DV-Communiqué: Der Dachverband verurteilt die Veröffentlichu

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Surprise
Modefan
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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 09:47

Original geschrieben von 176-671
jemand muss ja auf der anderen seite stehen...

Dieser jemand scheinen mir hier im Forum mit wenigen Ausnahme eigentlich alle zu sein.

Ausser den Positionen ganz links oder rechts gäbe es auch noch eine differenziertere in der Mitte. Dem DV hätte ich diese zugetraut.
wie sie seit jahrzehnten praktiziert wird? hör doch auf, bei allen anderen straftaten dauerts erheblich länger, bis man zu solchen mitteln greift. es ist schlicht eine tatsache, dass dieses vorgehen alles andere als verhältnismässig ist.


Eine TATSACHE? Wer sagt das? DU? Bist du Gott????

Andere Experten, die auch ein wenig von der Sache verstehen (wenn auch sicher nicht soviel wie du...), sehen das offenbar anders. Jedenfalls hat nach meinem Kenntnisstand die Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen das Vorgehen als verhältnismässig beurteilt...
meine güte, da steht doch sogar noch drin, dass die ausschreitungen zu verurteilen sind. was willst du noch mehr?


Naja: Das steht in einem Halbsatz, der Inhaltlich gleich nach dem Komma wieder relativiert wird. Auf mich - und wohl auf die meisten übrigen Adressaten des Communiqués - wirkt das wie ein blosses Lippenbekenntnis.

Das Communiqué stellt in seiner Gesamtheit eine Solidarisierung mit sämtlichen veröffentlichten Personen dar, egal, ob sie an den Ausschreitungen wirklich beteiligt waren oder nicht. Damit wird auch eine Gewichtung im Sinne einer Rechtsgüterabwägung vorgenommen: Offenbar ist man der Meinung, die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen seien in jedem Fall höher zu gewichten als das Interesse an der Aufklärung der Straftaten resp. das Recht am Eigentum und auf Schutz vor der Zerstörung desselben.

In dieser Form kann ich dem DV mit bestem Willen nicht zustimmen.

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Surprise
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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 09:48

Original geschrieben von fäbler
im zweifel für den angeklagten....
sagt dir das was?

Ein bisschen was.

Dir offenbar nicht.

Föns
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Beitrag von Föns » 22.01.2009 10:39

!!!!UNGLAUBLICH!!!!!


Mein Vater hat mit gestern ins Geschäft angerufen und sagte: Er käme jetzt zu mir, meinen Hausschlüssel holen und er würde meine Jacke entsorgen!!!!

ER MEINTE ICH WÄRE AUF DIESEM FOTO!!!!! Er ging auch tatsächlich zu mir nach Hause und suchte diese Jacke bei mir Zuhause!! ERFOLGLOS!!!

Ich sagte ihm auch, dieser Typ auf dem Foto sieht mir ähnlich, aber es ist nicht meine Jacke und das Gesicht ist auch nicht zu 100% zu erkennen!!!!

Ich schreibe diesen Beitrag nur, ANHAND VERWECHSLUNGEN!!!!!

Die Polizei ist glaube ich momentan unterfordert und hat zu wenig arbeit, dass sie solche SCHWERVERBRECHER suchen!! Als sie nichts besseres zu tun hätten!!!!!

Das die Polizei zu solchen Massnahmen greifen finde ich unnötig und wirklich eine Schweinerei!!!!!!!!!!


Solche verwechslungen kommen HOFFENTLICH noch öfters vor, das die Polize merkt das es nur mehr schadet als es nützt!!!!!

Mein Vater meint jetzt ich sei ein 23jähriger hooligan!!!!!!!!


Gruss

Föns

buddy
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Beitrag von buddy » 22.01.2009 11:01

so wird es noch mehreren leuten gehen! und das wird von der bullerei bewusst in kauf genommen! A.C.A.B!!!
dini muetter zieht uf eurosport traktooorää

176-671
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Beitrag von 176-671 » 22.01.2009 11:37

Original geschrieben von Surprise


Eine TATSACHE? Wer sagt das? DU? Bist du Gott????

ja, ich sag das und nein, ich bin nicht gott. aber ich hab die augen offen.

