlichschuldigen, Eventuellschuldigen. Es ist unklar, wer alles in der im Hooligangesetz vorgesehenen ominösen Hooligandatenbank landen wird. Das Ziel sind offenbar jugendliche Fans, die einmal zu weit gehen - oder auch nicht. Wie wird sich das auf PolizistInnen und Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste auswirken, wenn sie plötzlich eine solche Macht haben?
Natürlich wird dieser Abbau von Grundrechten gewisse Hooligans davon abhalten, an der Euro 2008 Krawall zu machen. Mit Repression kriegt man alles hin. Doch zu welchem Preis? Das Gesetz ist auch eine Bankrotterklärung. Maximal 1000 Personen gehören laut Polizei in der Schweiz zu den «erlebnis- und gewaltorientierten Fans». Davon gelten 200 als Hooligans. Die meisten von ihnen sind der Polizei bekannt. Die Fanbeauftragten kennen die meisten beim Vornamen. Reichen 200 Hooligans, um die Grundrechte aller BürgerInnen einzuschränken?
Gesetz ist nicht befristet
Lange hiess es, das Hooligangesetz sei zeitlich befristet. Dies hatte die GegnerInnen aus den bürgerlichen Lagern milde gestimmt, auch wenn Thomas Pfisterer (FDP) im Ständerat gefragt hatte: «Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung?» Von wegen befristet! Christoph Blocher hat die Katze in der Diskussion im Ständerat kurz vor der Abstimmung aus dem Sack gelassen: «Es war nie - nie! - unsere Absicht, die Sache nach 2008 auslaufen zu lassen, sondern es ist die Absicht, bis dann die ganz klare Regelung zu machen, so, dass es dann eben eindeutig ist und keine Zweifel mehr bestehen.» Keine Zweifel: Die Demokratischen JuristInnen Schweiz sind überzeugt, dass das Gesetz bald von Sportveranstaltungen auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgeweitet wird.
Das Ja zum Hooligangesetz ist der Sieg eines politischen Extremisten. Dass sich die Liberalen nicht wehren, ist erstaunlich. Und die SVP? Noch im Herbst hatte sich die Zürcher Kantonalpartei gegen den von der FDP geplanten Wegweisungsartikel massiv gewehrt, genau mit den Worten, die Übervater Blocher jetzt nicht hören will: Das Freiheitsrecht des Einzelnen sei auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Die CVP hofft einfach, wie es Nationalrätin Viola Amherd sagte, «dass die Euro eine Chance ist, unser Land von seiner besten Seite zu zeigen: als guter Organisator, als gut organisiertes und friedliches Land mit einer weltoffenen Bevölkerung». Einer Demokratie entsprechende Grundrechte könnten den Frieden offenbar gefährden. SP und Grüne waren einstimmig gegen das Gesetz. Das Referendum ergriffen sie jedoch nicht. Beide begründen es mit einem «vollen Jahr» - einem mit Initiativen und dem Doppelreferendum gegen Asyl- und Ausländergesetz gefüllten Kalender. «Politik ist immer auch eine Frage der Prioritätensetzung», sagt SP-Generalsekretär Christen.
«Referendum kommt»
In der Eishockey- und Fussballfanszene gab es bisher nur wenige Bemühungen, das Referendum zu ergreifen. Kurz vor Redaktionsschluss kam jedoch ein Anruf aus Basel. Eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FC Basel, der grössten Fankurve der Schweiz, will das Referendum gegen das Hooligangesetz ergreifen. In diesen Tagen soll das Komitee gegründet werden. «Der Name des Gesetzes ist perfid und täuschend», sagt Stefan Kohler vom Dachverband. «Mit dem Gesetz kann zwar etwas gegen Hooligans getan werden, doch die Willkür kann alle Fans treffen. Wir werden alle kriminalisiert. Das Gesetz geht viel zu weit.» Man sei sich bewusst, dass die Zeit knapp sei. Die Referendumsfrist läuft bereits. Bis am 13. Juli müssen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden beglaubigt sein. Lokalpatriotische Rivalitäten sollen deshalb beim Referendum auch keine Rolle spielen. «Wir stehen in Kontakt mit anderen Fangruppen. Wir würden in dieser Sache selbstverständlich auch mit der Südkurve des FC Zürich zusammenarbeiten.» Kohler ist optimistisch, dass bei einem schweizweiten Zusammenschluss von Eishockey- und Fussballfans das Referendum zu schaffen sei. Die Muttenzerkurve kann auf politische Unterstützung hoffen: Obwohl sie selbst das Referendum nicht ergriffen haben, wären vor allem die Grünen, aber auch die SP bereit, das Referendum zu unterstützen. Dies sagten die jeweiligen Generalsekretäre Hubert Zurkinden und Thomas Christen gegenüber der WOZ. Wie eine solche Unterstützung aussehen würde, erklärt Catherine Weber von den Demokratischen JuristInnen: «Die Bögen kämen in den Mitgliederversand der Parteien, es gäbe Aufrufe, Unterschriften zu sammeln, und womöglich auch finanzielle Unterstützung.» Es bleibe wenig Zeit, doch es sei zu schaffen, sagt Weber und bietet der Muttenzerkurve in Sachen Know-how ebenfalls Unterstützung an.
