5 Mio waren doch das Ziel?
Generalversammlung
Re: Generalversammlung
Die privaten Aktionäre der Event AG haben Aktien gezeichnet für 2.5 Mio, nicht die Event AG selber.
Obiger Inhalt entspricht zu mindestens 1878% Zuschis stets legendärer Meinung.
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Re: Generalversammlung
Möglich wären ja gut 6mio gewesen
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Re: Generalversammlung
Wieso?
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Re: Generalversammlung
Ah ja? Wusste ich nicht. Danke!Luigi hat geschrieben: ↑20.11.2022 16:34Die Aktien, die nicht gezeichnet wurden, gehen nun in den Besitz der AG und können, solange Vorrat, dort gekauft - nicht gezeichnet! - werden.
Cone om!
Re: Generalversammlung
vieleicht ne dumme Frage, aber was ist der Unterschied zwischen gekauft und gezeichnet?Luigi hat geschrieben: ↑20.11.2022 16:34Die Aktien, die nicht gezeichnet wurden, gehen nun in den Besitz der AG und können, solange Vorrat, dort gekauft - nicht gezeichnet! - werden.
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Re: Generalversammlung
Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
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Re: Generalversammlung
Korrekt, Investitionen wird es überall geben. Im Gründenmoos, auch im Espenmoos und im NSSG (Beschallung), dazu auch in der Verwaltung. Und auch für die 1. Mannschaft, sowie die Frauen und FCO wird ein Teil des Geldes eingesetzt.Stiel hat geschrieben: ↑21.11.2022 07:00Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
Re: Generalversammlung
Weshalb muss eigentlich der fcsg in die infrastruktur investieren? Man ist doch überall zur miete und es wäre doch sache des vermieters (gerade im nssg, beschallung).Seppatoni hat geschrieben: ↑21.11.2022 07:18Korrekt, Investitionen wird es überall geben. Im Gründenmoos, auch im Espenmoos und im NSSG (Beschallung), dazu auch in der Verwaltung. Und auch für die 1. Mannschaft, sowie die Frauen und FCO wird ein Teil des Geldes eingesetzt.Stiel hat geschrieben: ↑21.11.2022 07:00Soweit ich weiss, will man die nachhaltig investieren. Sutter hat mal davon gesprochen, dass man in Sache Trainingsplätze etwas aufrüsten will, um da mehr Möglichkeiten zu haben. War mal irgendwie Thema, glaube ich in der Espenrunde letztes Jahr um diese Zeit, wenn ich jetzt nicht ganz daneben bin.
Weiss man konkret, was investitionen in die 1. Mannschaft bedeutet? Sind das einmalausgaben (bspw transfers, spielerverträge) oder nachhaltige sachen (???)
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Re: Generalversammlung
Danke für den Exkurs, Luigi!Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
https://fcsg-briefing.ch
Re: Generalversammlung
OR 659 10%fcsg Briefing hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:12Danke für den Exkurs, Luigi!Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
Ich arbeite in Basel. Die damit verbundenen Therapiekosten sind sehr hoch. Spenden werden gerne entgegengenommen.
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Re: Generalversammlung
Danke!Raimundo hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:21OR 659 10%fcsg Briefing hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:12
Danke für den Exkurs, Luigi!
Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
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Re: Generalversammlung
Wenn jetzt ein ausländischer Investor käme, der sämtliche restlichen Aktien kaufen will, könnte man sich als FC weigern ihm diese zu verkaufen? Das Gefüge wäre mit einem so grossen Anteil durcheinander, oder?Raimundo hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:21OR 659 10%fcsg Briefing hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:12Danke für den Exkurs, Luigi!Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
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Re: Generalversammlung
Das war jetzt vielleicht etwas kompliziert.Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
Kaufen tut man etwas, das bereits existiert, und zwar vom bisherigen Eigentümer. Ein Verkäufer, der Aktien hält, verkauft und überträgt diese an einen Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreises (sogenannter derivativer Eigentumserwerb).
Hingegen werden Aktien, die es bisher noch gar nicht gibt, bei ihrer Zeichnung neu geschaffen. Der neue Aktionär zahlt den Ausgabebetrag an die Gesellschaft und verpflichtet sich, die neue Aktie als erster Aktionär zu übernehmen - worauf die Gesellschaft die neue Aktie an diesen Aktionär ausstellt (sog. originärer Eigentumserwerb).