Andere Experten, die auch ein wenig von der Sache verstehen (wenn auch sicher nicht soviel wie du...), sehen das offenbar anders. Jedenfalls hat nach meinem Kenntnisstand die Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen das Vorgehen als verhältnismässig beurteilt...

andere experten, die auch ein wenig von der sache verstehen (wenn auch noch viel mehr als wir beide zusammen) sehen das offenbar so:
"Der «Tages-Anzeiger» liess den St. Galler Strafrechtsprofessor und Datenschutzexperten Rainer J. Schweizer zu Wort kommen. Dieser äusserte «erhebliche Zweifel, ob hier die Rechtsgrundlage genügt». Die Publikation der Fotos im Internet komme einer «weltweiten Blossstellung» gleich, was für die Betroffenen schlimme Folgen haben könne."


Naja: Das steht in einem Halbsatz, der Inhaltlich gleich nach dem Komma wieder relativiert wird. Auf mich - und wohl auf die meisten übrigen Adressaten des Communiqués - wirkt das wie ein blosses Lippenbekenntnis.

Das Communiqué stellt in seiner Gesamtheit eine Solidarisierung mit sämtlichen veröffentlichten Personen dar, egal, ob sie an den Ausschreitungen wirklich beteiligt waren oder nicht. Damit wird auch eine Gewichtung im Sinne einer Rechtsgüterabwägung vorgenommen: Offenbar ist man der Meinung, die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen seien in jedem Fall höher zu gewichten als das Interesse an der Aufklärung der Straftaten resp. das Recht am Eigentum und auf Schutz vor der Zerstörung desselben.

In dieser Form kann ich dem DV mit bestem Willen nicht zustimmen.


wenn dus solidarisierung nennen willst, bitte. wenigstens in einigen augen scheinen die leute noch als unschuldig zu gelten, solange sie nicht verurteilt wurden...

EDIT: Hast du einen Link zur Aussage der Datenschutzbeauftragten? Ich hab die irgendwie noch gar nie in Erscheinung treten sehen, obwohls höchste Zeit wäre...
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

Scharfe Egge
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Beitrag von Scharfe Egge » 22.01.2009 11:49

Original geschrieben von Surprise
Dieser jemand scheinen mir hier im Forum mit wenigen Ausnahme eigentlich alle zu sein.

Ausser den Positionen ganz links oder rechts gäbe es auch noch eine differenziertere in der Mitte. Dem DV hätte ich diese zugetraut.

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Das Communiqué stellt in seiner Gesamtheit eine Solidarisierung mit sämtlichen veröffentlichten Personen dar, egal, ob sie an den Ausschreitungen wirklich beteiligt waren oder nicht. Damit wird auch eine Gewichtung im Sinne einer Rechtsgüterabwägung vorgenommen: Offenbar ist man der Meinung, die Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen seien in jedem Fall höher zu gewichten als das Interesse an der Aufklärung der Straftaten resp. das Recht am Eigentum und auf Schutz vor der Zerstörung desselben.

In dieser Form kann ich dem DV mit bestem Willen nicht zustimmen.


Einer der wenigen guten und sachlichen Beiträge. well done surprise

Aus Datenschutzgründen bestimmt eine sehr heikle Aktion. Vom lächerlichen Hirngespinst der totalen Überwachung durch den bööööösen Polizeistaat Schweiz kann jedoch keine Rede sein.
Ich finde die Veröffentlichung der Bilder in diesem Fall angebracht und hoffe, dass der asoziale, randalierende Pöbel zukünftig einige Hirnzellen mehr benötigt als nur diejenigen, welche den Wurfarm steuern. Sollte man meiner Meinung nach schweizweit einführen. Den Steuerzahler wirds freuen...