Kommt das Referendum nicht zustande, soll das Gesetz per sofort eingeführt werden. Vielleicht wird dann der Bekannte in ein paar Jahren eine andere Frage stellen: «Wer schützt uns vor denen, die uns vor den Hooligans schützen sollen?»
WOZ vom 13.04.2006
Grundrechte
Gegen Hooligans, auch in der Politik
Von Daniel R****
Das Hooligangesetz schafft elementare Grundrechte ab und kriminalisiert ganze Fankurven. Die Basler Muttenzerkurve meldet: «Wir lancieren das Referendum!»
«Ist es nicht gut, dass wir ein Gesetz bekommen, das uns vor Hooligans schützt?», fragt ein Bekannter.
Eine gute Frage. Die entscheidende vielleicht. Wer will nicht vor Hooligans geschützt werden? Deswegen hat Christoph Blocher dem Gesetz diesen Namen gegeben. Um mit einem solchen Papier, das elementare Grundrechte ausser Kraft setzt, durch die Räte zu kommen, braucht es starke Worte. «Hooligan» ist ein solches Wort.
Doch das so genannte Hooligangesetz sieht polizeiliche Zwangsmassnahmen für Menschen vor, die nichts verbrochen haben. Es verletzt elementare Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Überwachungsfreiheit oder das Recht, dass nur mit Zwangsmassnahmen belegt wird, wer auch etwas verbrochen hat. Wer gegen Gesetze verstösst, wird bestraft. Wer nicht gegen Gesetze verstösst, wird nicht bestraft. Das ist ein einfacher, aber essenzieller Grundsatz des Rechtsstaates.
Verfassungswidrig
Das Parlament erhofft sich durch das Hooligangesetz mehr Effizienz in der Hooliganismusbekämpfung. Blocher erwischte die Räte nackt: Die Zeit ist knapp! Die Europameisterschaft kommt! Die Hooligans stehen bereits an der Landesgrenze! Deswegen bleibe keine Zeit für Details. Ein solches Detail wäre gewesen: Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Das weiss auch der Justizminister: «Wenn wir die Euro nicht hätten, dann - ich gebe es zu - hätte ich gesagt: Wir machen es etwas anders, wir legen nämlich die Verfassungsmässigkeit eindeutig fest! Sie ist heute nicht gegeben, sie ist nicht eindeutig gegeben.» Für das Magazin «Facts» ist klar, dass nun die «harten Jungs» härter angefasst werden. Dass durch das Gesetz bereits Zwölfjährige von Zwangsmassnahmen betroffen sein können, wurde in den Räten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen.
Grundrechte ade: Das Hooligangesetz hebelt die Unschuldsvermutung aus. Wer im Verdacht steht, ein Hooligan oder ein aggressiver Fan zu sein, wird mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen sind: Aufnahme in die Hooligandatenbank. Es folgen Rayonverbote, Ausreisesperren, Meldeauflagen (tägliches oder stündliches Melden beim nächsten Polizeiposten), präventiver Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden. Schon Fünfzehnjährige können in Haft genommen werden. Die Zwangsmassnahmen richten sich nicht ausschliesslich gegen verurteilte StraftäterInnen. «Die Zwangsmassnahmen gegen möglicherweise Unschuldige waren ein Grund, warum die SP das Hooligangesetz einstimmig ablehnte», sagt SP-Generalsekretär Thomas Christen. Und weiter: «Es ist ein berechtigtes Anliegen, gegen Hooliganismus vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist der falsche Weg.»
Private als Richter
Wer fällt die Urteile? Ein Gericht? Nein. Die Mühlen der Justiz mahlen Christoph Blocher zu langsam. Es muss ruck, zuck gehen, auch wenn dabei die Rechte der Betroffenen auf der Strecke bleiben. «Der Nachweis für Sanktionen erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Die Exekutive wird zur Judikative. Securitas-Leute werden zu vom Staat legitimierten Richtern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der von Polizei oder Securitas beschuldigte Fan gilt als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Schuss ins Herz der Grundrechte: Wo die Unschuldsvermutung abgeschafft wird, stehen ganze Fankurven unter Generalverdacht. Wo die Willkür gesetzlich verankert ist, ist Willkür programmiert. Es wird ein Verdachtsklima geschaffen mit Halbschuldigen, Fastschuldigen, Wahrscheinlichschuldigen, Eventuellschuldigen. Es ist unklar, wer alles in der im Hooligangesetz vorgesehenen ominösen Hooligandatenbank landen wird. Das Ziel sind offenbar jugendliche Fans, die einmal zu weit gehen - oder auch nicht. Wie wird sich das auf PolizistInnen und Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste auswirken, wenn sie plötzlich eine solche Macht haben?
