Generalversammlung

Rund um den FC St. Gallen 1879
Benutzeravatar
fribi
Salami & 1 FRIsches BIer
Beiträge: 7892
Registriert: 13.02.2005 15:41

Re: Generalversammlung

Beitrag von fribi » 20.11.2022 06:09

kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
5 Mio waren doch das Ziel?
Danke Alain Sutter - es war ne geile Zeit!

Benutzeravatar
Mythos
Spamer
Beiträge: 15194
Registriert: 03.12.2012 22:03

Re: Generalversammlung

Beitrag von Mythos » 20.11.2022 08:41

MacDee hat geschrieben:
18.11.2022 23:24
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
wie kann der Verein eigentlich die EventAG Aktien zeichnen und wir haben trozdem Gewinn? Das Geld wurde ja einfach verlagert oder sehe ich da was falsch?
Die privaten Aktionäre der Event AG haben Aktien gezeichnet für 2.5 Mio, nicht die Event AG selber.
Obiger Inhalt entspricht zu mindestens 1878% Zuschis stets legendärer Meinung.

Green-Saints
Spamer
Beiträge: 5455
Registriert: 03.02.2018 13:06

Re: Generalversammlung

Beitrag von Green-Saints » 20.11.2022 09:28

fribi hat geschrieben:
20.11.2022 06:09
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
5 Mio waren doch das Ziel?
Möglich wären ja gut 6mio gewesen
Cone om!

Stella
Vielschreiber
Beiträge: 822
Registriert: 07.08.2022 09:30

Re: Generalversammlung

Beitrag von Stella » 20.11.2022 12:58

fribi hat geschrieben:
20.11.2022 06:09
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
5 Mio waren doch das Ziel?
Viele Klubs würden die 5 Mio wirklich verbraten, indem sie teure Spieler kaufen, die nix leisten. Nach 2 Saisons wäre das Geld weg und ein grosser Schuldenberg angehäuft, weil der Titel ausblieb.

Green-Saints
Spamer
Beiträge: 5455
Registriert: 03.02.2018 13:06

Re: Generalversammlung

Beitrag von Green-Saints » 20.11.2022 16:29

Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 11:23
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 09:28
fribi hat geschrieben:
20.11.2022 06:09
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
5 Mio waren doch das Ziel?
Möglich wären ja gut 6mio gewesen
Sind es weiterhin.
Wieso?
Cone om!

Green-Saints
Spamer
Beiträge: 5455
Registriert: 03.02.2018 13:06

Re: Generalversammlung

Beitrag von Green-Saints » 20.11.2022 17:41

Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 16:34
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 16:29
Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 11:23
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 09:28
fribi hat geschrieben:
20.11.2022 06:09


5 Mio waren doch das Ziel?
Möglich wären ja gut 6mio gewesen
Sind es weiterhin.
Wieso?
Die Aktien, die nicht gezeichnet wurden, gehen nun in den Besitz der AG und können, solange Vorrat, dort gekauft - nicht gezeichnet! - werden.
Ah ja? Wusste ich nicht. Danke!
Cone om!

Benutzeravatar
MacDee
Vielschreiber
Beiträge: 691
Registriert: 26.01.2022 23:08

Re: Generalversammlung

Beitrag von MacDee » 20.11.2022 21:47

Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 16:34
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 16:29
Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 11:23
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 09:28
fribi hat geschrieben:
20.11.2022 06:09


5 Mio waren doch das Ziel?
Möglich wären ja gut 6mio gewesen
Sind es weiterhin.
Wieso?
Die Aktien, die nicht gezeichnet wurden, gehen nun in den Besitz der AG und können, solange Vorrat, dort gekauft - nicht gezeichnet! - werden.
vieleicht ne dumme Frage, aber was ist der Unterschied zwischen gekauft und gezeichnet?
Erfolgsfan seit 1879

Benutzeravatar
Stiel
sucht einen Trainer
Beiträge: 4185
Registriert: 01.04.2004 08:54

Re: Generalversammlung

Beitrag von Stiel » 21.11.2022 07:00

kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
Ein Tag ohne Fußball ist ein verlorener Tag (Ernst Happel)

Benutzeravatar
Seppatoni
Wo ist Walter?
Beiträge: 3838
Registriert: 31.03.2004 13:00

Re: Generalversammlung

Beitrag von Seppatoni » 21.11.2022 07:18

Stiel hat geschrieben:
21.11.2022 07:00
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
Korrekt, Investitionen wird es überall geben. Im Gründenmoos, auch im Espenmoos und im NSSG (Beschallung), dazu auch in der Verwaltung. Und auch für die 1. Mannschaft, sowie die Frauen und FCO wird ein Teil des Geldes eingesetzt.

