Sportsfan hat geschrieben:Robert E. Lee hat geschrieben:Mythos hat geschrieben:
Bin gespannt, was die Wirtschaftsprüfer von PWC rausfinden.
Wäre das nicht schon der Auftrag gewesen in der Vergangenheit, die Wirtschaftsprüfung und allfällige Ungereimtheiten
zu tage zu fördern ? Hat da PWC nicht schon in der Vergangenheit versagt, falls noch eine Leiche zu Tage gefördert wird ?
(Ernsthafte Frage, komme nicht aus dem Wirtschaftssektor....)
es sind 2 Dinge
- Das eine ist das erstellen eines Finanzbericht resp. Jahresbericht. Da der FCSG eine AG ist unterliegt dieser gewissen Richtlinien etc. Heute ist das accounting (Finanzwesen) ein sehr komplexer apparat wo man gerne Hilfe von Unternehmen wie PWC etc. nihmt. Diese macht für das Unternehmen dann die Arbeit. Diese gehen aber nur hin, nehmen sämtliche Belege, Rechnungen etc. und schauen ob die Dinge so verbucht sind wie es sein sollte und erstellen den Bericht. Moralische Bedenken oder so werden nicht beachtet. Man schaut nur ob die Zahlen so wie sie da stehen in Ordnung sind.
Aber als Funktion von Wirtschaftsprüfer geht man hin und hinterfragt dinge.
Beispiele:
- Wenn gewisse Positionen horende Boni bekommen z.b. // Zwar ist es evtl. rechtens nach den systemen aber moralisch verwerflich oder aber man hat sich über gewisse Interne "Weisungen" hinweggesetzt das dies gar nicht möglich gewesen wäre.
Dies fällt aber im Finanzbericht nicht auf weil dort dann einfach "Boni" stehen und das so verbucht wird. Richtig oder Falsch gibt es da nicht.
Und weil das Geschäftsjahr 2017 erst jetzt abgerechnet wird haben die Prüfer ende letzten Jahres angefangen die Zahlen zu durchläuchten.
Das stimmt so nicht ganz. Ein Wirtschaftsprüfer beurteilt ob die Buchhaltung bzw. der Abschluss sowie die Gewinnverwendung in Einklang mit Gesetz oder anderen Regelwerken sowie den Statuten erfolgte und prüft bei einer ordentlichen Revision auch die Existenz eines internen Kontrollsystems. Dagegen ist die Geschäftsführung des Verwaltungsrats explizit nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
Ein Wirtschaftsprüfer darf grundsätzlich auch beim Abschluss nicht mithelfen, da er damit seine eigene Arbeit prüfen würde und nicht unabhängig wäre. Die Mitarbeit ist nicht per se ausgeschlossen, allerdings darf sie nur so weit erfolgen, als dass die Unabhängigkeit gewährt bleibt.
Zu deinem Punkt betreffend Verträgen und zu hohen Löhnen: Sofern die Verträge gemäss internen Richtlinien und gemäss Gesetz korrekt abgeschlossen sind, bemängelt ein Wirtschaftsprüfer grundsätzlich nichts, sofern sie richtig verbucht und dargestellt werden.
Nun wurde die Revisionsstelle aber mit einer Spezialprüfung beauftragt. In diesem Rahmen wird der Auftrag separat und individuell festgelegt und es erfolgt keine Standard-Berichterstattung wie bei der Revision. Diese könnten auch von einem anderen Unternehmen durchgeführt werden(Beratung, etc.). Es ist im Gegensatz zur Revision keine "Lizenz" notwendig. Man beauftragt aber häufig eine Revisionsstelle, da diese bereits Kenntnisse über das Unternehmen hat, diese unabhängig agiert und auch ein gewisses Vertrauen in der Öffentlichkeit geniesst.