Natürlich wird dieser Abbau von Grundrechten gewisse Hooligans davon abhalten, an der Euro 2008 Krawall zu machen. Mit Repression kriegt man alles hin. Doch zu welchem Preis? Das Gesetz ist auch eine Bankrotterklärung. Maximal 1000 Personen gehören laut Polizei in der Schweiz zu den «erlebnis- und gewaltorientierten Fans». Davon gelten 200 als Hooligans. Die meisten von ihnen sind der Polizei bekannt. Die Fanbeauftragten kennen die meisten beim Vornamen. Reichen 200 Hooligans, um die Grundrechte aller BürgerInnen einzuschränken?
Gesetz ist nicht befristet
Lange hiess es, das Hooligangesetz sei zeitlich befristet. Dies hatte die GegnerInnen aus den bürgerlichen Lagern milde gestimmt, auch wenn Thomas Pfisterer (FDP) im Ständerat gefragt hatte: «Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung?» Von wegen befristet! Christoph Blocher hat die Katze in der Diskussion im Ständerat kurz vor der Abstimmung aus dem Sack gelassen: «Es war nie - nie! - unsere Absicht, die Sache nach 2008 auslaufen zu lassen, sondern es ist die Absicht, bis dann die ganz klare Regelung zu machen, so, dass es dann eben eindeutig ist und keine Zweifel mehr bestehen.» Keine Zweifel: Die Demokratischen JuristInnen Schweiz sind überzeugt, dass das Gesetz bald von Sportveranstaltungen auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgeweitet wird.
Das Ja zum Hooligangesetz ist der Sieg eines politischen Extremisten. Dass sich die Liberalen nicht wehren, ist erstaunlich. Und die SVP? Noch im Herbst hatte sich die Zürcher Kantonalpartei gegen den von der FDP geplanten Wegweisungsartikel massiv gewehrt, genau mit den Worten, die Übervater Blocher jetzt nicht hören will: Das Freiheitsrecht des Einzelnen sei auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Die CVP hofft einfach, wie es Nationalrätin Viola Amherd sagte, «dass die Euro eine Chance ist, unser Land von seiner besten Seite zu zeigen: als guter Organisator, als gut organisiertes und friedliches Land mit einer weltoffenen Bevölkerung». Einer Demokratie entsprechende Grundrechte könnten den Frieden offenbar gefährden. SP und Grüne waren einstimmig gegen das Gesetz. Das Referendum ergriffen sie jedoch nicht. Beide begründen es mit einem «vollen Jahr» - einem mit Initiativen und dem Doppelreferendum gegen Asyl- und Ausländergesetz gefüllten Kalender. «Politik ist immer auch eine Frage der Prioritätensetzung», sagt SP-Generalsekretär Christen.
«Referendum kommt»
In der Eishockey- und Fussballfanszene gab es bisher nur wenige Bemühungen, das Referendum zu ergreifen. Kurz vor Redaktionsschluss kam jedoch ein Anruf aus Basel. Eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FC Basel, der grössten Fankurve der Schweiz, will das Referendum gegen das Hooligangesetz ergreifen. In diesen Tagen soll das Komitee gegründet werden. «Der Name des Gesetzes ist perfid und täuschend», sagt Stefan Kohler vom Dachverband. «Mit dem Gesetz kann zwar etwas gegen Hooligans getan werden, doch die Willkür kann alle Fans treffen. Wir werden alle kriminalisiert. Das Gesetz geht viel zu weit.» Man sei sich bewusst, dass die Zeit knapp sei. Die Referendumsfrist läuft bereits. Bis am 13. Juli müssen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden beglaubigt sein. Lokalpatriotische Rivalitäten sollen deshalb beim Referendum auch keine Rolle spielen. «Wir stehen in Kontakt mit anderen Fangruppen. Wir würden in dieser Sache selbstverständlich auch mit der Südkurve des FC Zürich zusammenarbeiten.» Kohler ist optimistisch, dass bei einem schweizweiten Zusammenschluss von Eishockey- und Fussballfans das Referendum zu schaffen sei. Die Muttenzerkurve kann auf politische Unterstützung hoffen: Obwohl sie selbst das Referendum nicht ergriffen haben, wären vor allem die Grünen, aber auch die SP bereit, das Referendum zu unterstützen. Dies sagten die jeweiligen Generalsekretäre Hubert Zurkinden und Thomas Christen gegenüber der WOZ. Wie eine solche Unterstützung aussehen würde, erklärt Catherine Weber von den Demokratischen JuristInnen: «Die Bögen kämen in den Mitgliederversand der Parteien, es gäbe Aufrufe, Unterschriften zu sammeln, und womöglich auch finanzielle Unterstützung.» Es bleibe wenig Zeit, doch es sei zu schaffen, sagt Weber und bietet der Muttenzerkurve in Sachen Know-how ebenfalls Unterstützung an.