Benutzeravatar
gordon
methusalix
Beiträge: 15358
Registriert: 03.04.2004 13:13

Re: Generalversammlung

Beitrag von gordon » 21.11.2022 07:33

Seppatoni hat geschrieben:
21.11.2022 07:18
Stiel hat geschrieben:
21.11.2022 07:00
kenner hat geschrieben:
18.11.2022 22:06
5 Mio ist eine schöne Zahl - aber auch schnell mal wieder „verbraten“.
War vor der Bekanntgabe nicht mal von einer höheren Summe die Rede? Zumindest gab es Leute hier drin, die diese Rechnung gemacht haben….
Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
Korrekt, Investitionen wird es überall geben. Im Gründenmoos, auch im Espenmoos und im NSSG (Beschallung), dazu auch in der Verwaltung. Und auch für die 1. Mannschaft, sowie die Frauen und FCO wird ein Teil des Geldes eingesetzt.
Weshalb muss eigentlich der fcsg in die infrastruktur investieren? Man ist doch überall zur miete und es wäre doch sache des vermieters (gerade im nssg, beschallung).

Weiss man konkret, was investitionen in die 1. Mannschaft bedeutet? Sind das einmalausgaben (bspw transfers, spielerverträge) oder nachhaltige sachen (???)
FCSG is our HEART

fcsg Briefing
Wenigschreiber
Beiträge: 161
Registriert: 29.06.2022 11:16

Re: Generalversammlung

Beitrag von fcsg Briefing » 21.11.2022 09:12

Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Danke für den Exkurs, Luigi!

Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
https://fcsg-briefing.ch

Benutzeravatar
Raimundo
Vielschreiber
Beiträge: 520
Registriert: 30.03.2013 22:14

Re: Generalversammlung

Beitrag von Raimundo » 21.11.2022 09:21

fcsg Briefing hat geschrieben:
21.11.2022 09:12
Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Danke für den Exkurs, Luigi!

Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
OR 659 10%
Ich arbeite in Basel. Die damit verbundenen Therapiekosten sind sehr hoch. Spenden werden gerne entgegengenommen.

fcsg Briefing
Wenigschreiber
Beiträge: 161
Registriert: 29.06.2022 11:16

Re: Generalversammlung

Beitrag von fcsg Briefing » 21.11.2022 10:08

Raimundo hat geschrieben:
21.11.2022 09:21
fcsg Briefing hat geschrieben:
21.11.2022 09:12

Danke für den Exkurs, Luigi!

Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
OR 659 10%
Danke!
https://fcsg-briefing.ch

Green-Saints
Spamer
Beiträge: 5455
Registriert: 03.02.2018 13:06

Re: Generalversammlung

Beitrag von Green-Saints » 21.11.2022 10:13

Raimundo hat geschrieben:
21.11.2022 09:21
fcsg Briefing hat geschrieben:
21.11.2022 09:12
Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Danke für den Exkurs, Luigi!

Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
OR 659 10%
Wenn jetzt ein ausländischer Investor käme, der sämtliche restlichen Aktien kaufen will, könnte man sich als FC weigern ihm diese zu verkaufen? Das Gefüge wäre mit einem so grossen Anteil durcheinander, oder?
Cone om!

Benutzeravatar
Surprise
Modefan
Beiträge: 3170
Registriert: 07.03.2007 14:02

Re: Generalversammlung

Beitrag von Surprise » 21.11.2022 17:57

Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
MacDee hat geschrieben:
20.11.2022 21:47

vieleicht ne dumme Frage, aber was ist der Unterschied zwischen gekauft und gezeichnet?
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Das war jetzt vielleicht etwas kompliziert.

Kaufen tut man etwas, das bereits existiert, und zwar vom bisherigen Eigentümer. Ein Verkäufer, der Aktien hält, verkauft und überträgt diese an einen Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreises (sogenannter derivativer Eigentumserwerb).

Hingegen werden Aktien, die es bisher noch gar nicht gibt, bei ihrer Zeichnung neu geschaffen. Der neue Aktionär zahlt den Ausgabebetrag an die Gesellschaft und verpflichtet sich, die neue Aktie als erster Aktionär zu übernehmen - worauf die Gesellschaft die neue Aktie an diesen Aktionär ausstellt (sog. originärer Eigentumserwerb).

Ist eine Aktie mal ausgegeben (an ihren Zeichner), kann sie beliebig weiterverkauft werden.

