Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Die weite Fussballwelt ausserhalb des FCSG
Benutzeravatar
Pumba
Warzenschwein
Beiträge: 2010
Registriert: 22.09.2005 13:29

Beitrag von Pumba » 07.02.2008 10:53

Original geschrieben von Surprise
Ich bin ja alles andere als ein SVP-Fan, aber hier haben sie sowas von Recht...


... und ist ein gutes beispiel dafür, das sture Parteiwähler einfach nur doof sind...
Hakuna Matata!

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Re: HOOGAN Eintrag löschen

Beitrag von macau » 25.02.2008 20:45

Original geschrieben von macau
Willkürliches Stadionverbot ohne Beweise reicht für HOOGAN-Eintrag

Was schon lange vor Inkratfttreten des Hooligan-Gesetzes befürchtet wurde, bestätigt sich: Aufgrund eines willkürlichen Stadionverbots ist man flugs in der Hooligan-Datenbank registriert. Wie schnell dieser Eintrag gelöscht wird, wenn das Stadionverbot nach kurzer Zeit widerrufen wird, wird gegenwärtig getestet.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell31102007.htm

Ähnliche Probleme gibt es auch in St. Gallen: Obwohl Stafverfahren eingestellt wurden, werden Rayobverbote bicht aufgehoben.


Dieser HOOGAN-Eintrag wurde geköscht:


http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm

In St. Gallen gibt es einen Fall, der vor dem Regierungsrat hängig ist. Dort gibt es schon lange einen Freispruch, das Stadionverbot wurde aufgehoben, aber die Bullen wollen das Rayonverbot nicht aufheben (mit ähnlicher Begründung wir Fedpol in der Stellungnahme vom 19. Februar). Hier dürfte diese Löschung einen Einfluss haben.
http://www.referendum-bwis.ch

Lionel Hutz
no al calcio moderno
Beiträge: 965
Registriert: 13.04.2004 12:13

Re: Re: HOOGAN Eintrag löschen

Beitrag von Lionel Hutz » 26.02.2008 01:20

Original geschrieben von macau
Dieser HOOGAN-Eintrag wurde geköscht:



@macau

20min. hat ueber diesen Fall berichtet ( http://www.20min.ch/news/basel/story/19840399 ). Teilst du meine Einschaetzung, dass wenn der Fan kein Foto vorlegen konnte, sozusagen seine Unschuld nicht selber beweisen konnte, er wohl nicht freigesprochen worden waere?
Dann sind wir naehmlich genau an dem Punkt wo die Unschuldsvermutung entgueltig ueber Bord geworfen wurde. So hat nun jeder Vergewaltiger vor Gericht mehr Rechte als ein Fussballfan!

haetten man in dem fall nicht auch den entsprechenden securitas persoenlich anzeigen koennen? etwas a la verleumdung, ueble nachrede oder so? dann muesste er ja dann seine behauptung beweisen...

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Re: Re: Re: HOOGAN Eintrag löschen

Beitrag von macau » 26.02.2008 04:41

Original geschrieben von Lionel Hutz
Teilst du meine Einschaetzung, dass wenn der Fan kein Foto vorlegen konnte, sozusagen seine Unschuld nicht selber beweisen konnte, er wohl nicht freigesprochen worden waere?
Dann sind wir naehmlich genau an dem Punkt wo die Unschuldsvermutung entgueltig ueber Bord geworfen wurde. So hat nun jeder Vergewaltiger vor Gericht mehr Rechte als ein Fussballfan!

haetten man in dem fall nicht auch den entsprechenden securitas persoenlich anzeigen koennen? etwas a la verleumdung, ueble nachrede oder so? dann muesste er ja dann seine behauptung beweisen...


Ja, ohne Fotos oder Entlastungszeugen hat man möglicherweise Pech gehabt. Als "halber" Beweis könnte gelten, dass der Stadionbetreiber trotz Kameras kein Bildmaterial vorlegen kann.

Gegen den Steward wurde eine Anzeige gemacht, leider wegen Verleumdung, das läuft auf dem Privatklageweg, und ein Kostenvorschuss muss geleistet werden. Besser wäre eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a303.html gewesen.
http://www.referendum-bwis.ch

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Konkordat gegen Hooligans

Beitrag von macau » 02.04.2008 06:50

Konkordat gegen Hooligans

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden

Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.

Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).

Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
http://www.referendum-bwis.ch

Benutzeravatar
Sankt Galler
für immer!
Beiträge: 6441
Registriert: 26.09.2004 13:30

Re: Konkordat gegen Hooligans

Beitrag von Sankt Galler » 02.04.2008 07:49

Original geschrieben von macau
Konkordat gegen Hooligans

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden

Gemäss Art. 2. Abs. 2 soll neu auch der Transport von Pyro auf dem An- und Rückreiseweg als gewaltbereites Verhalten gelten.

Ebenfalls neu sollen nach Art. 10 Stadionverbote beantragt werden können (das wird zwar heute schon gemacht, einfach unter Verletzung von Gesetzen).

Wie beim Hooligan-Gesetz sollen auch beim Hooligan-Konkordat Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Damit wird die Unschuldsvermutung und somit die EMRK und der Europäische Kodex für Polizeiethik verletzt. Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm


Komm da nicht so draus, aber kann man dagegen nicht wieder ein Referendum ergreifen oder weiss ich was?
Im Zeichen von Wille, Stolz und Euphorie - Ultras sterben nie!

Grün-Weisse Leidenschaft seit 1879

quirinho
Supporter
Beiträge: 962
Registriert: 26.10.2004 20:29

Re: Re: Konkordat gegen Hooligans

Beitrag von quirinho » 02.04.2008 09:29

Original geschrieben von Sankt Galler
Komm da nicht so draus, aber kann man dagegen nicht wieder ein Referendum ergreifen oder weiss ich was?

Original geschrieben von macau


Im Gegensatz zum Hooligangestz unterliegt das Konkordat als kantonales Gesetz der abstrakten Normenkontrolle, so dass gegen das Konkordat Beschwerde geführt werden kann

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 02.04.2008 22:48

BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung durch das Bundesgericht

Am 31. März 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen und § 2 Abs. 1-3 der Einführungsverordnung (Zuständigkeit des Haftrichters) aufgehoben. Somit hält die richterliche Überprüfung von Präventivhaft mit Ausnahme von Solothurn in keinem Kanton der Verfassung stand (die Anhlagekammer in SG ebenfalls nicht).

http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
http://www.referendum-bwis.ch

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 04.04.2008 16:53

Original geschrieben von macau
BWIS-Verordnung Zürich: Teilweise Aufhebung durch das Bundesgericht

http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm


Am Montag wurde gelichzeitig mit der Beschwerde Zürich die Beschwerde BL behandelt, ich habe das Urteil aber erst heute bekommen.


Die Beschwerde BL wurde abgewiesen.


Das Urteil wurde in fast gleicher Zusammensetzung des Gerichs gefällt.


Im Fall Zürich ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass vom BWIS eine Überprüfung von Haft innert 24 Stunden gefordert wird und dass daher die Vorschaltung einer Verwaltrungsinstanz vor ein Gericht nicht möglich sei.

(Seite 14, Erwägung 4.4)

Im Fall Baselland wird begründet, der Beschwerdeweg an den Regierungsrat und anschliessend ans Verwaltungsgericht entspreche den Anforderungen von BWIS. (Erwägung 3.1, Seiten 5 und 6)

Die Behauptung, der Beschwerdeführer habe sich nicht mit dem Rechtsweg an den Regierungsrat und ans Verwaltungsgericht auseinandergesetzt, ist schlicht falsch, das wurde in der Beschwerde unter 12. und 13. dargelegt.


die Urteile sind hier abrufbar:

http://www.bger.ch/index/juridiction...ile2000neu.htm


Das Urteil ZH ist zur Publikation vorgesehen, das Urteil BL nicht, d. h. die Version im ZH-Urteil entspricht der Doktrin...

Gesamthaft gesehen: katastrophale Leistung des Bundesgerichts
http://www.referendum-bwis.ch

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 20.04.2008 21:50

Letzte Woche hat der Kantonsrat den Beitritt zum Konkordat beschlossen. Sobald der Beschluss im Amtsblatt publiziert ist, beginnt die Referendumsfrist zu laufen,