Kommt das Referendum nicht zustande, soll das Gesetz per sofort eingeführt werden. Vielleicht wird dann der Bekannte in ein paar Jahren eine andere Frage stellen: «Wer schützt uns vor denen, die uns vor den Hooligans schützen sollen?»
WOZ vom 13.04.2006
hier again,
das erklärt einiges, heute in der woz:
Grundrechte
Gegen Hooligans, auch in der Politik
Von Daniel R****
Das Hooligangesetz schafft elementare Grundrechte ab und kriminalisiert ganze Fankurven. Die Basler Muttenzerkurve meldet: «Wir lancieren das Referendum!»
«Ist es nicht gut, dass wir ein Gesetz bekommen, das uns vor Hooligans schützt?», fragt ein Bekannter.
Eine gute Frage. Die entscheidende vielleicht. Wer will nicht vor Hooligans geschützt werden? Deswegen hat Christoph Blocher dem Gesetz diesen Namen gegeben. Um mit einem solchen Papier, das elementare Grundrechte ausser Kraft setzt, durch die Räte zu kommen, braucht es starke Worte. «Hooligan» ist ein solches Wort.
Doch das so genannte Hooligangesetz sieht polizeiliche Zwangsmassnahmen für Menschen vor, die nichts verbrochen haben. Es verletzt elementare Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Überwachungsfreiheit oder das Recht, dass nur mit Zwangsmassnahmen belegt wird, wer auch etwas verbrochen hat. Wer gegen Gesetze verstösst, wird bestraft. Wer nicht gegen Gesetze verstösst, wird nicht bestraft. Das ist ein einfacher, aber essenzieller Grundsatz des Rechtsstaates.
Verfassungswidrig
Das Parlament erhofft sich durch das Hooligangesetz mehr Effizienz in der Hooliganismusbekämpfung. Blocher erwischte die Räte nackt: Die Zeit ist knapp! Die Europameisterschaft kommt! Die Hooligans stehen bereits an der Landesgrenze! Deswegen bleibe keine Zeit für Details. Ein solches Detail wäre gewesen: Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Das weiss auch der Justizminister: «Wenn wir die Euro nicht hätten, dann - ich gebe es zu - hätte ich gesagt: Wir machen es etwas anders, wir legen nämlich die Verfassungsmässigkeit eindeutig fest! Sie ist heute nicht gegeben, sie ist nicht eindeutig gegeben.» Für das Magazin «Facts» ist klar, dass nun die «harten Jungs» härter angefasst werden. Dass durch das Gesetz bereits Zwölfjährige von Zwangsmassnahmen betroffen sein können, wurde in den Räten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen.
Grundrechte ade: Das Hooligangesetz hebelt die Unschuldsvermutung aus. Wer im Verdacht steht, ein Hooligan oder ein aggressiver Fan zu sein, wird mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen sind: Aufnahme in die Hooligandatenbank. Es folgen Rayonverbote, Ausreisesperren, Meldeauflagen (tägliches oder stündliches Melden beim nächsten Polizeiposten), präventiver Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden. Schon Fünfzehnjährige können in Haft genommen werden. Die Zwangsmassnahmen richten sich nicht ausschliesslich gegen verurteilte StraftäterInnen. «Die Zwangsmassnahmen gegen möglicherweise Unschuldige waren ein Grund, warum die SP das Hooligangesetz einstimmig ablehnte», sagt SP-Generalsekretär Thomas Christen. Und weiter: «Es ist ein berechtigtes Anliegen, gegen Hooliganismus vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist der falsche Weg.»
Private als Richter
Wer fällt die Urteile? Ein Gericht? Nein. Die Mühlen der Justiz mahlen Christoph Blocher zu langsam. Es muss ruck, zuck gehen, auch wenn dabei die Rechte der Betroffenen auf der Strecke bleiben. «Der Nachweis für Sanktionen erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Die Exekutive wird zur Judikative. Securitas-Leute werden zu vom Staat legitimierten Richtern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der von Polizei oder Securitas beschuldigte Fan gilt als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Schuss ins Herz der Grundrechte: Wo die Unschuldsvermutung abgeschafft wird, stehen ganze Fankurven unter Generalverdacht. Wo die Willkür gesetzlich verankert ist, ist Willkür programmiert. Es wird ein Verdachtsklima geschaffen mit Halbschuldigen, Fastschuldigen, Wahrscheinlichschuldigen, Eventuellschuldigen. Es ist unklar, wer alles in der im Hooligangesetz vorgesehenen ominösen Hooligandatenbank landen wird. Das Ziel sind offenbar jugendliche Fans, die einmal zu weit gehen - oder auch nicht. Wie wird sich das auf PolizistInnen und Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste auswirken, wenn sie plötzlich eine solche Macht haben?