Ist eine Aktie mal ausgegeben (an ihren Zeichner), kann sie beliebig weiterverkauft werden.
Re: Generalversammlung
Vielen Dank für deine Erklärung.Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
Aktienkauf
Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
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Re: Generalversammlung
Die Aktien werden ja nicht von der AG gehalten sondern von den Aktionären. Der FCSG kann sich also nicht weigern, sondern nur die Aktionäre. Art. 6 der Statuten sieht gewisse Möglichkeiten des Verwaltungsrats vor, einen Käufer als neuen Aktionär abzulehnen. Die Tatsache, dass es sich um einen ausländischen Investor handelt, gilt aber nicht als Ablehnungsgrund.Green-Saints hat geschrieben: ↑21.11.2022 10:13Wenn jetzt ein ausländischer Investor käme, der sämtliche restlichen Aktien kaufen will, könnte man sich als FC weigern ihm diese zu verkaufen? Das Gefüge wäre mit einem so grossen Anteil durcheinander, oder?Raimundo hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:21OR 659 10%fcsg Briefing hat geschrieben: ↑21.11.2022 09:12Danke für den Exkurs, Luigi!Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 08:50Ich versuche es am Beispiel des FC St.Gallen mit einfachen Worten zu erklären.
Aktienzeichnung
Der Verwaltungsrat hat der Generalversammlung den Antrag gestellt, das Aktienkapital zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gutgeheissen. Damit war der Weg frei, dass der Verwaltungsrat während einer definierten Zeitspanne neue Aktien im Umfang eines definierten Maximalbetrages (62'774 Aktien mit einem Nennwert von CHF 10 zu einem Kaufpreis von CHF 100 = CHF 6'277'400) herausgeben durfte. Bestehende sowie neue Aktionäre hatten dadurch die Möglichkeit, in dieser Zeitspanne neue Aktien zu zeichnen. Zeichnen bedeutet, dass jeder sein Interesse anmelden kann, gerne eine Aktie zu kaufen. Dabei kann es auch zu einer Überzeichnung kommen, also einer Nachfrage, die das maximale Angebot übersteigt. Wäre dies der Fall, werden die gezeichneten Aktien nur in Quoten zugeteilt. In diesem Fall erhielten bestehende Aktionäre ein Vorkaufsrecht, um sie vor der Verwässerung ihres Anteils zu schützen. Konkret erhielten bisherige Aktionäre das Angebot, für jeweils 5 bereits gekaufte Aktien 1 neue Aktien kaufen zu können.
Insgesamt wurden 50'316 Aktien gezeichnet (= CHF 5‘031‘600). Das heisst, jeder, der eine Aktie gezeichnet hat, wird diese auch erhalten. Die 12'458 nicht gezeichneten Aktien verbleiben im Besitz des FC St.Gallen und können ab sofort gekauft werden.
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Da die Aktien des FC St.Gallen nicht an einer Börse kotiert sind, können diese nach abgeschlossener Zeichnungsfrist nur über die AG gekauft bzw. verkauft werden. Während der Preis während der Zeichnungsphase bei CHF 100 eingeloggt war, richtet sich der Verkaufspreis nun nach dem "Wert" der Aktiengesellschaft. Das heisst, der Kaufpreis kann in Zukunft sowohl höher bzw. tiefer als CHF 100 sein, wobei ich davon ausgehe, dass diese auch weiterhin bei CHF 100 verkauft werden.
Verstanden?
Damit besitzt die AG momentan ungefähr 3.3% der eigenen Aktien. Zwar völlig offtopic... aber weisst du per Zufall, ob es diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Oberlimite gibt? (Dass eine AG 100% sich selber gehört, ist ja wohl nicht möglich.)
Gesetzlich können die Aktionäre nicht zum Verkauf gezwungen werden. Möglich wäre es, in einem sog. Aktionärbindungsvertrag (ABV) unter den Aktionären (unter anderem) eine sogenannte Mitverkaufspflicht zu vereinbaren. Ob die grossen Aktionäre, welche die Mehrheit halten, einen solchen ABV abgeschlossen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Vernünftig und ratsam wäre es, wie uns ein Blick zum FC Luzern lehrt, wo Sawiris als Minderheitsaktionär blöderweise offenbar keinen solchen ABV mit Herrn Alpstaeg als Mehrheitsaktionär abgeschlossen hat.