Hooligan-Konkordat

http://www.volkszeitung.ch/15238.html

Der Kanton St. Gallen tritt dem Hooligan-Konkordat bei. Damit werden die heute bereits bestehenden Massnahmen gegen randalierende Fussball- und Hockey-Fans weitergeführt, auch über die befristet geltenden Bundesmassnahmen und nach 2010 hinaus. Auch nach der Fussball-Europameisterschaft im Juni sollen gewaltbereite Fans unter Kontrolle gehalten werden können. Die provisorisch vom Bundesgesetzgeber erlassenen Massnahmen (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, BWIS) gelten nur bis Ende 2009. Nachher sollen sie in einem Konkordat zu definitivem Recht werden. Die für die Euro geltende Kaskade der Massnahmen sei zweckmässig und solle weiter geführt werden, forderte die vorberatende Kommission. Als erster Schritt wird gegen gewalttätige Fans ein Rayonverbot ausgesprochen. Bei Widerhandlungen kann eine Meldepflicht verfügt werden und als dritte Stufe kommt es zum Polizeigewahrsam – bis zu 24 Stunden können Hooligans eingesperrt werden. Die Hooligan-Datenbank und Ausreisebeschränkungen bleiben ebenfalls bestehen, doch darüber hat der Bundesgesetzgeber entschieden, diese beiden Punkte sind nicht im Konkordat geregelt.

Am Rande der Debatte ging es auch um das Alkoholverbot in den Stadien. Angela Tsering (Grüne, St. Gallen) fand dies sinnvoll. Die Kommission meinte, das bringe wenig, weil Alkohol gerade auch vor und nach den Spielen konsumiert werde.

Die SP-Fraktion erläuterte, dass sie keine geschlossene Meinung zum Konkordat habe. Ein Teil lehne es aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Man solle mit dem Beitritt abwarten, ob sich die Massnahmen bewähren. Problematisch sei, dass man den Erlass inhaltlich nicht steuern könne, die Polizeihoheit liege aber bei den Kantonen.

Regierungsrätin Karin Keller-Sutter verteidigte das Vorgehen, denn der Bundesgesetzgeber habe in diesem Bereich eigentlich gegen die Verfassung legiferiert.

Deshalb sollen nun die Kantone die Rechtsgrundlagen schaffen. Damit war der Beitritt zum Hooligan-Konkordat beschlossen.
http://www.referendum-bwis.ch

Renkowitz
1. Präsident des FCSG
Beiträge: 83
Registriert: 27.02.2007 15:32

Beitrag von Renkowitz » 20.04.2008 22:20

Wieviele Stimmen müssten fürs Referendum zusammenkommmen?

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 20.04.2008 23:08

Original geschrieben von Renkowitz
Wieviele Stimmen müssten fürs Referendum zusammenkommmen?


Nach der Publikation im Amtsblatt sind innert 40 Tagen 4,000 gültige Unterschriften zu sammeln.
http://www.referendum-bwis.ch

voegi903
Vielschreiber
Beiträge: 1394
Registriert: 30.03.2008 23:12

Beitrag von voegi903 » 21.04.2008 08:17

Und gibt es da schon irgend ein Formular wegen den Unterschriften fürs Referendum?

176-671
-
Beiträge: 5386
Registriert: 31.03.2004 17:14

Beitrag von 176-671 » 21.04.2008 11:11

Original geschrieben von voegi903
Und gibt es da schon irgend ein Formular wegen den Unterschriften fürs Referendum?


scheint von keiner seite wirklich bestrebungen zu geben, das referendum zu ergreifen. die sp hat sich, trotz einiger weniger gegenstimmen, für den beitritt ausgesprochen...
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 22.04.2008 19:41

Original geschrieben von 176-671
scheint von keiner seite wirklich bestrebungen zu geben, das referendum zu ergreifen. die sp hat sich, trotz einiger weniger gegenstimmen, für den beitritt ausgesprochen...


Im Amtsblatt von gestern ist noch nichts veröffentlicht worden:

http://www.sg.ch/home/publikationen___s ... 7_2008.pdf

Es bleit im Minimum eine Woche Zeit, um ein allfälliges Teferendum zu überlegen.
http://www.referendum-bwis.ch

macau
Wenigschreiber
Beiträge: 50
Registriert: 08.07.2007 16:41

Beitrag von macau » 28.04.2008 20:11

Heute ist das Geschäft im Amtsblatt publiziert worden:

http://www.sg.ch/home/publikationen___s ... 8_2008.pdf

Die Referendumsfrist läuft am 9. Juni ab, die Mitteilung der nutzlos verstrichenen Referendumsfrist (Erwahrung) kommt frühestens am 16. Juni, dann beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen. Eine Beschwerdeschrift sollte also bis Mitte Juli 2008 bereit sein, was durchaus machbar ist.
http://www.referendum-bwis.ch