Natürlich wird dieser Abbau von Grundrechten gewisse Hooligans davon abhalten, an der Euro 2008 Krawall zu machen. Mit Repression kriegt man alles hin. Doch zu welchem Preis? Das Gesetz ist auch eine Bankrotterklärung. Maximal 1000 Personen gehören laut Polizei in der Schweiz zu den «erlebnis- und gewaltorientierten Fans». Davon gelten 200 als Hooligans. Die meisten von ihnen sind der Polizei bekannt. Die Fanbeauftragten kennen die meisten beim Vornamen. Reichen 200 Hooligans, um die Grundrechte aller BürgerInnen einzuschränken?
Gesetz ist nicht befristet
Lange hiess es, das Hooligangesetz sei zeitlich befristet. Dies hatte die GegnerInnen aus den bürgerlichen Lagern milde gestimmt, auch wenn Thomas Pfisterer (FDP) im Ständerat gefragt hatte: «Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung?» Von wegen befristet! Christoph Blocher hat die Katze in der Diskussion im Ständerat kurz vor der Abstimmung aus dem Sack gelassen: «Es war nie - nie! - unsere Absicht, die Sache nach 2008 auslaufen zu lassen, sondern es ist die Absicht, bis dann die ganz klare Regelung zu machen, so, dass es dann eben eindeutig ist und keine Zweifel mehr bestehen.» Keine Zweifel: Die Demokratischen JuristInnen Schweiz sind überzeugt, dass das Gesetz bald von Sportveranstaltungen auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgeweitet wird.
Das Ja zum Hooligangesetz ist der Sieg eines politischen Extremisten. Dass sich die Liberalen nicht wehren, ist erstaunlich. Und die SVP? Noch im Herbst hatte sich die Zürcher Kantonalpartei gegen den von der FDP geplanten Wegweisungsartikel massiv gewehrt, genau mit den Worten, die Übervater Blocher jetzt nicht hören will: Das Freiheitsrecht des Einzelnen sei auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Die CVP hofft einfach, wie es Nationalrätin Viola Amherd sagte, «dass die Euro eine Chance ist, unser Land von seiner besten Seite zu zeigen: als guter Organisator, als gut organisiertes und friedliches Land mit einer weltoffenen Bevölkerung». Einer Demokratie entsprechende Grundrechte könnten den Frieden offenbar gefährden. SP und Grüne waren einstimmig gegen das Gesetz. Das Referendum ergriffen sie jedoch nicht. Beide begründen es mit einem «vollen Jahr» - einem mit Initiativen und dem Doppelreferendum gegen Asyl- und Ausländergesetz gefüllten Kalender. «Politik ist immer auch eine Frage der Prioritätensetzung», sagt SP-Generalsekretär Christen.
«Referendum kommt»
In der Eishockey- und Fussballfanszene gab es bisher nur wenige Bemühungen, das Referendum zu ergreifen. Kurz vor Redaktionsschluss kam jedoch ein Anruf aus Basel. Eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FC Basel, der grössten Fankurve der Schweiz, will das Referendum gegen das Hooligangesetz ergreifen. In diesen Tagen soll das Komitee gegründet werden. «Der Name des Gesetzes ist perfid und täuschend», sagt Stefan Kohler vom Dachverband. «Mit dem Gesetz kann zwar etwas gegen Hooligans getan werden, doch die Willkür kann alle Fans treffen. Wir werden alle kriminalisiert. Das Gesetz geht viel zu weit.» Man sei sich bewusst, dass die Zeit knapp sei. Die Referendumsfrist läuft bereits. Bis am 13. Juli müssen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden beglaubigt sein. Lokalpatriotische Rivalitäten sollen deshalb beim Referendum auch keine Rolle spielen. «Wir stehen in Kontakt mit anderen Fangruppen. Wir würden in dieser Sache selbstverständlich auch mit der Südkurve des FC Zürich zusammenarbeiten.» Kohler ist optimistisch, dass bei einem schweizweiten Zusammenschluss von Eishockey- und Fussballfans das Referendum zu schaffen sei. Die Muttenzerkurve kann auf politische Unterstützung hoffen: Obwohl sie selbst das Referendum nicht ergriffen haben, wären vor allem die Grünen, aber auch die SP bereit, das Referendum zu unterstützen. Dies sagten die jeweiligen Generalsekretäre Hubert Zurkinden und Thomas Christen gegenüber der WOZ. Wie eine solche Unterstützung aussehen würde, erklärt Catherine Weber von den Demokratischen JuristInnen: «Die Bögen kämen in den Mitgliederversand der Parteien, es gäbe Aufrufe, Unterschriften zu sammeln, und womöglich auch finanzielle Unterstützung.» Es bleibe wenig Zeit, doch es sei zu schaffen, sagt Weber und bietet der Muttenzerkurve in Sachen Know-how ebenfalls Unterstützung an.