...und für alle Verwechslungs-Theoretiker....die Fahndungsfotos wurden bestimmt nicht in ruhigen Familienecken oder an der geselligen Wursttheke beim friedlichen Bier nach dem Spiel geschossen. :ugly:

pooh
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Beitrag von pooh » 22.01.2009 12:07

Original geschrieben von 176-671
ja, ich sag das und nein, ich bin nicht gott. aber ich hab die augen offen.

wenigstens in einigen augen scheinen die leute noch als unschuldig zu gelten, solange sie nicht verurteilt wurden...



das mag ja rechtlich so sein. ich würde jetzt aber aus meiner fansicht sagen, sie sind unschuldig, wenn sie nichts getan haben - denn dass die meisten chaoten wohl nicht erwischt werden und nicht verurteilt werden, dürfte ja allen klar sein.

ich finde es gut, dass jenen chaoten, welche den verein in verschiedenster weise immer wieder schaden, endlich zu verstehen gegeben wird, dass sie fortan belangt werden und massiv bestraft werden. das gilt selbstverständlich auch für andere vorkommnisse, nicht nur das bellinzona spiel. ein paar jahre stadionverbot werden da schon etwas beim nachdenken helfen.

die publikation im internet ist, da kann man stehen wo man will und es drehen und wenden, wie man will, ganz einfach umstritten. wenn man diesen schritt von polizei/staatsanwalt-seite macht, müsste aus meiner sicht zweifelsfrei feststehen, dass diese abgebildeten personen massiv gewütet haben und dies auch entsprechend kommunizieren. gerade letzteres ist aber nicht erfolgt.

was mich auch nervt: der massive, ungerechtfertigte und masslos überdimensionierte aufmarsch der polizei, der bei etwa 10000 "normalen" fans und zuschauern nur noch für kopfschütteln sorgte, wird bei dieser aufbearbeitung völlig ausser acht gelassen.
ebenso die gleichung, dass, je mehr polizei vorort dafür sorgt, dass man glaubt, man ziehe in den krieg, statt an ein fussballspiel, je mehr probleme und sachschäden es letztlich gibt.

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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 12:10

Original geschrieben von 176-671
ja, ich sag das und nein, ich bin nicht gott. aber ich hab die augen offen.


Genau. Und da bist du wohl der einzige. Es kann nur Einen geben...

andere experten, die auch ein wenig von der sache verstehen (wenn auch noch viel mehr als wir beide zusammen) sehen das offenbar so:
"Der «Tages-Anzeiger» liess den St. Galler Strafrechtsprofessor und Datenschutzexperten Rainer J. Schweizer zu Wort kommen. Dieser äusserte «erhebliche Zweifel, ob hier die Rechtsgrundlage genügt». Die Publikation der Fotos im Internet komme einer «weltweiten Blossstellung» gleich, was für die Betroffenen schlimme Folgen haben könne."


Der Tagi ist in solchen Dingen immer mit Vorsicht zu geniessen. Seit wann ist Rainer Schweizer "Strafrechtsprofessor"???? Ich dachte der sei Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht (was in Kombination mit dem Datenschutzrecht auch Sinn machen würde). Anyway...

Darüber hinaus besteht ein grosser Unterschied zwischen "erheblichen Zweifeln" an der Rechtmässigkeit äussern und etwas als "Tatsache" hinstellen, wie du es tut. (Und, um noch kurz ins juristische Detail zu gehen: Gemäss Tagi äussert sich Herr Schweizer ja zur rechtlichen Grundlage, nicht zur Verhältnismässigkeit. Deine Argumentation ist doch etwas wirr...)

Selbstverständlich kann man in der Frage geteilter Ansicht sein. Dass du aber die fehlende Verhältnismässigkeit als "Tatsache" hinstellst, zeigt nur allzu deutlich, dass du keine Ahnung hast, wovon du redest. (Auch wenn du vielleicht im Einführungsstudium auch mal etwas von Verhältnismässigkeit gehört hast...)

wenn dus solidarisierung nennen willst, bitte. wenigstens in einigen augen scheinen die leute noch als unschuldig zu gelten, solange sie nicht verurteilt wurden...


