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Re: Generalversammlung

Verfasst: 27.10.2020 17:26
von Fugato
raggeti hat geschrieben:
27.10.2020 16:39
PS: wann wäre eigentlich die GV des Fussballclub geplant? Nicht, dass ich glaube sie findet statt, aber es nähme mich trotzdem Wunder.
20. November

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 06:56
von Fugato
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 07:20
von Jairinho
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Das wäre aber ein herber Verlust!

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 07:30
von Deputy
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Ja, ist bereits kommuniziert. Sehr schade, wobei es sicher schlechtere Nachfolger als Beni Würth gegeben hätte! Da wurde bereirs früh intern alles in die Wege geleitet.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 07:34
von Seppatoni
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Wolf war doch für das Sportliche zuständig. Da frage ich mich, wie Würth ein sinnvoller Ersatz für ihn sein soll.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 08:04
von Jairinho
Seppatoni hat geschrieben:
28.10.2020 07:34
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Wolf war doch für das Sportliche zuständig. Da frage ich mich, wie Würth ein sinnvoller Ersatz für ihn sein soll.
Gleicher Gedanke!

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 08:04
von Deputy
Seppatoni hat geschrieben:
28.10.2020 07:34
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Wolf war doch für das Sportliche zuständig. Da frage ich mich, wie Würth ein sinnvoller Ersatz für ihn sein soll.
Könnte mir gut vorstellen, dass es einen Wechsel der Aufgabenverteilung gibt. Peter Germann könnte beispielsweise das Ressort von Stefan Wolf übernehmen und gleichzeitig Beni Würth bei dessen Aufgaben unterstützen. Wir werden sehen.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 08:05
von san gallo
Seppatoni hat geschrieben:
28.10.2020 07:34
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Wolf war doch für das Sportliche zuständig. Da frage ich mich, wie Würth ein sinnvoller Ersatz für ihn sein soll.
!!!

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 08:57
von Mythos
Deputy hat geschrieben:
28.10.2020 07:30
Fugato hat geschrieben:
28.10.2020 06:56
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Ja, ist bereits kommuniziert. Sehr schade, wobei es sicher schlechtere Nachfolger als Beni Würth gegeben hätte! Da wurde bereirs früh intern alles in die Wege geleitet.
Sehr schade. @Stefan Wolf: Herzlichen Dank für alles!

Zu Beni Würth: Würde ich auch sehr begrüssen. Würth würde sehr Vieles mit in den VR bringen, zum Beispiel beste Connection in die kantonale und nationale Politk. Bzgl Sport-Ressort kann es wie hier schon erwähnt auch zu einer Umschichtung kommen.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 28.10.2020 09:10
von Green Sox
Beni Würth finde ich eine sehr gute Wahl. Ich hoffe aber, dass die sportliche Kompetenz im VR noch gestärkt werden wird.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 24.10.2022 16:24
von Seppatoni
Ist eigentlich schon bekannt, wann die GV 2022 stattfinden wird?

Re: Generalversammlung

Verfasst: 24.10.2022 17:21
von IlCapitano
Seppatoni hat geschrieben:
24.10.2022 16:24
Ist eigentlich schon bekannt, wann die GV 2022 stattfinden wird?
17. November 2022 ab 19:15 Uhr in der Olma Halle 2.1

Re: Generalversammlung

Verfasst: 13.11.2022 17:42
von Green-Saints
Ich freu mich auf den Donnerstag, das gibt einen geilen Anlass! Danke ihr Fussballgötter :beten:

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 12:48
von Ben King
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 12:52
von Seppatoni
Ben King hat geschrieben:
15.11.2022 12:48
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.
Ab Dezember hiess es glaubs.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 13:06
von Green-Saints
Seppatoni hat geschrieben:
15.11.2022 12:52
Ben King hat geschrieben:
15.11.2022 12:48
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.
Ab Dezember hiess es glaubs.
Ja erst nach der GV was ich so gelesen hab.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 13:08
von Ben King
Green-Saints hat geschrieben:
15.11.2022 13:06
Seppatoni hat geschrieben:
15.11.2022 12:52
Ben King hat geschrieben:
15.11.2022 12:48
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.
Ab Dezember hiess es glaubs.
Ja erst nach der GV was ich so gelesen hab.
Merci. Ich dachte schon die SGKB hat mich vergessen.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 13:42
von Green-Saints
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 13:11
Seppatoni hat geschrieben:
15.11.2022 12:52
Ben King hat geschrieben:
15.11.2022 12:48
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.
Ab Dezember hiess es glaubs.
Die GV muss die Kapitalerhöhung erst gutheissen. Erst dann können die neuen Aktien (Anfang Dezember) ausgegeben werden.
Weiss jemand hier drin, wie viel Kapital zusammengekommen ist? Falls alle weg wären, müssten es ja ca. 6Mio. sein, wenn ich mich nicht irre. Aber die Frage ist halt, ob alle weg sind?

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 13:58
von fcsg Briefing
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 13:11
Die GV muss die Kapitalerhöhung erst gutheissen. Erst dann können die neuen Aktien (Anfang Dezember) ausgegeben werden.
Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 14:41
von Julio Grande
fcsg Briefing hat geschrieben:
15.11.2022 13:58
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 13:11
Die GV muss die Kapitalerhöhung erst gutheissen. Erst dann können die neuen Aktien (Anfang Dezember) ausgegeben werden.
Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).
genau...hab auch sowas im Hinterkopf

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 15:08
von Surprise
Julio Grande hat geschrieben:
15.11.2022 14:41
fcsg Briefing hat geschrieben:
15.11.2022 13:58
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 13:11
Die GV muss die Kapitalerhöhung erst gutheissen. Erst dann können die neuen Aktien (Anfang Dezember) ausgegeben werden.
Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).
genau...hab auch sowas im Hinterkopf
Korrekt. Es handelt sich um eine sog. "genehmigte Kapitalerhöhung". Es wurde aber von Anfang an kommuniziert, dass die Aktien erst nach der GV 2022 ausgegeben werden.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 16:37
von Julio Grande
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 15:19
Genehmigte Kapitalerhöhung

Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.

Die Abläufe sind daher:
  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3) ✅
  • Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a) ;)
Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat ;) natürlich alle einwandfrei.

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 19:10
von Green-Saints
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 17:14
Julio Grande hat geschrieben:
15.11.2022 16:37
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 15:19
Genehmigte Kapitalerhöhung

Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.

Die Abläufe sind daher:
  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3) ✅
  • Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a) ;)
Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat ;) natürlich alle einwandfrei.
Die kann nur Deutsches Recht. ;)
Michi bisch es du?

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 19:59
von Green-Saints
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 19:14
Green-Saints hat geschrieben:
15.11.2022 19:10
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 17:14
Julio Grande hat geschrieben:
15.11.2022 16:37
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 15:19
Genehmigte Kapitalerhöhung

Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.

Die Abläufe sind daher:
  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3) ✅
  • Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a) ;)
Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat ;) natürlich alle einwandfrei.
Die kann nur Deutsches Recht. ;)
Michi bisch es du?
Dörfsch mir Luigi sägä.
:D cavallo?

Re: Generalversammlung

Verfasst: 15.11.2022 22:55
von Julio Grande
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 17:14
Julio Grande hat geschrieben:
15.11.2022 16:37
Luigi hat geschrieben:
15.11.2022 15:19
Genehmigte Kapitalerhöhung

Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.

Die Abläufe sind daher:
  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3) ✅
  • Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4) ✅
  • Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a) ;)
Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat ;) natürlich alle einwandfrei.
Die kann nur Deutsches Recht. ;)
Französisches nicht?