20. November
Generalversammlung
Re: Generalversammlung
Anscheinend wird Stefan Wolf am 20. November nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Als Ersatzkandidat steht Beni Würth zur Wahl.
Re: Generalversammlung
Ja, ist bereits kommuniziert. Sehr schade, wobei es sicher schlechtere Nachfolger als Beni Würth gegeben hätte! Da wurde bereirs früh intern alles in die Wege geleitet.
Eier, wir brauchen Eier!
Re: Generalversammlung
Re: Generalversammlung
Könnte mir gut vorstellen, dass es einen Wechsel der Aufgabenverteilung gibt. Peter Germann könnte beispielsweise das Ressort von Stefan Wolf übernehmen und gleichzeitig Beni Würth bei dessen Aufgaben unterstützen. Wir werden sehen.
Eier, wir brauchen Eier!
Re: Generalversammlung
Re: Generalversammlung
Sehr schade. @Stefan Wolf: Herzlichen Dank für alles!
Zu Beni Würth: Würde ich auch sehr begrüssen. Würth würde sehr Vieles mit in den VR bringen, zum Beispiel beste Connection in die kantonale und nationale Politk. Bzgl Sport-Ressort kann es wie hier schon erwähnt auch zu einer Umschichtung kommen.
Obiger Inhalt entspricht zu mindestens 1878% Zuschis stets legendärer Meinung.
Re: Generalversammlung
Beni Würth finde ich eine sehr gute Wahl. Ich hoffe aber, dass die sportliche Kompetenz im VR noch gestärkt werden wird.
Re: Generalversammlung
Ist eigentlich schon bekannt, wann die GV 2022 stattfinden wird?
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Re: Generalversammlung
Ich freu mich auf den Donnerstag, das gibt einen geilen Anlass! Danke ihr Fussballgötter
Cone om!
Re: Generalversammlung
Wann werden eigentlich die neuen Aktien an ihre Besitzer verteilt? Bin für diese GV immer noch auf dem alten Stand.
I spent a lot of my money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered. — George Best
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Re: Generalversammlung
Merci. Ich dachte schon die SGKB hat mich vergessen.
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Re: Generalversammlung
Weiss jemand hier drin, wie viel Kapital zusammengekommen ist? Falls alle weg wären, müssten es ja ca. 6Mio. sein, wenn ich mich nicht irre. Aber die Frage ist halt, ob alle weg sind?
Cone om!
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Re: Generalversammlung
Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).
https://fcsg-briefing.ch
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Re: Generalversammlung
genau...hab auch sowas im Hinterkopffcsg Briefing hat geschrieben: ↑15.11.2022 13:58Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).
Das Schlimmste, was einem im Leben passieren kann, ist, in seiner Jugend eine Wette zu gewinnen.
Re: Generalversammlung
Korrekt. Es handelt sich um eine sog. "genehmigte Kapitalerhöhung". Es wurde aber von Anfang an kommuniziert, dass die Aktien erst nach der GV 2022 ausgegeben werden.Julio Grande hat geschrieben: ↑15.11.2022 14:41genau...hab auch sowas im Hinterkopffcsg Briefing hat geschrieben: ↑15.11.2022 13:58Wenn ich recht informiert bin, wurde die Kapitalerhöhung bereits vorgängig von der GV gutgeheissen (2020).
- Julio Grande
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Re: Generalversammlung
Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat natürlich alle einwandfrei.Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 15:19Genehmigte Kapitalerhöhung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.
Die Abläufe sind daher:
- Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3)
- Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a)
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Re: Generalversammlung
Michi bisch es du?Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 17:14Die kann nur Deutsches Recht.Julio Grande hat geschrieben: ↑15.11.2022 16:37Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat natürlich alle einwandfrei.Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 15:19Genehmigte Kapitalerhöhung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.
Die Abläufe sind daher:
- Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3)
- Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a)
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Re: Generalversammlung
cavallo?Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 19:14Dörfsch mir Luigi sägä.Green-Saints hat geschrieben: ↑15.11.2022 19:10Michi bisch es du?Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 17:14Die kann nur Deutsches Recht.Julio Grande hat geschrieben: ↑15.11.2022 16:37Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat natürlich alle einwandfrei.Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 15:19Genehmigte Kapitalerhöhung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.
Die Abläufe sind daher:
- Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3)
- Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a)
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Re: Generalversammlung
Französisches nicht?Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 17:14Die kann nur Deutsches Recht.Julio Grande hat geschrieben: ↑15.11.2022 16:37Liebe Grüsse an deine Sekretärin, die dir die OR Artikel rausgesucht hat natürlich alle einwandfrei.Luigi hat geschrieben: ↑15.11.2022 15:19Genehmigte Kapitalerhöhung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt bei der genehmigten Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss nicht durch die Aktionäre. Die Aktionäre ermächtigen einzig den Verwaltungsrat (VR) das AK zu erhöhen.
Die Abläufe sind daher:
- Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR (vgl. OR 651 Abs. 1) samt entsprechender Statutenänderung (OR 651 Abs. 1, 2 und 3)
- Erhöhungsbeschluss durch VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Durchführung der AK-Erhöhung durch den VR (vgl. OR 651 Abs. 4)
- Statutenänderung zur Anpassung des Nennbetrages des genehmigten Kapitals an den neuen Ermächtigungsstand nach erfolgter AK-Erhöhung (vgl. OR 651a)
Das Schlimmste, was einem im Leben passieren kann, ist, in seiner Jugend eine Wette zu gewinnen.