Mann, versuch mal deine Mentalsperre zu lösen! Zum 1000sten Mal: Die Unschuldsvermutung gilt IM STRAFVERFAHREN, nicht in der FAHNDUNG!!!!!!! Wäre ja noch schöner, wenn man jemandem erst seine Schuld beweisen (und ihm somit Gelegenheit zur Verteidigung geben) müsste, bevor man ihn überhaupt suchen darf. Hast du das mal zu Ende gedacht????

Für die Fahndung reicht ein begründeter Verdacht! Die Unschuldsvermutung hat mit der Frage der Legalität dieser Aktion nun wirklich nichts gemeinsam! Sie wird bei den durch die Aktion Identifizierten aber selbstverständlich zur Anwendung kommen.

EDIT: Hast du einen Link zur Aussage der Datenschutzbeauftragten? Ich hab die irgendwie noch gar nie in Erscheinung treten sehen, obwohls höchste Zeit wäre...


Da kann ich auch nur auf den Tagi resp. die sda verweisen:
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/26099209

Drum hab ich meine Aussage auch vorsichtig formuliert ("nach meinem Kenntnisstand") und nicht als "Tatsache" bezeichnet...

tomtom
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Beitrag von tomtom » 22.01.2009 12:16

Per 1.1.09 wurden die Datenschutzgesetzgebungen verschärft und eigentlich sollten alle extrem sensibilisiert sein auf dieses heikle Thema. Aber es geht hier wahrscheinlich im Negativfall um viel mehr und einen solchen darf es nicht geben - d.h. es darf keiner abgebildet sein, welcher nicht bei einer Strafhandlung deutlich erkennbar gefilmt worden ist.

Was von meiner Seite anzumerken ist, dass die Randalierer eine schwere Verletzung von Sicherheitskräften UND Passanten/Matchbesucher in Kauf nahmen, was eigentlich schon genug verwerflich ist, aber da sind wir uns ja alle einig.

Weiss jemand was der Polizeieinsatz gekostet hat?

LG

Ein Mitfigurant in einer Pre-Euro-Generalprobe:(

Santa_Cruz
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Beitrag von Santa_Cruz » 22.01.2009 12:40

Original geschrieben von Surprise
(Und, um noch kurz ins juristische Detail zu gehen: Gemäss Tagi äussert sich Herr Schweizer ja zur rechtlichen Grundlage, nicht zur Verhältnismässigkeit. Deine Argumentation ist doch etwas wirr...)


Um noch etwas mehr ins juristische Detail zu gehen: Deine Argumentation in diesem Teilbereich ist mindestens genau so wirr wie die von Dir angeprangerte, bzw. "ein Streit um Kaisers Bart": Denn, wo eine rechtliche Grundlage fehlt, stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit gar nicht.

Staatliches Handeln bedarf einer rechtlichen Grundlage (Legalitätsprinzip). Ohne Rechtsgrundlage kein staatliches Handeln. Die Verhältnismässigkeit kann damit lediglich dort zur Diskussion stehen, wo staatliches Handeln aufgrund einer gültigen Rechtsgrundlage erfolgt. Fehlt eine solche, ist ein staatliches Handeln bereis aus diesem Grund nicht rechtmässig, weshalb sich eine Beurteilung der Verhältnismässigkeit erübrigt.

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Surprise
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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 13:05

Original geschrieben von Santa_Cruz
Um noch etwas mehr ins juristische Detail zu gehen: Deine Argumentation in diesem Teilbereich ist mindestens genau so wirr wie die von Dir angeprangerte, bzw. "ein Streit um Kaisers Bart": Denn, wo eine rechtliche Grundlage fehlt, stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit gar nicht.

Staatliches Handeln bedarf einer rechtlichen Grundlage (Legalitätsprinzip). Ohne Rechtsgrundlage kein staatliches Handeln. Die Verhältnismässigkeit kann damit lediglich dort zur Diskussion stehen, wo staatliches Handeln aufgrund einer gültigen Rechtsgrundlage erfolgt. Fehlt eine solche, ist ein staatliches Handeln bereis aus diesem Grund nicht rechtmässig, weshalb sich eine Beurteilung der Verhältnismässigkeit erübrigt.