Es kann also sein, dass die Grossaktionäre (welche zusammen die Mehrheit am FCSG halten) untereinander eine Regelung geschlossen haben, dass z.B. Aktionäre, die zusammen 35% der Aktien halten (Achtung, die Zahlen nehme ich als ganz willkürliche Beispiele) und an einen neuen Investor verkaufen wollen, von den andern Grossaktionären verlangen können, dass diese ihre Beteiligung (etwas über 15%) zu denselben Konditionen ebenfalls verkaufen, so dass ein solcher Investor die Mehrheit kaufen könnte. Ob das der Fall ist, kann man nur wissen, wenn man den ABV gelesen hat (falls es denn einen gibt). Da sind alle möglichen Konstellationen denkbar.
Die vielen Kleinaktionäre, die beim FCSG eine sehr grosse Minderheit ausmachen, können aber sicher nicht zum Verkauf gezwungen werden (da sie keinen ABV abgeschlossen haben). Die breite Verankerung des Aktionariats in der Bevölkerung, die ja gerade Ziel dieser Kapitalerhöhung ist, lässt sich kaum mehr rückgängig machen (ausser mit ganz groben Umstrukturierungen).
Re: Generalversammlung
Ähm - das stimmt so nicht ganz. Nicht gezeichnete Aktien sind nicht eigene Aktien sondern gar keine Aktien. Eine Aktie entsteht eben nur, wenn sie gezeichnet wird. Im Umfang, in dem der Maximalbetrag nicht erreicht wurde, bleibt einfach weiteres genehmigtes Aktienkapital bestehen. Zwei Jahre nach Genehmigung durch die GV fällt nicht gezeichnetes genehmigtes Kapital ersatzlos dahin. Nicht gezeichnete Aktien existieren nicht, gehören niemandem und können entsprechend auch nicht verkauft werden.Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 18:21Die Frage bezog sich auf die nicht gezeichneten Aktien - und die sind nicht im Besitz der Aktionäre sondern im Besitz der AG.Surprise hat geschrieben: ↑21.11.2022 18:18Die Aktien werden ja nicht von der AG gehalten sondern von den Aktionären. Der FCSG kann sich also nicht weigern, sondern nur die Aktionäre. Art. 6 der Statuten sieht gewisse Möglichkeiten des Verwaltungsrats vor, einen Käufer als neuen Aktionär abzulehnen. Die Tatsache, dass es sich um einen ausländischen Investor handelt, gilt aber nicht als Ablehnungsgrund.
Gesetzlich können die Aktionäre nicht zum Verkauf gezwungen werden. Möglich wäre es, in einem sog. Aktionärbindungsvertrag (ABV) unter den Aktionären (unter anderem) eine sogenannte Mitverkaufspflicht zu vereinbaren. Ob die grossen Aktionäre, welche die Mehrheit halten, einen solchen ABV abgeschlossen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Vernünftig und ratsam wäre es, wie uns ein Blick zum FC Luzern lehrt, wo Sawiris als Minderheitsaktionär blöderweise offenbar keinen solchen ABV mit Herrn Alpstaeg als Mehrheitsaktionär abgeschlossen hat.
Es kann also sein, dass die Grossaktionäre (welche zusammen die Mehrheit am FCSG halten) untereinander eine Regelung geschlossen haben, dass z.B. Aktionäre, die zusammen 35% der Aktien halten (Achtung, die Zahlen nehme ich als ganz willkürliche Beispiele) und an einen neuen Investor verkaufen wollen, von den andern Grossaktionären verlangen können, dass diese ihre Beteiligung (etwas über 15%) zu denselben Konditionen ebenfalls verkaufen, so dass ein solcher Investor die Mehrheit kaufen könnte. Ob das der Fall ist, kann man nur wissen, wenn man den ABV gelesen hat (falls es denn einen gibt). Da sind alle möglichen Konstellationen denkbar.
Die vielen Kleinaktionäre, die beim FCSG eine sehr grosse Minderheit ausmachen, können aber sicher nicht zum Verkauf gezwungen werden (da sie keinen ABV abgeschlossen haben). Die breite Verankerung des Aktionariats in der Bevölkerung, die ja gerade Ziel dieser Kapitalerhöhung ist, lässt sich kaum mehr rückgängig machen (ausser mit ganz groben Umstrukturierungen).