Benutzeravatar
MacDee
Vielschreiber
Beiträge: 691
Registriert: 26.01.2022 23:08

Re: Generalversammlung

Beitrag von MacDee » 21.11.2022 18:10

Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
MacDee hat geschrieben:
20.11.2022 21:47
Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 16:34
Green-Saints hat geschrieben:
20.11.2022 16:29
Luigi hat geschrieben:
20.11.2022 11:23

Sind es weiterhin.
Wieso?
Die Aktien, die nicht gezeichnet wurden, gehen nun in den Besitz der AG und können, solange Vorrat, dort gekauft - nicht gezeichnet! - werden.
vieleicht ne dumme Frage, aber was ist der Unterschied zwischen gekauft und gezeichnet?
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Vielen Dank für deine Erklärung.

:beten: :beten:
Erfolgsfan seit 1879

Benutzeravatar
Surprise
Modefan
Beiträge: 3170
Registriert: 07.03.2007 14:02

Re: Generalversammlung

Beitrag von Surprise » 21.11.2022 18:18

Green-Saints hat geschrieben:
21.11.2022 10:13
Raimundo hat geschrieben:
21.11.2022 09:21
fcsg Briefing hat geschrieben:
21.11.2022 09:12
Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 08:50
Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.

Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.

Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.

Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.

Verstanden? ;)
Danke für den Exkurs, Luigi!

Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
OR 659 10%
Wenn jetzt ein ausländischer Investor käme, der sämtliche restlichen Aktien kaufen will, könnte man sich als FC weigern ihm diese zu verkaufen? Das Gefüge wäre mit einem so grossen Anteil durcheinander, oder?
Die Aktien werden ja nicht von der AG gehalten sondern von den Aktionären. Der FCSG kann sich also nicht weigern, sondern nur die Aktionäre. Art. 6 der Statuten sieht gewisse Möglichkeiten des Verwaltungsrats vor, einen Käufer als neuen Aktionär abzulehnen. Die Tatsache, dass es sich um einen ausländischen Investor handelt, gilt aber nicht als Ablehnungsgrund.

Gesetzlich können die Aktionäre nicht zum Verkauf gezwungen werden. Möglich wäre es, in einem sog. Aktionärbindungsvertrag (ABV) unter den Aktionären (unter anderem) eine sogenannte Mitverkaufspflicht zu vereinbaren. Ob die grossen Aktionäre, welche die Mehrheit halten, einen solchen ABV abgeschlossen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Vernünftig und ratsam wäre es, wie uns ein Blick zum FC Luzern lehrt, wo Sawiris als Minderheitsaktionär blöderweise offenbar keinen solchen ABV mit Herrn Alpstaeg als Mehrheitsaktionär abgeschlossen hat.

Es kann also sein, dass die Grossaktionäre (welche zusammen die Mehrheit am FCSG halten) untereinander eine Regelung geschlossen haben, dass z.B. Aktionäre, die zusammen 35% der Aktien halten (Achtung, die Zahlen nehme ich als ganz willkürliche Beispiele) und an einen neuen Investor verkaufen wollen, von den andern Grossaktionären verlangen können, dass diese ihre Beteiligung (etwas über 15%) zu denselben Konditionen ebenfalls verkaufen, so dass ein solcher Investor die Mehrheit kaufen könnte. Ob das der Fall ist, kann man nur wissen, wenn man den ABV gelesen hat (falls es denn einen gibt). Da sind alle möglichen Konstellationen denkbar.

Die vielen Kleinaktionäre, die beim FCSG eine sehr grosse Minderheit ausmachen, können aber sicher nicht zum Verkauf gezwungen werden (da sie keinen ABV abgeschlossen haben). Die breite Verankerung des Aktionariats in der Bevölkerung, die ja gerade Ziel dieser Kapitalerhöhung ist, lässt sich kaum mehr rückgängig machen (ausser mit ganz groben Umstrukturierungen).

Benutzeravatar
Surprise
Modefan
Beiträge: 3170
Registriert: 07.03.2007 14:02

Re: Generalversammlung

Beitrag von Surprise » 21.11.2022 18:30

Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 18:21
Surprise hat geschrieben:
21.11.2022 18:18
Die Aktien werden ja nicht von der AG gehalten sondern von den Aktionären. Der FCSG kann sich also nicht weigern, sondern nur die Aktionäre. Art. 6 der Statuten sieht gewisse Möglichkeiten des Verwaltungsrats vor, einen Käufer als neuen Aktionär abzulehnen. Die Tatsache, dass es sich um einen ausländischen Investor handelt, gilt aber nicht als Ablehnungsgrund.