Danke für die Lektion aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Ist wirklich lieb von dir, aber eigentlich gar nicht nötig. Die Voraussetzungen für die Beschränkung von Grundrechten (rechtl. Grundlage, Verhältnismässigkeit (im Sinne von Eignung, Erforderlichkeit und Zweck-/Mittel-Relation) sowie das Fehlen einer Verletzung des Kerngehalts) sind mir seit ca. 15 Jahren hinlänglich bekannt.

Ich bezweifle allerdings, dass hier der richtige Ort für juristische Diskussionen ist, weshalb ich mir und allen andern eigentlich eine detaillierte rechtliche Analyse ersparen möchte. Ich halte meine Argumentation allerdings deswegen noch lange nicht für wirr.

Mir ging es in meinem Post um die doch recht absolute Behauptung, die fehlende Verhältnismässigkeit sei "eine Tatsache". Angesichts der bei einer Einschätzung der Verhältnismässigkeit immer nötigen Güterabwägung und der damit zwingend verbundenen Unschärfen halte ich diese Aussage nach wie vor für - gelinde ausgedrückt - ziemlich gewagt.

Zu dieser Frage hat sich denn auch der Herr Schweizer zumindest in den zitierten Sätzen nicht geäussert. Darauf wollte ich (in Klammer!) hinweisen.

Selbstverständlich führt das Fehlen einer rechtlichen Grundlage erst recht zu einer Unzulässigkeit der Veröffentlichungen. Nur ging es mir in meiner Klammerbemerkung schlicht nicht um diese Frage. Du darfst sie aber natürlich trotzdem gerne als Bühne für die Präsentation deines Fachwissens brauchen...
Zuletzt geändert von Surprise am 22.01.2009 13:12, insgesamt 1-mal geändert.

tomtom
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Beitrag von tomtom » 22.01.2009 13:24

Hoppla - da weiss aber einer Bescheid;) - das jugendliche Alter dürfte ebenfalls eine erhebliche Rolle spielen - wieviele der Gesuchten sind mündig?

Dabei sind wir schon beim Abbilden der Gesichter. Ich vermute, jene die im Stadion waren, waren nur zu einem kleinen Teil auch im Quartier "unterwegs", oder. Gerade die 15 - 20 jährigen sind wahrscheinlich davon ausgegangen, dass alles gar nicht so schlimm war und dass man ja von der Polizei zum "Tänzchen" gebeten worden ist. Wieso sich also melden, solange man nicht verpfiffen wird, die Polizei macht sicherlich nicht meine Gesicht ...öffentlich...:eek: und nur in einem Nebensatz steht was von Unschuldsvermutung geschrieben.

Tja wir waren alle mal jung und spürten die Hormone und körpereigenen Drogen sowie ein bisschen extern zugefügtes...

@surprise - da ist dann im Anschluss sicher auch noch mit einer Zivilklage zu rechnen oder was meinst Du?

176-671
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Beitrag von 176-671 » 22.01.2009 13:58

Original geschrieben von Surprise
Genau. Und da bist du wohl der einzige. Es kann nur Einen geben...

Der Tagi ist in solchen Dingen immer mit Vorsicht zu geniessen. Seit wann ist Rainer Schweizer "Strafrechtsprofessor"???? Ich dachte der sei Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht (was in Kombination mit dem Datenschutzrecht auch Sinn machen würde). Anyway...

Darüber hinaus besteht ein grosser Unterschied zwischen "erheblichen Zweifeln" an der Rechtmässigkeit äussern und etwas als "Tatsache" hinstellen, wie du es tut. (Und, um noch kurz ins juristische Detail zu gehen: Gemäss Tagi äussert sich Herr Schweizer ja zur rechtlichen Grundlage, nicht zur Verhältnismässigkeit. Deine Argumentation ist doch etwas wirr...)