Kommt das Referendum nicht zustande, soll das Gesetz per sofort eingeführt werden. Vielleicht wird dann der Bekannte in ein paar Jahren eine andere Frage stellen: «Wer schützt uns vor denen, die uns vor den Hooligans schützen sollen?»
WOZ vom 13.04.2006
das erklärt einiges, heute in der woz:
Grundrechte
Gegen Hooligans, auch in der Politik
Von Daniel R****
Das Hooligangesetz schafft elementare Grundrechte ab und kriminalisiert ganze Fankurven. Die Basler Muttenzerkurve meldet: «Wir lancieren das Referendum!»
«Ist es nicht gut, dass wir ein Gesetz bekommen, das uns vor Hooligans schützt?», fragt ein Bekannter.
Eine gute Frage. Die entscheidende vielleicht. Wer will nicht vor Hooligans geschützt werden? Deswegen hat Christoph Blocher dem Gesetz diesen Namen gegeben. Um mit einem solchen Papier, das elementare Grundrechte ausser Kraft setzt, durch die Räte zu kommen, braucht es starke Worte. «Hooligan» ist ein solches Wort.
Doch das so genannte Hooligangesetz sieht polizeiliche Zwangsmassnahmen für Menschen vor, die nichts verbrochen haben. Es verletzt elementare Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Überwachungsfreiheit oder das Recht, dass nur mit Zwangsmassnahmen belegt wird, wer auch etwas verbrochen hat. Wer gegen Gesetze verstösst, wird bestraft. Wer nicht gegen Gesetze verstösst, wird nicht bestraft. Das ist ein einfacher, aber essenzieller Grundsatz des Rechtsstaates.
Verfassungswidrig
Das Parlament erhofft sich durch das Hooligangesetz mehr Effizienz in der Hooliganismusbekämpfung. Blocher erwischte die Räte nackt: Die Zeit ist knapp! Die Europameisterschaft kommt! Die Hooligans stehen bereits an der Landesgrenze! Deswegen bleibe keine Zeit für Details. Ein solches Detail wäre gewesen: Das Hooligangesetz ist verfassungswidrig. Das weiss auch der Justizminister: «Wenn wir die Euro nicht hätten, dann - ich gebe es zu - hätte ich gesagt: Wir machen es etwas anders, wir legen nämlich die Verfassungsmässigkeit eindeutig fest! Sie ist heute nicht gegeben, sie ist nicht eindeutig gegeben.» Für das Magazin «Facts» ist klar, dass nun die «harten Jungs» härter angefasst werden. Dass durch das Gesetz bereits Zwölfjährige von Zwangsmassnahmen betroffen sein können, wurde in den Räten mit Schulterzucken zur Kenntnis genommen.
Grundrechte ade: Das Hooligangesetz hebelt die Unschuldsvermutung aus. Wer im Verdacht steht, ein Hooligan oder ein aggressiver Fan zu sein, wird mit Sanktionen belegt. Die Sanktionen sind: Aufnahme in die Hooligandatenbank. Es folgen Rayonverbote, Ausreisesperren, Meldeauflagen (tägliches oder stündliches Melden beim nächsten Polizeiposten), präventiver Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden. Schon Fünfzehnjährige können in Haft genommen werden. Die Zwangsmassnahmen richten sich nicht ausschliesslich gegen verurteilte StraftäterInnen. «Die Zwangsmassnahmen gegen möglicherweise Unschuldige waren ein Grund, warum die SP das Hooligangesetz einstimmig ablehnte», sagt SP-Generalsekretär Thomas Christen. Und weiter: «Es ist ein berechtigtes Anliegen, gegen Hooliganismus vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist der falsche Weg.»
Private als Richter
Wer fällt die Urteile? Ein Gericht? Nein. Die Mühlen der Justiz mahlen Christoph Blocher zu langsam. Es muss ruck, zuck gehen, auch wenn dabei die Rechte der Betroffenen auf der Strecke bleiben. «Der Nachweis für Sanktionen erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Die Exekutive wird zur Judikative. Securitas-Leute werden zu vom Staat legitimierten Richtern. Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der von Polizei oder Securitas beschuldigte Fan gilt als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist ein Schuss ins Herz der Grundrechte: Wo die Unschuldsvermutung abgeschafft wird, stehen ganze Fankurven unter Generalverdacht. Wo die Willkür gesetzlich verankert ist, ist Willkür programmiert. Es wird ein Verdachtsklima geschaffen mit Halbschuldigen, Fastschuldigen, Wahrscheinlichschuldigen, Eventuellschuldigen. Es ist unklar, wer alles in der im Hooligangesetz vorgesehenen ominösen Hooligandatenbank landen wird. Das Ziel sind offenbar jugendliche Fans, die einmal zu weit gehen - oder auch nicht. Wie wird sich das auf PolizistInnen und Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste auswirken, wenn sie plötzlich eine solche Macht haben?