Gesetzlich können die Aktionäre nicht zum Verkauf gezwungen werden. Möglich wäre es, in einem sog. Aktionärbindungsvertrag (ABV) unter den Aktionären (unter anderem) eine sogenannte Mitverkaufspflicht zu vereinbaren. Ob die grossen Aktionäre, welche die Mehrheit halten, einen solchen ABV abgeschlossen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Vernünftig und ratsam wäre es, wie uns ein Blick zum FC Luzern lehrt, wo Sawiris als Minderheitsaktionär blöderweise offenbar keinen solchen ABV mit Herrn Alpstaeg als Mehrheitsaktionär abgeschlossen hat.

Es kann also sein, dass die Grossaktionäre (welche zusammen die Mehrheit am FCSG halten) untereinander eine Regelung geschlossen haben, dass z.B. Aktionäre, die zusammen 35% der Aktien halten (Achtung, die Zahlen nehme ich als ganz willkürliche Beispiele) und an einen neuen Investor verkaufen wollen, von den andern Grossaktionären verlangen können, dass diese ihre Beteiligung (etwas über 15%) zu denselben Konditionen ebenfalls verkaufen, so dass ein solcher Investor die Mehrheit kaufen könnte. Ob das der Fall ist, kann man nur wissen, wenn man den ABV gelesen hat (falls es denn einen gibt). Da sind alle möglichen Konstellationen denkbar.

Die vielen Kleinaktionäre, die beim FCSG eine sehr grosse Minderheit ausmachen, können aber sicher nicht zum Verkauf gezwungen werden (da sie keinen ABV abgeschlossen haben). Die breite Verankerung des Aktionariats in der Bevölkerung, die ja gerade Ziel dieser Kapitalerhöhung ist, lässt sich kaum mehr rückgängig machen (ausser mit ganz groben Umstrukturierungen).
Die Frage bezog sich auf die nicht gezeichneten Aktien - und die sind nicht im Besitz der Aktionäre sondern im Besitz der AG.
Ähm - das stimmt so nicht ganz. Nicht gezeichnete Aktien sind nicht eigene Aktien sondern gar keine Aktien. Eine Aktie entsteht eben nur, wenn sie gezeichnet wird. Im Umfang, in dem der Maximalbetrag nicht erreicht wurde, bleibt einfach weiteres genehmigtes Aktienkapital bestehen. Zwei Jahre nach Genehmigung durch die GV fällt nicht gezeichnetes genehmigtes Kapital ersatzlos dahin. Nicht gezeichnete Aktien existieren nicht, gehören niemandem und können entsprechend auch nicht verkauft werden.

Eine AG kann eigene Aktien zeichnen, allerdings nur aus frei verwendbarem Eigenkapital. Ich hoffe sehr, dass der FCSG seine Mittel nicht für Investitionen in sich selbst einsetzt... ;)

Benutzeravatar
Surprise
Modefan
Beiträge: 3170
Registriert: 07.03.2007 14:02

Re: Generalversammlung

Beitrag von Surprise » 21.11.2022 20:03

Luigi hat geschrieben:
21.11.2022 19:52
Surprise hat geschrieben:
21.11.2022 18:30
Ähm - das stimmt so nicht ganz. Nicht gezeichnete Aktien sind nicht eigene Aktien sondern gar keine Aktien. Eine Aktie entsteht eben nur, wenn sie gezeichnet wird. Im Umfang, in dem der Maximalbetrag nicht erreicht wurde, bleibt einfach weiteres genehmigtes Aktienkapital bestehen. Zwei Jahre nach Genehmigung durch die GV fällt nicht gezeichnetes genehmigtes Kapital ersatzlos dahin. Nicht gezeichnete Aktien existieren nicht, gehören niemandem und können entsprechend auch nicht verkauft werden.

Eine AG kann eigene Aktien zeichnen, allerdings nur aus frei verwendbarem Eigenkapital. Ich hoffe sehr, dass der FCSG seine Mittel nicht für Investitionen in sich selbst einsetzt... ;)
Das ist alles richtig. Aber es gibt hier einen im Ausland lebenden User - ich weiss nicht mehr wer es war - und der wollte mit "Domizil Ausland" Aktien zeichnen, was ber aus regulatorischen Gründen nicht möglich war. Seine Nachfrage beim Sekretariat hat ergeben, dass er nach abgeschlossener Zeichnung direkt bei der AG Aktien kaufen (!) könne. Diese Aussage weist doch eindeutig darauf hin, dass man die nicht gezeichneten Aktien sehr wohl selber übernehmen wird.
Ja, das kann ich nachvollziehen. Wobei ich hinter die Auskunft des Sekretariats mal ein Fragezeichen zu setzen wage. Ich wüsste auch nicht, aus welchen regulatorischen Gründen eine Zeichnung aus dem Ausland nicht möglich sein soll. Vielleicht haben sie auch einen Aktionär, der seine Aktien der Gesellschaft zum Weiterverkauf zur Verfügung stellt.