Selbstverständlich kann man in der Frage geteilter Ansicht sein. Dass du aber die fehlende Verhältnismässigkeit als "Tatsache" hinstellst, zeigt nur allzu deutlich, dass du keine Ahnung hast, wovon du redest. (Auch wenn du vielleicht im Einführungsstudium auch mal etwas von Verhältnismässigkeit gehört hast...)

keine angst, ich studier nicht recht und ich hab auch nicht den anspruch alle gesetze genügend zu kennen, aber genau deshalb traue ich mir doch zu, auch mal etwas mit weniger fachwissen und mehr menschenverstand zu betrachten. in MEINEN augen, ist das eine tatsache. Wenn du das nicht so siehst, dann haben wir wohl einfach zu unterschiedliche weltanschauungen oder auffassungen als dass wir jemals einen gemeinsamen nenner finden.

Mann, versuch mal deine Mentalsperre zu lösen! Zum 1000sten Mal: Die Unschuldsvermutung gilt IM STRAFVERFAHREN, nicht in der FAHNDUNG!!!!!!! Wäre ja noch schöner, wenn man jemandem erst seine Schuld beweisen (und ihm somit Gelegenheit zur Verteidigung geben) müsste, bevor man ihn überhaupt suchen darf. Hast du das mal zu Ende gedacht????

keine angst, dafür reicht mein fachwissen dann doch gerade noch aus, dass ich die fahndung von der eigentlichen verhandlung unterscheiden kann. NUR, und das ist imho der springende Punkt, handelt es sich hier zwar offiziell um eine fahndung, de facto handelt es sich aber glasklar um eine vorverurteilung. die tatsache, dass dann das alles noch mit einem riesigen medien-tamtam veröffentlicht wird, verstärkt das noch (oder hast du jemals die fahndungsfotos, dies ja auch sonst öffentlich einzusehen gibt, irgendwo in einer zeitung gesehen? abgesehen von ganz wenigen fällen? oder hast du jemals die fahndungen im amtsblatt in einer breiten öffentlichkeit gesehen? ich weiss, das öffentliche interesse und so, aber eben...). die grenzen verschwimmen hier einfach, die polizei spielt der veröffentlichung zwar nicht juristisch gesehen, aber gesellschaftlich bereits richter! und genau deshalb ist es nun mal nötig, dass man sich halt auch mal darauf besinnt, dass die leute NOCH unschuldig sind!

Für die Fahndung reicht ein begründeter Verdacht! Die Unschuldsvermutung hat mit der Frage der Legalität dieser Aktion nun wirklich nichts gemeinsam! Sie wird bei den durch die Aktion Identifizierten aber selbstverständlich zur Anwendung kommen.

Das ist ein weiterer Punkt. Das Vertrauen in die Polizei/Staatsanwaltschaft und co. ist halt bei vielen schon auf einem ziemlichen Tiefstand. Viele glauben schlicht nicht mehr daran, dass sie in den Augen der Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichter usw. noch als unschuldig gelten. Aber das ist dann wieder ein komplett anderes Thema ;)



Da kann ich auch nur auf den Tagi resp. die sda verweisen:
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/26099209

Drum hab ich meine Aussage auch vorsichtig formuliert ("nach meinem Kenntnisstand") und nicht als "Tatsache" bezeichnet...


danke für den link. mal abgesehen davon, dass sie ja vermutlich schon noch mehr dazu gesagt hat: der kt. sg hinkt seit jahren in sachen datenschutz hinterher. das pensum, dass die datenschützerin hat, und die aufgaben, die sie eigentlich erfüllen können sollte, stehen in keinerlei relation. aber auch das ist wieder ein anderes thema ;)
[b][i]26.08.2010[/i] - Seit heute ist der FCSG damit offiziell kein Fussballclub mehr. Seit heute ist der FCSG ein Investitionsobjekt.[/b]

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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 14:08

Original geschrieben von Luigi
Es ist ja unglaublich, wieviele angebliche Rechtsverdreher sich hier in diesem Forum tummeln ... Ich frage mich deshalb ernsthaft, weshalb es trotzdem passieren kann, dass soviele Leute das Recht im wahrsten Sinne des Wortes mit den Füssen treten? Kennen diese Leute denn nun die in diesem Land gültige Rechtsordnung oder nicht? Und wenn ja, weshalb tun sie es dann trotzdem - und immer wieder? Bin leicht verwirrt.