Natürlich wird dieser Abbau von Grundrechten gewisse Hooligans davon abhalten, an der Euro 2008 Krawall zu machen. Mit Repression kriegt man alles hin. Doch zu welchem Preis? Das Gesetz ist auch eine Bankrotterklärung. Maximal 1000 Personen gehören laut Polizei in der Schweiz zu den «erlebnis- und gewaltorientierten Fans». Davon gelten 200 als Hooligans. Die meisten von ihnen sind der Polizei bekannt. Die Fanbeauftragten kennen die meisten beim Vornamen. Reichen 200 Hooligans, um die Grundrechte aller BürgerInnen einzuschränken?
Gesetz ist nicht befristet
Lange hiess es, das Hooligangesetz sei zeitlich befristet. Dies hatte die GegnerInnen aus den bürgerlichen Lagern milde gestimmt, auch wenn Thomas Pfisterer (FDP) im Ständerat gefragt hatte: «Ist eine befristete Verfassungsverletzung nicht auch eine Verfassungsverletzung?» Von wegen befristet! Christoph Blocher hat die Katze in der Diskussion im Ständerat kurz vor der Abstimmung aus dem Sack gelassen: «Es war nie - nie! - unsere Absicht, die Sache nach 2008 auslaufen zu lassen, sondern es ist die Absicht, bis dann die ganz klare Regelung zu machen, so, dass es dann eben eindeutig ist und keine Zweifel mehr bestehen.» Keine Zweifel: Die Demokratischen JuristInnen Schweiz sind überzeugt, dass das Gesetz bald von Sportveranstaltungen auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgeweitet wird.
Das Ja zum Hooligangesetz ist der Sieg eines politischen Extremisten. Dass sich die Liberalen nicht wehren, ist erstaunlich. Und die SVP? Noch im Herbst hatte sich die Zürcher Kantonalpartei gegen den von der FDP geplanten Wegweisungsartikel massiv gewehrt, genau mit den Worten, die Übervater Blocher jetzt nicht hören will: Das Freiheitsrecht des Einzelnen sei auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Die CVP hofft einfach, wie es Nationalrätin Viola Amherd sagte, «dass die Euro eine Chance ist, unser Land von seiner besten Seite zu zeigen: als guter Organisator, als gut organisiertes und friedliches Land mit einer weltoffenen Bevölkerung». Einer Demokratie entsprechende Grundrechte könnten den Frieden offenbar gefährden. SP und Grüne waren einstimmig gegen das Gesetz. Das Referendum ergriffen sie jedoch nicht. Beide begründen es mit einem «vollen Jahr» - einem mit Initiativen und dem Doppelreferendum gegen Asyl- und Ausländergesetz gefüllten Kalender. «Politik ist immer auch eine Frage der Prioritätensetzung», sagt SP-Generalsekretär Christen.
«Referendum kommt»
In der Eishockey- und Fussballfanszene gab es bisher nur wenige Bemühungen, das Referendum zu ergreifen. Kurz vor Redaktionsschluss kam jedoch ein Anruf aus Basel. Eine Gruppe aus dem Dachverband der Muttenzerkurve des FC Basel, der grössten Fankurve der Schweiz, will das Referendum gegen das Hooligangesetz ergreifen. In diesen Tagen soll das Komitee gegründet werden. «Der Name des Gesetzes ist perfid und täuschend», sagt Stefan Kohler vom Dachverband. «Mit dem Gesetz kann zwar etwas gegen Hooligans getan werden, doch die Willkür kann alle Fans treffen. Wir werden alle kriminalisiert. Das Gesetz geht viel zu weit.» Man sei sich bewusst, dass die Zeit knapp sei. Die Referendumsfrist läuft bereits. Bis am 13. Juli müssen 50 000 Unterschriften gesammelt und von den Gemeinden beglaubigt sein. Lokalpatriotische Rivalitäten sollen deshalb beim Referendum auch keine Rolle spielen. «Wir stehen in Kontakt mit anderen Fangruppen. Wir würden in dieser Sache selbstverständlich auch mit der Südkurve des FC Zürich zusammenarbeiten.» Kohler ist optimistisch, dass bei einem schweizweiten Zusammenschluss von Eishockey- und Fussballfans das Referendum zu schaffen sei. Die Muttenzerkurve kann auf politische Unterstützung hoffen: Obwohl sie selbst das Referendum nicht ergriffen haben, wären vor allem die Grünen, aber auch die SP bereit, das Referendum zu unterstützen. Dies sagten die jeweiligen Generalsekretäre Hubert Zurkinden und Thomas Christen gegenüber der WOZ. Wie eine solche Unterstützung aussehen würde, erklärt Catherine Weber von den Demokratischen JuristInnen: «Die Bögen kämen in den Mitgliederversand der Parteien, es gäbe Aufrufe, Unterschriften zu sammeln, und womöglich auch finanzielle Unterstützung.» Es bleibe wenig Zeit, doch es sei zu schaffen, sagt Weber und bietet der Muttenzerkurve in Sachen Know-how ebenfalls Unterstützung an.