Mensah11
Vielschreiber
Beiträge: 2042
Registriert: 22.11.2021 14:56

Re: Generalversammlung

Beitrag von Mensah11 » 21.11.2022 20:40

Wow! Herzlichen Dank an euch Experten für die Ausführungen. :beten: :beten:

(…auch wenn ich mich unter euch so richtig dumm fühle… :D )

Benutzeravatar
Schüga90
Bierliebhaber
Beiträge: 345
Registriert: 04.08.2008 11:41

Re: Generalversammlung

Beitrag von Schüga90 » 22.11.2022 11:03

Mensah11 hat geschrieben:
21.11.2022 20:40
Wow! Herzlichen Dank an euch Experten für die Ausführungen. :beten: :beten:

(…auch wenn ich mich unter euch so richtig dumm fühle… :D )
Danke auch von mir. Leck bin ich froh, dass ich ziemlich weit weg vom Finanz- und Rechtssektor arbeite. :D

Benutzeravatar
gordon
methusalix
Beiträge: 15358
Registriert: 03.04.2004 13:13

Re: Generalversammlung

Beitrag von gordon » 16.03.2023 06:18

Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?

https://www.blick.ch/politik/basel-st-g ... 30068.html
FCSG is our HEART

Benutzeravatar
gordon
methusalix
Beiträge: 15358
Registriert: 03.04.2004 13:13

Re: Generalversammlung

Beitrag von gordon » 16.03.2023 06:57

Zuschauer hat geschrieben:
16.03.2023 06:50
gordon hat geschrieben:
16.03.2023 06:18
Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?

https://www.blick.ch/politik/basel-st-g ... 30068.html
wenn ich mir würths statement anschaue, dann mach ich mir allerdings wenig sorgen, was die tragbarkeit anbelangt. würde ich bei unserem verein mittlerweile aber auch so nicht.
Mache ich mir auch nicht. Wäre aber definitiv schöner, wenn man das geld anderst investieren könnte ;)
FCSG is our HEART

Benutzeravatar
gordon
methusalix
Beiträge: 15358
Registriert: 03.04.2004 13:13

Re: Generalversammlung

Beitrag von gordon » 16.03.2023 07:31

Zuschauer hat geschrieben:
16.03.2023 07:17
gordon hat geschrieben:
16.03.2023 06:57
Zuschauer hat geschrieben:
16.03.2023 06:50
gordon hat geschrieben:
16.03.2023 06:18
Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?

https://www.blick.ch/politik/basel-st-g ... 30068.html
wenn ich mir würths statement anschaue, dann mach ich mir allerdings wenig sorgen, was die tragbarkeit anbelangt. würde ich bei unserem verein mittlerweile aber auch so nicht.
Mache ich mir auch nicht. Wäre aber definitiv schöner, wenn man das geld anderst investieren könnte ;)
absolut. könnten damit z.b. den eb konfortabel bestuhlen, inkl. sitzheizung. so dass die heissblütigsten und treusten aller fans eine adäquate wertschätzung erhalten und der gap zu den anderen sektoren zumindest ein wenig geschlossen wird.
:D :beten:

Oder eben, zapfhahn direkt bei unseren sitzplätzen...
FCSG is our HEART

Benutzeravatar
gordon
methusalix
Beiträge: 15358
Registriert: 03.04.2004 13:13

Re: Generalversammlung

Beitrag von gordon » 16.03.2023 07:49

Zuschauer hat geschrieben:
16.03.2023 07:33
gordon hat geschrieben:
16.03.2023 07:31
Zuschauer hat geschrieben:
16.03.2023 07:17


absolut. könnten damit z.b. den eb konfortabel bestuhlen, inkl. sitzheizung. so dass die heissblütigsten und treusten aller fans eine adäquate wertschätzung erhalten und der gap zu den anderen sektoren zumindest ein wenig geschlossen wird.
:D :beten:

Oder eben, zapfhahn direkt bei unseren sitzplätzen...
inkl. heimbringservice. spnsored by "das grünweissekreuz"
Gefahren von der jeweils aktuellen thurgauer apfelkönigin :beten:
FCSG is our HEART

Antworten