Ich denke, mit deiner Bezeichnung "Rechtsverdreher" beantwortest du deine Frage gleich selbst... ;)

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Beitrag von SoLoSanGallo » 22.01.2009 14:09

Original geschrieben von Luigi
Es ist ja unglaublich, wieviele angebliche Rechtsverdreher sich hier in diesem Forum tummeln ... Ich frage mich deshalb ernsthaft, weshalb es trotzdem passieren kann, dass soviele Leute das Recht im wahrsten Sinne des Wortes mit den Füssen treten? Kennen diese Leute denn nun die in diesem Land gültige Rechtsordnung oder nicht? Und wenn ja, weshalb tun sie es dann trotzdem - und immer wieder? Bin leicht verwirrt.


wer weiss, vielleicht ist unser lieber surprise michael hüppi :rolleyes:
"wenn en finn fürd schwiizer es brasilianischs gool schüsst, chunt das de italiener spanisch vor" Rainer M. Salzstreuer, 30.09.09

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Beitrag von imhof » 22.01.2009 14:13

Original geschrieben von Surprise
Ich denke, mit deiner Bezeichnung "Rechtsverdreher" beantwortest du deine Frage gleich selbst... ;)


Wie treffend :D
Der Account "imhof" wurde durch die Forumadmins per 11.07.19 gesperrt. Anmerkung Admin: Erneute Beleidigungen gelöscht...

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Beitrag von tankstelle » 22.01.2009 17:01

Original geschrieben von SoLoSanGallo
wer weiss, vielleicht ist unser lieber surprise michael hüppi :rolleyes:


muahahahahahahah so guet

...oder evtl der Julius Cäsar von SG (Oehler)?

Was für ein dickes WORD

:beten: :beten:
Quotenschreiber & Nörgelisäck aus dem Forum verbannen!!!

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Beitrag von tankstelle » 22.01.2009 17:38

Original geschrieben von Luigi
Wie auch immer ... Recht hat er trotzdem.


Wer hat Recht? Der klein möchtegern dicke Cäsar (Oehler)?

Du teilst seine Meinung, dass hat mit Recht nichts am Hut...
Oder bist jetzt Du der Rechtsverdreher?

Meinungen werden hier ausdiskutiert & angesprochen... Viele (nehme mich nicht aus...) haben eine Meinung, jedoch viele gebrauchen das Wort Recht...

Am besten umschreibt es 176-671, er nennt seinen Gedankengang: "in MEINEN augen".

Apropo Dein dicker Julius hat Recht, Recht ist nicht käuflich... Liebe zum FCSG ebensowenig!
Und komm mir nicht mit dem Spruch Geld regiert die Welt, sonst zerreisst Dich die Rezession!
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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 17:49

Original geschrieben von tankstelle
muahahahahahahah so guet

...oder evtl der Julius Cäsar von SG (Oehler)?

Was für ein dickes WORD

:beten: :beten:


Ja, lustig! :bowling:

Ich nehme an, das hätte eine Beleidigung sein sollen, ja?

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Beitrag von tankstelle » 22.01.2009 17:52

Original geschrieben von Surprise
Ja, lustig! :bowling:

Ich nehme an, das hätte eine Beleidigung sein sollen, ja?


Naja, falls Du Unterstützung für die Interpretation brauchst: JA:D
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Beitrag von el pampa » 22.01.2009 17:52

Original geschrieben von tankstelle
Naja, falls Du Unterstützung für die Interpretaion brauchst: JA:D


:rolleyes:
Eure Kinder werden sein wie wir!

winner winner chicken dinner!

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Beitrag von pooh » 22.01.2009 17:55

Original geschrieben von tankstelle
Naja, falls Du Unterstützung für die Interpretation brauchst: JA:D

:rolleyes:

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Beitrag von Surprise » 22.01.2009 17:56

Original geschrieben von tankstelle
Wer hat Recht? Der klein möchtegern dicke Cäsar (Oehler)?