Kommt das Referendum nicht zustande, soll das Gesetz per sofort eingeführt werden. Vielleicht wird dann der Bekannte in ein paar Jahren eine andere Frage stellen: «Wer schützt uns vor denen, die uns vor den Hooligans schützen sollen?»
WOZ vom 13.04.2006
Der angehängte Unterschriftenbogen erhielt heute Nachmittag das "gut zum Druck" der Bundeskanzlei
WICHTIG:
Es befinden sich bereits mehrere andere Bogen im Umlauf, teils ohne PLZ, teils mit anderen Fehlern. Unterschriften auf nicht konformen Listen sind ungültig!!
WICHTIG:
Es befinden sich bereits mehrere andere Bogen im Umlauf, teils ohne PLZ, teils mit anderen Fehlern. Unterschriften auf nicht konformen Listen sind ungültig!!
Zuletzt geändert von Dave am 13.04.2006 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.referendum-bwis.ch/home.htm]Homepage BWIS[/url]
Alte Säcke Basel
Alte Säcke Basel
für die bei denen es bei der ZIP-Datei eine fehlermeldung gibt. hier grad direkt die PDF datei.
http://www.green-fires.ch/UnterschriftenbogenBIWIS.pdf
http://www.green-fires.ch/UnterschriftenbogenBIWIS.pdf
Zuletzt geändert von Lionel Hutz am 13.04.2006 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Geile Aktion ! Guter Einsatz !
Trotzdem: ein Referendum wird vor dem Volk absolut chancenlos sein ... die breite Masse sieht in der DB das Heil vor den bösen Hooligans und nicht die Probleme ... und keine Partei wird sich bei diesem Projekt die Finger verbrennen, zu klein und unbedeutend ist die Interessengruppe Fussballfans ...
Ist schade, aber trotzdem so ..
Gruss Ostblock
Trotzdem: ein Referendum wird vor dem Volk absolut chancenlos sein ... die breite Masse sieht in der DB das Heil vor den bösen Hooligans und nicht die Probleme ... und keine Partei wird sich bei diesem Projekt die Finger verbrennen, zu klein und unbedeutend ist die Interessengruppe Fussballfans ...
Ist schade, aber trotzdem so ..
Gruss Ostblock
ostblock. darum geht es doch gar nicht. es geht um ein zeichen. und die grünen und sp stimmten ja gegen das gesetz. es ist jetzt sicher nicht darum, die chancen abzuwägen. natürlich sind die minimal, doch sollte das referendum zu stande kommen, besteht die chance, dass das gesetz noch einmal überarbeitet wird. auf jetzt!
- Espenpower
- Chief
- Beiträge: 3406
- Registriert: 31.03.2004 16:43
Original geschrieben von koller
ostblock. darum geht es doch gar nicht. es geht um ein zeichen. und die grünen und sp stimmten ja gegen das gesetz. es ist jetzt sicher nicht darum, die chancen abzuwägen. natürlich sind die minimal, doch sollte das referendum zu stande kommen, besteht die chance, dass das gesetz noch einmal überarbeitet wird. auf jetzt!
und wer weiss, vielleicht kommt dann die verzögerungstaktik zum zug. Sollte die Datenbank noch 1.5 Jahren hinausgezögert werden, würde sie auf einmal keinen Sinn mehr machen und würde auf einmal ganz fallen gelassen, immerhin gehts denen ja nur um die EM2008.
Original geschrieben von Zuschauer
die db wird durchgebolzt werden und steht der bullerei an der euro 08 zur verfügung. da wette ich einiges drauf!
Jep, das sehe ich auch so. Notfalls per Notverfügung oder so ähnlich...
Wir Menschen wechseln heutzutage alles bis auf eines: die Weltanschauung, die Religion, die Ehefrau oder den Ehemann, die Partei, die Wahlstimme, die Freunde, die Feinde, das Haus, das Auto, die literarischen, filmischen oder gastronomischen Vorlieben, die Gewohnheiten, die Hobbys, unsere Arbeitszeiten, alles unterliegt einem zum Teil sogar mehrfachen Wandel, der sich in unserer schnelllebigen Zeit rasch vollzieht. Das einzige, wo wir anscheinend keine Veränderung zulassen, ist der Fussballverein, zu dem man von Kindesbeinen an hält.
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten
Javier Marias - Alle unsere frühen Schlachten