176-671
-
Beiträge: 5386
Registriert: 31.03.2004 17:14

Beitrag von 176-671 » 28.04.2008 20:19

Original geschrieben von macau
Heute ist das Geschäft im Amtsblatt publiziert worden:

http://www.sg.ch/home/publikationen___s ... 8_2008.pdf

Die Referendumsfrist läuft am 9. Juni ab, die Mitteilung der nutzlos verstrichenen Referendumsfrist (Erwahrung) kommt frühestens am 16. Juni, dann beginnt die 30-tägige Beschwerdefrist zu laufen. Eine Beschwerdeschrift sollte also bis Mitte Juli 2008 bereit sein, was durchaus machbar ist.


weisst du mehr über die beschwerdemöglichkeit in sg?
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Bart
Wenigschreiber
Beiträge: 143
Registriert: 31.03.2004 18:02

Beitrag von Bart » 23.05.2008 11:26

22. Mai 2008 Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.

Antje Niewisch-Lennartz, Vorsitzende Richterin der 10. Kammer des VG Hannover, die für das Verfahren zuständig war, sagte FAZ.NET, dass die Datei in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liege. „Daher muss auch der Bundesrat der der Datei zu Grunde liegenden Rechtsverordnung zustimmen. Das ist nicht geschehen. Damit ist die Datei rechtswidrig.“ Ob das Zustimmungserfordernis im Gesetzgebungsverfahren nicht erkannt oder vergessen wurde, konnte das Gericht nicht klären. Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird seit 1994 geführt.

„Wir können die Rechtsordnung nicht außer Kraft setzen“

Die Richterin nannte das Urteil auch im Hinblick auf die bevorstehende Fußball:Europameisterschaft „interessant“. Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist Grundlage polizeilicher Verfügungen, nach denen Hooligans von der Anreise zu Sportgroßereignissen wie Fußballturnieren abgehalten werden sollen. So ergehen zu solchen Anlässen an geführte Personen Auflagen, wie etwa Meldepflichten bei den örtlichen Polizeidienststellen.

Polizeiliche Verfügungen, die solche Auflagen zu Großereignissen anordnen, müssen aber trotz der Rechtswidrigkeit der Datei nicht zwangsläufihg ebenfalls rechtswidrig sein. „Einen solchen Automatismus gibt es nicht“, sagte Niewisch-Lennartz. Die polizeiliche Anordnung einer Meldepflicht ergehe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und könne somit von Fall zu Fall durch das Bestehen legitimiert sein. Voraussetzung sei, von der betreffenden Person eine entsprechende Gefahr ausgeht.

Dennoch sei die bestehende Rechtsmangel bedauerlich: „Wir halten diese Datei für eine sinnvolle Sache“, sagte Niewisch-Lennartz. „Aber deswegen können wir nicht die Rechtsordnung außer Kraft setzen.“

http://www.faz.net

Benutzeravatar
wallace
mittelfeld spieler
Beiträge: 5831
Registriert: 02.05.2004 20:39

Beitrag von wallace » 02.06.2009 16:56

ein altes Thema, auf das ich durch Arbeiten im Fach Geschichte (;)) gekommen bin.

ist diese HOOGAN nicht auf nach der Eishockeywm begrenzt worden, oder habe ich das falsch in erinnerung?
"Man sollte nicht den Respekt vor dem Gesetz pflegen, sondern vor der Gerechtigkeit."
"In einem Staat, der seine Bürger willkürlich einsperrt, ist es eine Ehre für einen Mann, im Gefängnis zu sitzen."

176-671
-
Beiträge: 5386
Registriert: 31.03.2004 17:14

Beitrag von 176-671 » 02.06.2009 17:48

Original geschrieben von wallace
ein altes Thema, auf das ich durch Arbeiten im Fach Geschichte (;)) gekommen bin.

ist diese HOOGAN nicht auf nach der Eishockeywm begrenzt worden, oder habe ich das falsch in erinnerung?


HOOGAN war ein teil der änderungen des Bundesgesetzes über die innere Sicherheit (BWIS). Teile der änderungen waren bzw. sind in der tat auf ende 2009 begrenzt. die kantone haben aber mittlerweile ein konkordat aufgegleist, bei dem schon etliche kantone beigetreten sind, dass alle massnahmen weiterlaufen lässt und somit die verfassungsprobleme, die v.a. bzgl. übernahme von kantonalen aufgaben durch den bund bestanden, aus der welt schaffen will.
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Antworten