Eine AG kann eigene Aktien zeichnen, allerdings nur aus frei verwendbarem Eigenkapital. Ich hoffe sehr, dass der FCSG seine Mittel nicht für Investitionen in sich selbst einsetzt...
Re: Generalversammlung
Ja, das kann ich nachvollziehen. Wobei ich hinter die Auskunft des Sekretariats mal ein Fragezeichen zu setzen wage. Ich wüsste auch nicht, aus welchen regulatorischen Gründen eine Zeichnung aus dem Ausland nicht möglich sein soll. Vielleicht haben sie auch einen Aktionär, der seine Aktien der Gesellschaft zum Weiterverkauf zur Verfügung stellt.Luigi hat geschrieben: ↑21.11.2022 19:52Das ist alles richtig. Aber es gibt hier einen im Ausland lebenden User - ich weiss nicht mehr wer es war - und der wollte mit "Domizil Ausland" Aktien zeichnen, was ber aus regulatorischen Gründen nicht möglich war. Seine Nachfrage beim Sekretariat hat ergeben, dass er nach abgeschlossener Zeichnung direkt bei der AG Aktien kaufen (!) könne. Diese Aussage weist doch eindeutig darauf hin, dass man die nicht gezeichneten Aktien sehr wohl selber übernehmen wird.Surprise hat geschrieben: ↑21.11.2022 18:30Ähm - das stimmt so nicht ganz. Nicht gezeichnete Aktien sind nicht eigene Aktien sondern gar keine Aktien. Eine Aktie entsteht eben nur, wenn sie gezeichnet wird. Im Umfang, in dem der Maximalbetrag nicht erreicht wurde, bleibt einfach weiteres genehmigtes Aktienkapital bestehen. Zwei Jahre nach Genehmigung durch die GV fällt nicht gezeichnetes genehmigtes Kapital ersatzlos dahin. Nicht gezeichnete Aktien existieren nicht, gehören niemandem und können entsprechend auch nicht verkauft werden.
Eine AG kann eigene Aktien zeichnen, allerdings nur aus frei verwendbarem Eigenkapital. Ich hoffe sehr, dass der FCSG seine Mittel nicht für Investitionen in sich selbst einsetzt...
Re: Generalversammlung
Wow! Herzlichen Dank an euch Experten für die Ausführungen.
(…auch wenn ich mich unter euch so richtig dumm fühle… )
(…auch wenn ich mich unter euch so richtig dumm fühle… )
Re: Generalversammlung
Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?
https://www.blick.ch/politik/basel-st-g ... 30068.html
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Re: Generalversammlung
Mache ich mir auch nicht. Wäre aber definitiv schöner, wenn man das geld anderst investieren könnteZuschauer hat geschrieben: ↑16.03.2023 06:50wenn ich mir würths statement anschaue, dann mach ich mir allerdings wenig sorgen, was die tragbarkeit anbelangt. würde ich bei unserem verein mittlerweile aber auch so nicht.gordon hat geschrieben: ↑16.03.2023 06:18Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?
https://www.blick.ch/politik/basel-st-g ... 30068.html
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Re: Generalversammlung
Zuschauer hat geschrieben: ↑16.03.2023 07:17absolut. könnten damit z.b. den eb konfortabel bestuhlen, inkl. sitzheizung. so dass die heissblütigsten und treusten aller fans eine adäquate wertschätzung erhalten und der gap zu den anderen sektoren zumindest ein wenig geschlossen wird.gordon hat geschrieben: ↑16.03.2023 06:57Mache ich mir auch nicht. Wäre aber definitiv schöner, wenn man das geld anderst investieren könnteZuschauer hat geschrieben: ↑16.03.2023 06:50wenn ich mir würths statement anschaue, dann mach ich mir allerdings wenig sorgen, was die tragbarkeit anbelangt. würde ich bei unserem verein mittlerweile aber auch so nicht.gordon hat geschrieben: ↑16.03.2023 06:18Gemäss blick muss der fcsg ev 780'000 an coronageldern zurückzahlen. An der gv wurde ja etwas erwähnt, so viel ich weiss. Ist das denn dieseleb rückforderung, von der im sommer schon die rede war? Ich meinte, dass damals viele andere clubs betroffen waren, aber nicht der fcsg. Oder sind das zwei verschiedene paar schuhe?
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Oder eben, zapfhahn direkt bei unseren sitzplätzen...
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Re: Generalversammlung
Gefahren von der jeweils aktuellen thurgauer apfelkönigin
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