Du teilst seine Meinung, dass hat mit Recht nichts am Hut...
Oder bist jetzt Du der Rechtsverdreher?

Meinungen werden hier ausdiskutiert & angesprochen... Viele (nehme mich nicht aus...) haben eine Meinung, jedoch viele gebrauchen das Wort Recht...

Am besten umschreibt es 176-671, er nennt seinen Gedankengang: "in MEINEN augen".

Apropo Dein dicker Julius hat Recht, Recht ist nicht käuflich... Liebe zum FCSG ebensowenig!
Und komm mir nicht mit dem Spruch Geld regiert die Welt, sonst zerreisst Dich die Rezession!


1. Was hat Oehler ums Himmels Willen mit dieser Thematik zu tun?
2. Wer behauptet denn hier, Recht sei käuflich? (Und wer bestreitet es? ;) )
3. Wie kommst du zum Schwenker auf die Rezession?
4. Was willst du uns eigentlich sagen?

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Smuggler
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Beitrag von Smuggler » 22.01.2009 18:01

Original geschrieben von Surprise
4. Was willst du uns eigentlich sagen?


in "meinen augen" will er sagen: "ich bin der grösste"

ach ja: geld regiert die welt!

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GruenerSchatten
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Beitrag von GruenerSchatten » 24.01.2009 10:43

Original geschrieben von Surprise


Mann, versuch mal deine Mentalsperre zu lösen! Zum 1000sten Mal: Die Unschuldsvermutung gilt IM STRAFVERFAHREN, nicht in der FAHNDUNG!!!!!!! Wäre ja noch schöner, wenn man jemandem erst seine Schuld beweisen (und ihm somit Gelegenheit zur Verteidigung geben) müsste, bevor man ihn überhaupt suchen darf. Hast du das mal zu Ende gedacht????

Für die Fahndung reicht ein begründeter Verdacht! Die Unschuldsvermutung hat mit der Frage der Legalität dieser Aktion nun wirklich nichts gemeinsam! Sie wird bei den durch die Aktion Identifizierten aber selbstverständlich zur Anwendung kommen.



das mag ja formal so stimmen, nur ist fahndung im jahr 1989 vs. fahndung im jahr 2009 nicht mehr dasselbe.

vor dem www konnte man locker ein paar fahndungsbilder in die zeitungen stellen oder am fernsehen zeigen. diese fahndungsbilder waren recht schnell nur mit einem gewissen aufwand wieder auffindbar. wer also nachher gefasst und vor gericht freigesprochen wurde, musste kaum mit problemen rechnen.

praktisch alles, jedes einzelne bild, jeder text, der heute irgendwann im internet auftaucht und halbwegs auf interesse stösst, wird auch in 10 oder 20 jahren mit einer simplen suchanfrage jederzeit bequem von jedem punkt der welt aus gefunden werden können.

gar nicht abzusehen, zu was die suchmaschinen in 10 jahren fähig sind (andere bilder der gleichen person suchen, verknüpfung von datenbanken, und 'intelligente' suchagenten die bilder und text verstehen und in beziehung bringen können, usw.).

deshalb reicht m.e. ein blosser begründeter verdacht eben nicht mehr aus, um fahndungsbilder ins internet zu stellen. die verhältnismässigkeit muss deshalb viel stärker gewichtet werden als bis anhin und der 'unschuldsvermutung' oder wie auch immer man diesen aspekt zum schutze einer vorverurteilung nennen will, muss rechnung getragen werden.

so wie ich jus/recht im kern sehe und im sehr bescheidenen masse gelernt habe, hat das eben halt doch weitaus mehr mit gesundem menschenverstand zu tun als mit wortklauberei und auswendig wissen von irgendwelchen prozessordnungen.

das mag im alltag eines juristen/anwalts vielleicht nicht so sein, aber diese betriebsblindheit hat wohl jeder der sich in irgendeinem teilbereich spezialisiert hat.

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